Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Laut diesem Absatz des Telekommunikations Gesetzes (TKG) ist bei einem Anbieterwechsel (=neuer Anbieter kündigt für mich den bestehenden Vertrag) eine Weiterversorgung durch den alten DSL Anbieter zu gewährleisten wenn beim Wechsel etwas schief läuft.
Das genau ist bei mir geschehen. Mein alter Anbieter hat mir folgendes geschrieben:
Wer hat denn nun Recht? Hat mein alter Anbieter Recht oder ist das TKG wörtlich zu nehmen?
Ich habe folgendes Problem:
Laut diesem Absatz des Telekommunikations Gesetzes (TKG) ist bei einem Anbieterwechsel (=neuer Anbieter kündigt für mich den bestehenden Vertrag) eine Weiterversorgung durch den alten DSL Anbieter zu gewährleisten wenn beim Wechsel etwas schief läuft.
Das genau ist bei mir geschehen. Mein alter Anbieter hat mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Weiterversorgung Ihres Anschlusses.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Weiterversorgung in Ihrem Fall nicht mehr durchgeführt werden kann.
Die Kündigung Ihres Anschlusses ist bereits so weit fortgeschritten, dass eine Weiterversorgung in diesem Stadium nicht mehr umsetzbar ist.
Um eine Weiterversorgung umsetzten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die Aufforderung hierzu bis zum Kündigungstag um spätestens 18 Uhr bei uns eingeht.
Diese Frist ist auch entsprechend durch die Bundesnetzagentur an alle Anbieter kommuniziert worden.
In Ihrem Fall konnte diese Frist von Ihrem neuen Anbieter leider nicht eingehalten werden.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Wer hat denn nun Recht? Hat mein alter Anbieter Recht oder ist das TKG wörtlich zu nehmen?
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