Auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach hat die Mehrheit der Teilnehmer sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Das würde der Polizei freien Zugang zu privaten Wohnungen verschaffen, zum Zwecke der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung.
So sollen nun die Regelungen zur Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung, die seit letztem Sommer von der Polizei zur Strafverfolgung mittels Trojaner genutzt werden können, um ein gesetzliches Betretungsrecht ergänzt werden, „um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können“. Die Justizminister sehen eine Legalisierung des Betretens fremder Wohnungen zum Platzieren von Staatstrojanern als genau die „zielführende Alternative“ an, die sie dafür brauchen. Eine Notwendigleit ergäbe sich daraus, weil: „die derzeit zulässigen Möglichkeiten zur Aufbringung der Software auf dem informationstechnischen System des Betroffenen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind.“
Herbert Mertin (FDP) hat den Vorschlag zusammen mit seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback (CSU) eingebracht. Er meinte, die Maßnahme sei notwendig, denn: „Mit gewöhnlicher Telekommunikationsüberwachung erreichen wir nur noch die ‚dummen‘ Straftäter.“ Folglich müsse man: „Endgeräte entsprechend präparieren“ und „in schwerwiegenden Fällen auch die Betretung der Wohnung“ als erforderliche Aktion, wie bei Straftaten des organisierten Verbrechens, mit in Betracht ziehen. Bundesjustizministerin Katarina Barley wurde mit der Durchführung beauftragt, sie soll sich dieser Problematik annehmen. Der von ihr erwartete Vorschlag für eine Gesetzesänderung wäre „unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen“ zu realisieren. Bei der Abstimmung im Justizministerkonferenz (JuMiKo)-Strafrechtsausschuss traf die Forderung auf mehrheitliche Zustimmung. Immerhin erklärten sich sieben Länder dafür, sechs dagegen und drei enthielten sich.
Als Vorlage und gleichzeitig als Anregung des neuen Vorhabens der Justizminister diente ein adäquater Gesetzentwurf in Österreich, der bereits im Februar verabschiedet wurde. Darin wären Ermittler befugt, in Wohnungen einzudringen, um „eine Verschlüsselung beim Senden, Übermitteln oder Empfangen der Nachrichten und Informationen zu überwinden“.
Kritik an dem Vorschlag zum Wohnungsbetretungsrecht kommt aus den Reihen der Grünen. Der grüne Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz lehnte die Forderung ab. Er warf Mertin einen Alleingang vor, denn das Ersuchen sei der Partei vorher nicht mitgeteilt worden. Josef Winkler, Grünen-Landesvorsitzender, weist darauf hin, dass der Vorstoß: „von unserer Seite keinerlei Unterstützung“ erfährt. „Wir haben weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Trojaner.“, gab er bekannt.
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Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info