simpliziss
gelangweilt
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- 14 Juli 2013
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Seltsame Logik mal wieder ....
Ein nicht vorbestrafter Pädo, der sich als solcher unwohl fühlt, läßt sich doh freiwillig helfen während Vorbestrafte nach dem Urteil eine solche Therapie zur Auflage bekommen.
Wie kann man denn da die Kostensituation miteinander vergleichen?
Ich mach das mal mit einem Beispiel deutlich:
Nicht jeder Fettleibige bekommt für seine freiwillige Diät einen Zuschuß von der Krankenkasse. Wenn er aber nach medizinischen Kriterien als krank gilt, zahlt die Kasse auch eine OP zur Magenverkleinerung.

Im Übrigen gab/gibt es an der Charite in Berlin ein Beratungsprogramm für Pädos.
Ein nicht vorbestrafter Pädo, der sich als solcher unwohl fühlt, läßt sich doh freiwillig helfen während Vorbestrafte nach dem Urteil eine solche Therapie zur Auflage bekommen.
Wie kann man denn da die Kostensituation miteinander vergleichen?
Ich mach das mal mit einem Beispiel deutlich:

Nicht jeder Fettleibige bekommt für seine freiwillige Diät einen Zuschuß von der Krankenkasse. Wenn er aber nach medizinischen Kriterien als krank gilt, zahlt die Kasse auch eine OP zur Magenverkleinerung.

Im Übrigen gab/gibt es an der Charite in Berlin ein Beratungsprogramm für Pädos.



