Wespennesst entfenen

@KaPiTN:
Das sie nicht unter Schutz stehen, heißt nicht das man sie einfach so töten darf, dass verbietet das Tierschutzgesetz.

Der Unterschied ist relativ simple:
Nicht Geschütze Wespen dürfen getötet werden, wenn ein Grund vorliegt.
Geschütze Wespen dürfen unter keinen Umständen getötet werden, nur umgesiedelt.
 
Die Arten von Wespen, mit denen der Mensch gewöhnlich Kontakt hat, also z.B. die Gemeine Wespe oder die Deutsche Wespe, nicht irgendwelche Arten, die zum einen den Menschen meiden und die zum anderen so selten sind, daß sie geschützt werden müssen, also Arten, bei denen es aus diesen Gründen extrem ungewöhnlich und unwahrscheinlich wäre, ihnen zu begegnen.
Als Laie kannst Du das wohl eher schlecht beurteilen ob es sich nun um eine besonders geschützte Art handelt oder nicht. Auch wenn es eher unwahrscheinlich sein mag, ist es nicht unmöglich und die Strafen hierfür sind durchaus schon recht empfindlich.
 
Als Laie kannst Du das wohl eher schlecht beurteilen ob es sich nun um eine besonders geschützte Art handelt oder nicht.
Ähm,
Speziell die beiden in dem von dir verlinkten Gesetzestext werden von den meisten Menschen nicht wirklich als Wespen erkannt.
Kreiselwespen sehen eher aus wie Schwebfliegen und und Knopfhornwespen sehen eher aus wie große Fliegen.

Selbst wenn man sie als solche nicht erkennt, mit einer gemeinen Wespe kann man sie nicht verwechseln.
 
Das sie nicht unter Schutz stehen, heißt nicht das man sie einfach so töten darf, dass verbietet das Tierschutzgesetz.

Richtig. Aber sie sollen ja nicht grundlos getötet werden, sondern weil sie sich in seinem Haus eingenistet haben.
 
Also gerade mit Kindern finde ich so ein Wespennest auch gefährlich... würde erstmal bei der Stadtverwaltung oder beim entsprechenden Naturschutzbund (Google ist dein Freund) nachfragen. Sicher ist sicher. Die können am besten weiterhelfen und Tipps geben. Auf eigene Faust würde ich nichts tun.
 
passender Beitrag zum Thema: "Unterschätzte Wespen: Was können sie wirklich?"
(Verfügbar von 16/07/2018 bis 13/10/2018)
 
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