Wie erreiche ich, daß der Kleinanzeigen-Verkäufer das Gerät zurücknimmt?

ich auch ^^

im übrigen "was könnte man tun" - vielleicht ganz einfach ihm eine nette e-mail schreiben ob es ein versehen ist und er das Kabel in seinem Schrank übersehen hat? Das schadet keinem und tut nicht weh und dauert 30 Sekunden.

Für den Rest bist du in der Tat selber Schuld. Man kann das Gerät ja vor Ort testen, dafür schaut man vor Ort vorbei. Wenn der Verkäufer das verweigert stimmt garantiert etwas nicht und man geht wieder.
Auch sollte man schlicht die Anzeige immer dabei haben - dann gibt es keine Diskussionen was da darauf steht und was nicht.
Wenn etwas nicht dabei ist was ausgemacht war - muss entweder der Preis dran glauben oder man geht wieder.
Egal ob gebraucht oder nicht - wenn du bei Saturn etwas kaufst - schaust du es dir doch vermutlich auch vorher an / schaust was es vielleicht wo anderst kostet?

Somit das was die anderen sagen - ist ein günstiges Lehrgeld und außerdem kostenlos zu reparieren... oder maximal 2€ für ein neues Kabel.
 
ich hab einen Fehler gemacht.
Ja.

Fazit:
- 40 € für ein gebrauchtes Gerät, das nagelneu 49 (Amazon, evt.+ Porto) bis max. 67€ im Laden kostet.
Da kann der Verkäufer nichts für. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.

- kein Original-Karton [naja, OK ...] und aber v.a.
- keine Anleitung dabei (fiel mir erst zu Hause ein)
Gibt's bestimmt als PDF, ansonsten klingt ein Telefon für 49 Takken jetzt nicht nach Raketenwissenschaft

- 25-10 € über Gebrauchtgerät Kleinanzeigen drüber. [aber, OK, ich hab’s ihm bezahlt!!!] [und andere Angebote sind noch weiter weg!]
s.o.

- kein passendes Kabel, um das Telefon ans Telefonnetz anschließen zu können. [-> Knackpunkt!]
Das Kabel war offensichtlich nicht Teil des Angebotes, du hast dieses dennoch (konkludent) angenommen. "Gekauft, wie gesehen"

- und ob der mir irgendwann mal ne Mail "wie versprochen" mit der Quittung schickt ... pffft - wer weiß ...
Das ist tatsächlich Teil des Vertrages und würde einen Mangel darstellen - da du die Aussage jedoch nicht ansatzweise beweisen kannst.. Im Zweifel hat er dir die Quittung doch mitgegeben?

Kein Ausschluß von Rücknahme, etc.
Da du den Artikel abgeholt hast, kam der Vertrag erst vor Ort zustande. Ein Rückgaberecht hast du, selbst beim Händler, nicht - das ist reine Kulanz (bzw. nur Fernabsatzverträge). Er muss dir jedoch Gewährleistung (=! Garantie) geben, falls er das nicht ausgeschlossen hat.

Aber der Bollerkopp macht ja bestimmt nicht auf, wenn ich da hinfahre und anschelle und sage, daß ich 40,-€ zurück haben möchte, [...]
Würde ich auch nicht.

Was könnte man tun?
Das Ding für 1€ bei eBay reinstellen und ein neues OVP Gerät vom Händler kaufen. Nen gebrauchtes Telefon aus so einer offensichtliches Siffbude, würde ich mir nicht an die Birne halten. Zum Lehrgeld wurde schon alles gesagt - das war in der Tat sehr günstig... hoffentlich nicht zu günstig, so dass man vielleicht ja nochmal in Versuchung kommt :rolleyes:
 
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