• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

weiterarbeiten trotz bombendrohung?

godlike

Warp drölf
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Das ist auf jeden Fall grob fahrlässig! Was wenn da irgend ein Gas drin gewesen wäre und es wäre auch außerhalb der Firma Menschen zu schade gekommen? Ich denke außerdem auch das die Polizei in einer solchen Situation AUF JEDEN FALL einschreiten müssen hätte. Kann mir nicht vorstellen das die sich mit einem solchen Geschwätz da raus reden können/dürfen.
 

Philipus II

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Ich sehe auf Anhieb keinen rechtlichen Grund, warum man als Führungskraft nicht mal selbst in das verdächtige Paket gucken darf, wenn andere Mitarbeiter ausreichend weit weg sind. Ich kenne auch keine direkte Meldepflicht. Werden jedoch durch eine solche Entscheidung dritte verletzt könnte der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung erfüllt sein. Ich persönlich würde, wenn ich eine Bombe nicht für völlig abwegig halte, das aber wirklich den Profis überlassen.
 

mathmos

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@Philipus II:

Die Frage ist halt, was ist ohne den Inhalt des Pakets zu kennen "weit genug weg"?

Wenn ich lese dass trotz Bombendrohung fleisig weitergearbeitet wurde, vermute ich mal dass die Prüfung auch an Ort und Stelle erfolgt ist.
 

MSX

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@Philipus II: Fahrlässige Körperverletzung etc. setzt *imho* etwas wie bewusste Gefährdung voraus. Sowas wirds schon sein, schätz ich mal.

Wenn ein Mitarbeiter sagt, dass ein Gerät schon aus allen Ecken raucht und qualmt und er bekommt dennoch gesagt, er soll da weiterarbeiten, weil "das sieht schon noch sicher aus und hat bisher auch immer funktioniert", dann bekommt so ein Vorgesetzter denk ich mal auch Ärger, wenn dann was passiert.

Warum sollte eine Führungskraft das dürfen, wenn es sich um einen möglichen Sprengsatz handelt? Anders ausgedrückt: Ein Laie (und selbst wenns der Papst ist), der auf gut Glück (während der Anwesenheit und Arbeit der anderen) einen möglichen, versteckten Sprengsatz öffnet, das ist für Dich nicht komisch und widerspricht nicht jeglicher Logik und Vernunft (und damit hoffentlich auch einem Gesetz)?
 

godlike

Warp drölf
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Ich sehe auf Anhieb keinen rechtlichen Grund, warum man als Führungskraft nicht mal selbst in das verdächtige Paket gucken darf
Da würde ich ja schon fast drauf wetten das diese Führungskraft, sofern sie früher nicht schon beim Kampfmittelbeseitigungsdienst gearbeitet hat, da tunlichst die Finger von lassen sollte. Wo kämen wir hin wenn sich jetzt jeder anmaßen würde ein Bombenspezialist zu sein. Nicht um sonst sprengen sogar Profis öfter mal etwas in die Luft bevor es geöffnet wird. Das was hier abging, auch von Seiten der Polizei, ist im Allgemeinen, und erst recht in diesen Tagen, doch der Witz schlechthin!
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
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  • #26
ich weiss aus eigener erfahrung im logistik bereich, dass normalerweile bei einer bombendrohung die polizei verständigt wird und mit einer einheit extra dafür anrückt. das kommt leider schon so ein bis zwei mal im jahr vor. umso mehr wunderte es mich, dass es in diesem fall so gehandhabt wurde.

die gesetzeslage dazu kenne ich leider nicht und man findet erstaunlicherweise auch nichts im netz dazu. das wundert mich schon erheblich, da ja eigentlich solche dinge von der berufsgenossenschaft garantiert nicht gerne gesehen werden.

dennoch ist ja alles gutgegangen und beim nächsten mal ist meiner freundin halt plötzlich so übel, dass sie nach hause gehen muss, was bleibt einem sonst übrig.
 

i_like_ike

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Ich werfe mal einen Verstoß des Arbeitgebers gegen § 138 StGB in den Raum. Dort wird ja unter anderem auch § 310 StGB (als gemeingefährliche Straftat) aufgezählt.

Die Frage ist aber einerseits, ob der Arbeitgeber bei einer Bombendrohung auch "glaubhaft" von dem Vorhaben/Ausführen erfahren hat und andererseits, ob eine bereits plazierte aber noch nicht explodierte Bombe noch unter § 310 StGB fällt.

Letzteres würde ich bejahen, ersteres von den Umständen abhängig machen.
 

