• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

WG-Gründung erlaubt?

Erbsensuppe

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Das mag durchaus sein, allerdings wäre eine eintretende Überbelegung trotzdem ein legitimer Ablehnungsgrund für Untermieter/Lebenspartner in einem "normalen" Mietverhältnis. Eine Überbelegung ist vertragswidriger Gebrauch von gemietetem Wohnraum, wird imho auch Mietrechtlich geregelt.
 
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gelöschter Benutzer

Guest

G
Studentenwohnheime, deutsche Gesetze, Stundenhotels, Zimmer im Puff.
Alles nicht für den TS relevant...
 

BurnerR

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Gut das du das sagst. Hatte das "Edit: Ich lebe in der Schweiz. " gar nicht gelesen.
 

UrinHolz

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  • #25
Danke für eure Beiträge, auch wenn sie mir - bis auf jenen von andrk - nicht weiterhelfen ;)

Ich werd mir den Vertrag zwischen Verwaltung und Mieterin anschauen. Für mich gilt dann dasselbe, da es der Mieterin egal ist, was ich draus mache. Ich muss mich also "nur" an die Regeln der Vermieterin halten.

Aber wie ist das eigentlich geregelt? Mal angenommen ich lass einfach immer ne Freundin bei mir pennen, halt so 5 Nächte pro Woche, ohne dass sie bei mir wohnt. Es gibt ja wohl keine Gesetze die vorschreiben wie oft man über Nacht Besuch haben darf...?
 

KaPiTN

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In D ist Besuch afaik nach 6 Wochen anzumelden. Wenn dies nicht vorher schon ein Nachbar wegen der Nebenkosten erledigt hat. ;)
 

UrinHolz

drauf gepieselt!

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  • #27
Nun bei meiner Wohnung ist es so, dass jegliche Nebenkosten dazu kommen und nicht in der Miete inbegriffen ist. Folglich zahle ich bei Besuch mehr Miete. Wieviel ich verbrauche hat niemanden zu interessieren bzw. zu stören da ich nach Gebrauch bezahle.
 

KaPiTN

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Es gibt Nebenkosten, die nicht Verbauchsabhängig sind, sondern in Abhängigkeit von der Bewohnerzahl umgelegt werden. Wasser und Heizung werden manchmal zu einem Teil Verbrauchsabhängig und zu einem anderen Teil Personen abhängig berechnet.
 

Erbsensuppe

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so schwer ist es doch nicht, allein durch die absicht untervermieten zu wollen muss die vermieterin ersteinmal um erlaubnis gefragt werden. das nimmt man entweder auf sich, oder lässt es eben einfach laufen ohne bescheid zu sagen. wenn wer fragt ist der neue "untermieter" eben nur ein guter freund, der oft vorbeikommt. ich würd die hauptmieterin fragen lassen. als begründung gibt sie an das sie dadurch die kosten in ihrer abwesenheit decken will und gut ist.
 

Philipus II

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Sorry, Schweizer Mietrecht kann ich nicht mit dienen. Gibt es geeignete Schweizer Foren? Dann frag dort mal nach.
 

UrinHolz

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  • #31
Vielleicht mal ein kurzes Update meinerseits. Es geht mir nicht darum den Fred zu pushen oder weitere Antworten zu erhalten, doch ich denke als TS bin ich einigen eine Antwort schuldig.
Wir leben seit einer Woche zu 2. in dieser Wohnung. So wie ich das sehe ist das inoffiziell zu gestalten kein Problem. Die anderen Mieter des Hauses, mit welchen ich bisher gesprochen hab, haben kein Problem damit und es ist effektiv so (falls ich nicht etwas übersehen habe), dass jegliche Nebenkosten nicht inbegriffen sind (das Treppenhaus zB. wird abwechselnd von Mietern geputzt).
Werde bei Gelegenheit den Vertrag zwischen Vermieterin und Mieterin anschauen und dann hier erläutern was da drinsteht.

Danke für die bisherigen Antworten und wie gesagt - weitere sind atm. nicht nötig.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Bei allem Respekt, aber Du liest glaub ich auch nur was Du lesen willst. Nebenkosten hin oder her, die spielen primär gar keine Rolle. Wichtig ist den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Auch wenn es nur wenige Ablehnungsgründe gibt und das ganze dadurch nur zu ner einfachen Formalität wird. Zumindest laut Wikipedia droht dem Mieter auch in der Schweiz der Verlust der Wohnung durch das Recht des Vermieters ausserodentlich kündigen zu dürfen, wenn die Erlaubnis nicht eingeholt wurde und stattdessen ohne Zustimmung untervermietet wird.

Warum man sich dann auch noch mit den Nachbarn abspricht, wenn man das ohnehin unter der Hand regeln will, kann ich auch nicht so richtig nachvollziehen.
 
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