Wenn Ehefrau Filesharing abstreitet, haftet Anschlussinhaber

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Vor dem Landgericht Köln wurde am 15.02.2018 unter dem Az. 14 S 18/17 ein Fall verhandelt, bei dem der Anschlussinhaber in zweiter Instanz , weil er seiner sekundären Darlegungslast nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Weil der abgemahnte Arzt seine Frau nicht denunzieren wollte und ihr Zeugnisverweigerungsrecht akzeptierte, verlor er vor Gericht.

Der Beklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er habe die Rechtsverletzung (hier: Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik über eine Filesharing Tauschbörse) nicht begangen. Zur Tatzeit sei er nicht zu Hause gewesen oder habe geschlafen. Das gegenständliche Musikalbum war ihm nach eigenen Angaben unbekannt. Auch die Filesharing-Software, mit der das Album verbreitet wurde, kannte er nicht.

Die im gleichen Haushalt lebende Ehefrau hatte nach Aussage des Anschlussinhabers auch Zugriff auf den Internetanschluss. Zunächst bestätigte sie, sich zur fraglichen Zeit im Haushalt bzw. im Internet aufgehalten zu haben. Später gab sie an, für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich zu sein, was vom Ehemann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen wurde. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung in zweiter Instanz verweigerte sie dann ihre Aussage.



In erster Instanz wies das Amtsgericht Köln die Klage von und des Plattenlabels ab. Es könne nicht eindeutig festgestellt werden, dass entweder der Beklagte oder seine Frau das Filesharing betrieben haben. Für eine Verurteilung sei die Aussage zu „widersprüchlich“ und „bewusst detailarm“. Laut dem Afterlife-Urteil vom BGH reiche es nicht aus, wenn lediglich mehrere Personen in einem Haushalt leben und Zugriff auf das Internet haben. Das könne nicht automatisch bedeuten, dass eine der beiden Personen haftbar gemacht werden kann.


Filesharing: Den eigenen Partner denunzieren oder sich verurteilen lassen


Dem LG Köln war die Argumentation des Angeklagten nicht stichhaltig genug. Dieser habe zu wenig Angaben zu seinem eigenen Nutzungsverhalten und allen internetfähigen Geräten im gemeinsamen Haushalt gemacht. Zudem hätte der Arzt erklären müssen, ob die PCs auch von seiner Frau mitbenutzt werden konnten. Schon wegen der mangelnden Kooperation sei er mitschuldig an der Rechtsverletzung, urteilte das Landgericht Köln. Die Aussage, er glaubt nicht, dass sich seine Frau Urheberrechtsverletzungen zuschulden kommen ließ und er von einem Ermittlungsfehler ausging, war für die Richter nicht ausreichend. Sein Fehler war, dass er die Aussage seiner Frau nicht weiter hinterfragt hat. Dann nämlich wäre sie verklagt worden.

Somit hat das Landgericht Köln die Entscheidung des Amtsgerichts Köln aufgehoben und der Klage vollumfänglich stattgegeben. Der Beklagte wurde daher zur Zahlung der geltend gemachten Ansprüche in voller Höhe sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten beider Instanzen verurteilt. Für die gemeinsame Haushaltskasse macht dies ehedem keinen Unterschied, denn anderenfalls hätte das gleiche Urteil seiner Frau gedroht.

Fazit: Wer seinen Partner nicht verurteilen lassen will, weil man ihr oder ihm beim Thema Filesharing Glauben schenkt, muss selbst vor Gericht ins offene Messer laufen. Ganz einfach. Wie dem auch sei, in beiden Fällen gewinnt der Rechteinhaber das Verfahren. Bleibt abzuwarten, ob das nächste Landgericht in gleicher Weise urteilen wird.



Beitragsbild, thx! ( )




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Filesharing: Den eigenen Partner denunzieren oder sich verurteilen lassen

Ist beim Auto doch auch so.
Wirst du geblitzt und sagst nicht wer gefahren ist, bist du am Arsch.

Ich versteh nicht genau warum die Leute so rum heulen, dass sie Verantwortung für ihre Verträge übernehmen müssen.


