• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

ZehnVorne, die "Next Gen Bar" an Board

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Seedy

A.C.I.D

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Boa, Fernsehen ist für'n Arsch, warum hab ich die Mokke eig. wieder angeschlossen :confused:
 

Thronplunder

nackt.

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Mokke, dafuq is this :confused:
Du musst natürlich mit dem Schauen bis abends warten. Da kommt nämlich Fußball! DEUTSCHLAND!
 

Seedy

A.C.I.D

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@Lokalrunde: Hab ich auch gemerkt.... ne der ist auch eig nur für Do. Vorbereitet, hatte nur grade Zeit das zu testen //rausreden!!!
 

kuromi

KU ♪ RO ♪ MI ♪ (shy)

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Re: ZehnVorne, die "Next Gen Bar" an Board

@sasuke_91: Geht doch, thähä :p


Edit:
Orr Entschuldigung, aber wie behindert ist eigentlich das neue Verbraucherrecht bzgl. des Widerrufsrechts? Wie bescheuert kann einer sein, so was ernsthaft gesetzlich festzulegen :mad: Mich wundert, dass da kein Aufschrei aus der Content-Industrie kam. Oder hab ich den verpasst? :confused:
 
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kuromi

KU ♪ RO ♪ MI ♪ (shy)

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@TheOnly1: Geht um digitale Güter. Bisher waren die vom Widerrufsrecht ausgenommen, was ich legitim fand, denn es kann ja nicht sicher gestellt werden, dass keine Kopie gezogen wurde, bzw Downloads sind immer Kopien, somit kann die Waren schon nicht mehr im Original zurückgeschickt werden.
Käufer können aber nun eben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung eben sagen, ja sie möchten dann eben doch gerne vom Kauf zurücktreten und ihr Geld wiederhaben. Auch nach dem Download. Die Alte Erklärung sah so aus, dass du nicht mal Gründe angeben musstest, weshalb du vom kauf zurücktreten möchtest.

Als Verkäufer für digitale Güter bist du so am Arsch.
Du kannst jetzt lediglich eins tun und eine Klausel einbauen, nach der der Käufer eigenhändig erklären muss, dass er ab dem Moment wo der Verkäufer den Download bereitstellt, auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Jetzt kannste dich als Verkäufer also noch darum kümmern eine scheiss Funktion zu basteln, die den Verkäufer zwingt auf sein recht zu verzichten, weil er sonst den Download nicht starten kann.

Wer denkt sich so eine Scheisse aus?

Ich nehme an auf Käuferseite wird da weit mehr betrogen als auf Verkäuferseite.
 

TheOnly1

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Echt?
Hmm...hatte ich so gar nicht mitbekommen.
Das wirkt in der Tat etwas...nun ja...undurchdacht.
 

Nerephes

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@kuromi:

Downlaods sind weiterhin vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern der Händler es vorher deutlich gemacht hat.

4. Downloads können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Mit der Neuregelung des Widerrufsrechtes wird nun in § 312g BGB ebenfalls eindeutig geregelt, dass auch digitale Güter und Downloads vom Widerruf ausgeschlossen sein können. Voraussetzung ist, dass der Kunde 1. hierauf vorab hingewiesen worden ist udn 2. in das Erlöschen des Widerrufsrechts ausdrücklich (per Checkbox) eingewilligt hat.
 

kuromi

KU ♪ RO ♪ MI ♪ (shy)

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@TheOnly1: Es ging wohl darum, dass man da den armen Käufer vor Betrug schützen müsse. Aber ich bin der Ansicht, dass ein ausreichender Schutz vor Betrug so schon bestand - nämlich, wenn das digitale Gut nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kam es meiner Ansicht nach nicht zu einer Erfüllung des Vertrags. Das gehörte doch soweit ich weiß auch zwingend in die AGB.
Ich bin nicht sicher, aber es sollte mich wundern, wenn dort auch digitale Güter ausgenommen gewesen wären. Und wenn sie es waren, hätte es gereicht sie zu ergänzen.

Aber so wie es jetzt ist, scheint mir das ultimativer Dreck zu sein. Ich muss das nachher noch mal in Ruhe lesen, hab grad erfahren, dass es da wohl ne nachträglich Änderung gegeben haben soll (keine Ahnung ob die dann auch die digitalen Güter betrifft) - konnte ich bisher leider noch nichts zu finden.
 

Nerephes

Badass No. 1
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@kuromi:

Also z.B. im Appstore bzw. Play Market würde ich mir gerne 7 Tage widerruf (ok das ist für Spiele auch wieder zu lang) aber zumindest 48 Stunden wünschen damit man die Software wenigstens durchtesten kann.

Bei Musik und Filmen lass ich mir gerne auch KEIN Widerrufsrecht gefallen.
 
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