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Ja, das ist auch ein wichtiger Punkt. Zinsbindung wird oft für 5 oder 10 Jahre gemacht, der Kredit aber deutlich länger abbezahlt. Da kann es sein, dass man danach dann plötzlich ein paar hundert Euro mehr zahlen muss pro Monat.Die Zinsen für Baukredite sind (noch) günstig, aber wie lange noch?
Ich persönlich würde es vorher ganz genau durchrechnen. Ist aber glaube ich eher eine emotionale Frage. Will man sich eine Immobilie überhaupt ans Bein binden? Oder hat man auch einfach Bock auf Haus / Eigentum?


§ 573a Abs.1 S.1 BGB sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.

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@BurneR: Mietwohnungen haben den einfachen Vorteil, das man Eigenbedarf am Wohnraum anmelden kann, um unliebsame Mieter rauszuschmeißen... und das bei einem Zweifamillienhaus zu deklarieren, wer ausziehen muss für den Platzgewinn, ist dann auch Recht einfach festgestellt.![]()


Das hast du denke ich falsch verstanden. In der oben beschriebenen speziellen Konstellation musst du *nicht* Eigenbedarf deklarieren. Du kannst dem Mieter *grundlos* kündigen, wenn du mit ihm in einem Haus mit zwei Wohnungen lebst.@BurneR: Mietwohnungen haben den einfachen Vorteil, das man Eigenbedarf am Wohnraum anmelden kann, um unliebsame Mieter rauszuschmeißen... und das bei einem Zweifamillienhaus zu deklarieren, wer ausziehen muss für den Platzgewinn, ist dann auch Recht einfach festgestellt.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten. Die von mir beschriebene. Und außerdem noch den Spezialfall der Vermietung von möbliertem Wohnraum als Untermiete oder als Miete in der Wohnung des Vermieters.Keine Methode einen "unliebsamen" Mieter loszuwerden ist ohne möglichkeit, nach hinten los zu gehen.
Nun, Du musst nur Nachweisen, das der Unterhalt der Wohnung der Mutti mehr kostet als wenn sie kostenfrei in das Eigentum einzieht. Die Rechnung ist also eher einfach."Mutti will einziehen" reicht ja - glaube ich - noch nicht einmal, es muss dargelegt werden, warum Mutti einen echten Bedarf zu dieser Wohnung jetzt auf einmal hat - berufsbedingter Umzug etc..
Das ist schon relativ aufwendiger Betrug.
Okay, vielleicht habt ihr beide mich(aufgrund, zugegeben, sehr missverständlicher Formulierung) nicht richtig verstanden: Es war ein Scherz. Deshalb der Lachsmiley dazu. Wäre die Diskussion darüber jetzt nicht aufgekommen, hätte ich eine Anekdote über einen Freund erzählt, der so mal wieder in seine alte (von ihm angemietete) Wohnung kamDas hast du denke ich falsch verstanden. In der oben beschriebenen speziellen Konstellation musst du *nicht* Eigenbedarf deklarieren. Du kannst dem Mieter *grundlos* kündigen, wenn du mit ihm in einem Haus mit zwei Wohnungen lebst.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten. Die von mir beschriebene. Und außerdem noch den Spezialfall der Vermietung von möbliertem Wohnraum als Untermiete oder als Miete in der Wohnung des Vermieters.
Das sind natürlich Rahmenbedingungen, die so in aller Regel nicht gegeben sind