Ich verstehe nicht warum ihr so häufig auf Seite der Kriminellen seid, aber hinterher rum heult wen ihr beschissen werdet.
Damit meine ich jetzt nicht dich, Lars, persönlich, ich mein nur den Tonus der letzten Artikel.

Ich zieh zwar dauernd über euch her, aber ich lese euch auch regelmäßig, würde mich halt mal interessieren ob das nach Bauchgefühl entschieden wird, oder ihr ne Firmenpolitik habt.
 
Wirst du geblitzt und sagst nicht wer gefahren ist, bist du am Arsch.

Ich versteh nicht genau warum die Leute so rum heulen, dass sie Verantwortung für ihre Verträge übernehmen müssen.

weil der internetanschluss kein auto ist und eine lückenlose überwachung seiner nutzung (im gegensatz zum auto!) weder zumutbar noch legal ist.. und der vergleich hinkt allein schon deshalb, weil das auto nur von einem fahrer gleichzeitig gefahren werden kann..

auch dachte ich eigentlich, dass sippenhaft nicht rechtsstaatlich ist :confused:.. wenn der anschlussinhaber grundsätzlich immer für alles haften soll, was über seinen anschluss läuft (und nicht nur für seine eigenen verbrechen), warum gilt das dann nicht für die telekom? sind doch deren leitungen..

so wie es hier dargestellt wurde, hat der inhaber offenbar einfach nicht die magischen worte benutzt, wodurch das alles vermeidbar wäre:
er: "ich war's nicht, die frau hatte den zugang und die möglichkeit, oder es könnten unbekannte dritte gewesen sein oder ein ermittlungsfehler."
sie: "ich war's nicht, der mann hatte den zugang und die möglichkeit, oder es könnten unbekannte dritte gewesen sein oder ein ermittlungsfehler."

peng, fall erledigt :unknown:.. wie schwer kann es sein, sich ans protokoll zu halten, ohne dabei sich selbst zu belasten?
 
auch dachte ich eigentlich, dass sippenhaft nicht rechtsstaatlich ist

Das ist keine Sippenhaft.
Das nennt sich Verantwortung.

Solange niemand mein Auto klaut, bin ich verantwortlich für das, was damit passiert.

warum gilt das dann nicht für die telekom? sind doch deren leitungen..

Warum bekommt VW nicht deinen Strafzettel? Die haben dein Auto ja schließlich gebaut?
 
Das echte Fazit ist hier mal wieder:
Wer sich dumm anstellt vor Gericht der wird verknackt.
 
Das ist keine Sippenhaft.
Das nennt sich Verantwortung.

was genau ist die verantwortung? eltern haften für ihre kinder? männer für frauen? hotelbesitzer für gäste? wieso könnte mal nicht zur abwechslung jeder für seine eigenen taten verantwortlich sein?

Warum bekommt VW nicht deinen Strafzettel? Die haben dein Auto ja schließlich gebaut?

verantwortung ist offenbar ansichtssache - in deutschland ist es ein softwareupdate, im amiland eine millionen-entschädigung :unknown:..
ansonsten: keine ahnung, störerhaftung gibts wohl nur für den mit der geringsten wirtschaftlichen bedeutung, alles andere wäre ja willkür ;).. ich weiß nur nicht, ob mir jemand vernünftig erklären kann, warum die telekom für das überlassen eines anschlusses an den kunden weniger verantwortung übernehmen muss als der kunde für die überlassung des anschlusses an einen gast oder ein familienmitglied..
 
Das ist keine Sippenhaft.
Das nennt sich Verantwortung.

Solange niemand mein Auto klaut, bin ich verantwortlich für das, was damit passiert.

Wenn du dein Auto jemanden überlässt, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und offensichtlich nicht fahruntüchtig oder geisteskrank ist, musst du nicht davon ausgehen, dass dieser damit Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begeht.
Wird dieser dann geblitzt und dir flattert nach Monaten mal der Brief ins Haus, wird regelmäßig anerkannt, dass du das nicht protokollieren musst und nach Wochen auch nicht mehr genau wissen musst, wer zu diesem Zeitpunkt Kraftfahrzeugführer war. Anderer Fall wenn der Brief nach ner Woche kommt, da sollte man sich schon erinnern können - kann man das nicht, wird man dennoch niemals nie als Nicht-Fahrer bestraft, evt. gibt es jedoch eine kleine Erinnerungshilfe in Form eines auferlegten Fahrtenbuches.


