Wertgegenstände vom Vormieter - was damit tun?

dapacka

bin da - wer noch?
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dahoam
Hey
bin grad in einer neuen Wohnung und ein paar Dinge stehen noch in der Garage rum vom Vormieter, welche diese natürlich blockieren. Zahle deswegen auch noch keine Miete für die Garage in dieser Zeit. Angeblich wird alles in spätestens 1 Monat abgeholt. Ich gehe momentan schon davon aus das alles geholt wird, allerdings würde es mich interessieren was wäre, wenn die Sachen nicht geholt werden (geschätzter Wert ca. 200€).
Wie gesagt, die Frage stelle ich rein Interesse halber weil ein Kumpel meinte "dann schmeiss das Zeug nach 1 Monat weg, oder verkauf das". Allerdings bin ich mir da ziemlich sicher dass das nicht rechtens wäre. Was meint ihr, wie sieht da die Sachlage aus? Was müsste ich tun um das Zeug loszuwerden?

greetz...
 
es hört sich total verrückt an, aber wie wäre es den vermieter zu bitten es abzuholen?
 
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  • #3
So verrückt klingt das gar nicht ;-)
Allerdings wohnt der Vermieter ca. 300 km entfernt und wohnt dementsprechend nicht um die Ecke. Allerdings könnte man ja den Hausmeister einschalten. Und tschuldige, auf die Idee bin ich jetzt spontan gar nicht gekommen, kann passieren.
 
nächste total verrückte idee, biete deinen vermieter doch an die sachen für kleines geld zu entsorgen, bekommste 50 euro vom vermieter + die 200 euro für die klotten, wenn du sie bei ebay vertickst ^^
 
Lass dir vom Vermieter in jedem Fall den Auftrag schriftlich geben, dass du für ihn die Garage räumst. Nicht, dass du zum Schluss blöd da stehst und dem Vormieter Ersatz leisten musst.

Grüße
 
Oder Du fragst den Vormieter ob Du das Zeug ihm für eine kleine Entschädigung (10-20€) einfach nachschickst.
Je nach dem wie groß die Sachen sind.

Wenn er es nicht abholt, dann gehört es immer noch nicht dir.
Da gab es doch mal was mit Besitz und Eigentum.
 
Du hast mit dem VORmieter keinen Vertrag.

Setze deinem VERmieter eine Frist, wenn die Sachen nicht abgeholt werden, damit du die Garage nutzen kannst oder sei zufrieden, wenn du für diese weiterhin keine Miete zahlst, weil die Sachen noch drin sind.

Die Sachen gehören dir nicht, also hast du auch nicht das Recht, sie wegzuwerfen.
Dein Vermieter muß dir den Mietgegenstand (Garage) so überlassen, dass du ihn auch ordnungsgemäß nutzen kannst. Er ist also in der Pflicht, die Sachen zu lagern, nicht du. Und er kümmert sich auch um den Kontakt zum Vormieter.
 
Setze dem Vormieter in dem Fall, dass er die Garage innerhalb des vereinbarten Monats nicht räumt, eine angemessene Frist (14 Tage) schriftlich per Eiinschreiben.
Sollte nach Ablauf der Frist immer noch alles da sein, kannst du dich nach eigenem Ermessen um die Sachen kümmern.
 
Das mit der Frist und Co. ist richtig. Aber der letzte Satz von Trolling Stone ist mit großer Vorsicht zu lesen!
Da es leider nicht so einfach ist (vor allem: nach eigenem Ermessen).

Am besten du Meldest dich noch mal wen es nicht geklappt hat mit der Garagennutzung. So solltest du erst mal davon ausgehen das es Funktionieren wird. Jetzt kannst du nur abwarten und Tee trinken. Und dann erst mal mit der Frist anfangen oder nachfragen was los ist.
 
Vormieter ist aber hier seitens des neuen Mieters der falsche Adressat. Das ganze solltest du an deinen Vermieter richten. Denn von diesem hast du eine freie Garage gemietet. Dann soll dieser auch bitte dafür sorgen, dass sie nutzbar ist. Und wenn dein neuer Vermieter Spaß (oder seriöse Vertragsverhältnisse) versteht, zahlst du ihm nichts mehr für die Garage und stellst ihm eine ersatzweise angemietete Garage in der Nähe in Rechnung.
 
Diese Logik ist wohl etwas seltsam. Evtl. hast du aber auch den Startpost des TS nicht gelesen oder verstanden. :rolleyes:

Der TS hat eine Garage angemietet. Da er sie zurzeit nicht nutzen kann, bezahlt er aber nichts.
Und jetzt soll der Vermieter ihm, deiner Meinung nach, eine andere Garage bezahlen? :confused:

Es würde nur so Sinn ergeben: Die neue Garage kostet mehr als die bereits angemietete, diesen Mehraufwand kann er dem Vermieter in Rechnung stellen.
 
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