Das Land Rheinland-Pfalz
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allen Lehrern per Dienstanweisung, Facebook für die Kommunikation schulischer Belange mit Schülern zu nutzen. In den meisten Bundesländern ist die Kommunikation hingegen erlaubt. Pädagogische Gesichtspunkte spielten bei der Entscheidung keine Rolle. Die Nutzung des sozialen Netzwerks ist aber unter Datenschutzgesichtspunkten
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. Durch die obligatorische Anmeldung würde es alle Schüler dazu zwingen, ihre persönlichen Daten einem kommerziellen, US-amerikanischen Unternehmen zu übermitteln.Die Bildungspolitik ist in Deutschland Ländersache. Manche Bundesländer hoffen schlichtweg auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Pädagogen mit diesem Medium. Wenige andere untersagen den Lehrern die Nutzung dieser Plattform. Der Deutsche Philologenverband
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eine einheitliche Regelung. Schon vor Jahren warnten sie davor, dass Lehrer auffällige Fotos oder Beleidigungen ihrer Schüler im Web entdecken könnten. Die Frage ist dann: Wären diese Beleidigungen dann privater Natur oder nicht?


Das wurde dann auch so voll interaktiv und für alle sichtbar an der Tafel erklärt.
Das nenn ich praktisch.