Wenn du deinen Internetanschluss jemanden überlässt, der volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte ist,...
 
Kay, wenn ihr meint.
Verantwortung für sein Zeug zu übernehmen ist wohl aus der Mode gekommen :unknown:

Genau da liegt doch wohl das Problem:
Wir wollen nicht überwacht und unter Generalverdacht gestellt werden, aber sind auch net in der Lage mit Freiheit verantwortungsvoll umzugehen :unknown:


Ich hab unten ja die Frage gestellt, welche Firmenpolitik Tarnkappe verfolgt.
Mittlerweile glaube ich es nicht nur Tarnkappe, sondern eine Gruppe von Menschen mit folgender Politik:
"Wir wollen gerne Freiheit, aber keine Verantwortung".

Filme illegal runterladen will ich ohne Strafe, aber wenn ich auf nem Fakeshop lande, ist die pöhse Denic schuld.

:unknown:
 
So langsam sollten die "News" über P2P und Waldorf-Frommer eine eigene Rubrik bekommen. Machen eh langsam den Löwenanteil aus.

Eine echte News wäre es, wenn die Honks ausgestorben sind die P2P nutzen oder zumindest ohne VPN nutzen.
 
Ich sehe das ähnlich wie du.... wer sein Wifi/Internet nicht absichert oder es anderen zu Verfügung stellt - und damit dann Schindluder getrieben wird, "haftet der Inhaber der Leitung" es sei denn es sind die Kinder und die sind noch nicht straf mündig - wenn selbige es waren....

Ich habe, so fern ich es nicht nachweisen kann das sich jemand bei mir eingewählt hat - zumindest eine gewisse Verantwortung zu tragen, was mit meinem Internet passiert.

Natürlich lässt sich nicht Fremdeinwirkung ausschließen, aber wie gesagt war es wohl in diesem Fall so gelagert, das die Frau zu dem Zeitpunkt das Internet (nach eigener Aussage) genutzt hat.

Hätte sie das abgestritten, wie hätte man dann nachweisen wollen, das es nicht sogar dritte Personen waren, die die "Straftat" begangen haben?

Eigentlich unmöglich außer man würde Router-Logs, so fern überhaupt noch vorhanden oder nachvollziehbar, auswerten welches Gerät sich "jemals" im Netzwerk befunden hat. (Ich vermute um eine Internet Verbindung zu nutzen, muß der Router das Gerät akzeptieren und die Daten an das Gerät weiterleiten. Und selbst da, wenn es sich als X ausweist, ist das nicht mehr nachvollziehbar. Zum Beispiel über die MAC Kennung.)
 
Genau da liegt doch wohl das Problem:
Wir wollen nicht überwacht und unter Generalverdacht gestellt werden, aber sind auch net in der Lage mit Freiheit verantwortungsvoll umzugehen :unknown:

was ist denn das für eine kindergartenscheiße? schonmal was von rechtsstaat und gesetzen gehört? bestimmst auf einmal du, was verantungsvoll ist und was nicht? außerhalb von nordkorea haftet man nicht für die verbrechen anderer, zumindest seit ich zum letzten mal nachgeschaut habe.. ich hoffe zumindest, du kannst auch dann noch genauso konsequent verantwortungsvoll mit generalverdacht umgehen, wenn ein gast über deine leitung kinderpornos verteilt - deine leitung, deine verantwortung, sorgenfreie welt :T..

und seit wann bist du nicht verantwortlich für deine kinder? vögeln ja, konsequenzen nein? armes deutschland :D..
 
Nein ich meine, wenn die Person, die die Strafttat ausführt, minderjährig ist, willst du deswegen Mama oder Papa anscheißen? :unknown:
 
wer sein Wifi/Internet nicht absichert oder es anderen zu Verfügung stellt - und damit dann Schindluder getrieben wird, "haftet der Inhaber der Leitung" es sei denn es sind die Kinder und die sind noch nicht straf mündig - wenn selbige es waren....
Das pauschal in den Raum gestellt ist schlicht und ergreifend falsch.
Dann gib Dir mal diesen Talk vom Easterhegg:

Und bitte verwechselt ein Strafverfahren nicht mit einem zivilrechtlichen. Die Störerhaftung hat strafrechtlich keinerlei Relevanz.
 
Nein ich meine, wenn die Person, die die Strafttat ausführt, minderjährig ist, willst du deswegen Mama oder Papa anscheißen? :unknown:

was hat das alter des täters mit deiner verantwortung für deinen anschluss zu tun? wenn dein minderjähriges kind mit überhöhter geschwindigkeit in deinem auto geblitzt wird, musst du doch auch herausrücken, wer der fahrer war :confused: - genauso ist es mit dem internetzugang, zumindest nach der logik gewisser leute, die weder rechtsahnung noch -gefühl haben..

aber wenn es nach geltendem recht geht, dann ist nur bei minderjährigen kindern (oder anderweitig schutzbefohlenen) überhaupt irgendeine art von haftung denkbar, weil man eine aufsichtspflicht und deshalb eine besondere sorgfaltspflicht hat.. aber auch dann wird man natürlich nicht für die tat des kindes bestraft sondern für ein separates vergehen (z.b. fahrlässigkeit) und ggf. daraus entstandene zivilrechtliche ansprüche (schäden)..
 
Netter Erfahrungsbericht im Talk, aber das wirkt alles sehr einfach, wundert mich das man nicht eine gewisse Nachweispflicht hat - in diesem Fall, wer wirklich die Straftat begangen hat weil die Person den Dienst genutzt hat. Ist auf der einen Seite ja sehr gut, auf der anderen Seite... nun ja Vertrauenssache das niemand was "falsches" damit anstellt.
 
Sein Fehler war, dass er die Aussage seiner Frau nicht weiter hinterfragt hat. Dann nämlich wäre sie verklagt worden.

Das ergibt jetzt aber keinen Sinn. Ein Anschlußinhaber kann jemanden anderen aus dem Haushalt der Tat beschuldigen und ist raus aus der Nummer und jener ist dann schuldig?

Das ist doch Quatsch.
 
wundert mich das man nicht eine gewisse Nachweispflicht hat - in diesem Fall, wer wirklich die Straftat begangen hat weil die Person den Dienst genutzt hat.

welche nachweispflicht sollte es da geben? die ermittlung ist sache der polizei, du musst denen nicht den täter liefern.. die IP ist nur ein anfangsverdacht und reicht für eine strafrechtliche verurteilung nicht aus - deshalb kommen sie vorbei und sacken die hardware ein, um beweise zu finden (was für beweise es bei einer bombendrohung in einem onlineformular geben soll, wüsste ich aber auch nicht).. zivilrechtlich sind die ansprüche für einen beweis niedriger und eine IP reicht ggf. aus, deshalb muss man als beschuldigter eine plausible gegendarstellung abliefern, dass man selbst es nicht war.. was genau dafür die magischen worte sind, wurde ja hinreichend definiert..
 
wundert mich das man nicht eine gewisse Nachweispflicht hat - in diesem Fall, wer wirklich die Straftat begangen hat weil die Person den Dienst genutzt hat.
Das ist ja das schöne an der aktuellen Gesetzeslage zu Freifunk. Man gilt als Provider und ist somit "fein raus" (strafrechtlich betrachtet, das bedeutet nicht, dass man keinen Stress damit hat).
Daher fände ich es mal interessant, in wie weit man einen Anschlussinhaber nachweisen kann, ob er nun einen Freifunk-Node betrieben hat oder eben nicht.
Angenommen ich hab einen passenden Router rumliegen, auf dem eine x-Monate alte Freifunk-Firmware installiert ist, stellt sich mir die Frage, ob das der sekundären Darlegungslast genügen würde?
 
Wenn man sein Netz über FF zur Verfügung stellt und das jemand zum laden nutzt, sieht die Gegenstelle nicht die Anschluss-IP sondern die FF-IP. Kannst dir wie eine VPN Verbindung vorstellen, da sieht die Gegenstelle dann ja die IP vom VPN-Server.
 
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