M-M-C

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@i_like_ike:
Es liegt eine Bombendrohung vor. Alleine die Drohung ist doch schon eine Straftat an sich. Der Arbeitgeber hat also nicht nur eine geplante Straftat nicht angezeigt, er hat eine real existierende, in dem Moment vorhandene Straftat nicht gemeldet. Und damit die Sicherheit seiner Angestellten mutwillig gefährdet. Ich bin mir sehr sehr sehr sicher, das das bereits ganz gewaltig juristischen Ärger geben kann, wenn da mal der falsche von Wind bekommt oder man einen Arbeiter hat, der sich nicht alles gefallen lässt.
 

Pleitgengeier

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Nicht um sonst sprengen sogar Profis öfter mal etwas in die Luft bevor es geöffnet wird. Das was hier abging, auch von Seiten der Polizei, ist im Allgemeinen, und erst recht in diesen Tagen, doch der Witz schlechthin!
Eine echte Führungskraft hätte den entbehrlichsten Mitarbeiter mit der Entschärfung beauftragt, und zwar in der äußersten Ecke des Firmengeländes
 

Philipus II

gesperrt

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Nicht alles, was dumm ist, ist auch verboten. Ich darf beispielsweise, wenn ich abgelegen genug wohne, ein Paket, in dem sich tatsächlich eine Bombe befindet, selbstverständlich selbst öffnen und einen Entschärfungsversuch durchführen. Nach der Entschärfung muss ich eventuelle Sprengstoffe möglicherweise entsorgen, wenn ich nciht berechtigt bin, sie zu besitzen. Es ist halt einfach eine saublöde Idee, aber das Strafrecht ist nicht dafür da, mich vor mir selbst zu schützen. Erst wenn ich andere gefährde oder verletze, drohen mir strafrechtliche Konsequenzen.

§ 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens passt nicht. Der Hobby-Entschärfer bereitet keine Explosion vor, er ist maximal Opfer der Explosion eines Dritten. Nichtanzeige geplanter Straftaten ist inhaltlich dünn. Zum einen ist das glaubhafte Erfahren bei ner simplen Drohung fraglich. Zum anderen liegt bei einem Fehlalarm kein qualifizierendes Delikt vor. Ist das Paket hingegen wirklich eine Bombe, wird man sich über diese Norm eh keine Sorgen mehr machen. Kurz: Strafrechtliche Folgen für jemanden, der ein verdächtiges Paket aufmacht, das sich als harmlos entpuppt, sind extrem unwahrscheinlich.
 

theSplit

1998
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Ich meine auch das man so einer Meldung grundsätzlich nachzugehen hat als Polizei und auch als Firmenchef, um nicht das Leben seiner Angestellten zu riskieren. Zumal hat der Chef bzw. die Firma für die Arbeitssicherheit zu sorgen, darunter fällt meiner Meinung nach mit Sicherheit auch so etwas. Allerdings ist das Thema in so weit heikel als das man nicht jedem Trittbrettfahrer aufsetzen kann, eher das Problem das man müsste. Bei anonymen Hinweisen muss erstmal ausgeschlossen werden das es sich nicht um einen sehr schlechten, und sollte auch strafbar sein, Scherz handelt. Vermutlich hat sich die Polizei deßhalb so quer angestellt, weil Palatinum nicht direkt jemand ist der konkrete Hinweise aus solchen Ecken, zumal als fremder Dritter, zur Hand haben könnte.

Ich möchte die Entscheidung nicht treffen wie real oder unreal eine solche Gefahr ist. Zu mal die Kosten für einen freien Arbeitstag nicht nur beim Chef sondern auch bei der Polizei vorliegt - ich denk mir immer das die Herren in Blau da was anderes sinnvolles getan haben könnte; ohne zu sagen das Sie nicht nichts zu tun haben könnten.

My 2 cents.
 

wellen


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Wenn der Chef bei einer Bombendrohung sofort evakuieren muss, wäre das ein gefundenes Fressen für die Konkurrenz (bspw. bei einer Zeitungsdruckerei).
 

harvi

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Das klingt schon sehr ungewöhnlich. Vielleicht das Gespräch mit dem Chef suchen?

#durchalten #jesuisPalatinumsFreudinsgroßesLogistikunternehmen
 

M-M-C

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https://books.google.de/books?id=co...q=vorsätzliche gefährdung mitarbeiter&f=false
Guck dort mal unter Tatbestand. Psyche wird ausdrücklich dabei erwähnt. Sollte jetzt ein Mitarbeiter "gezwungen" werden bei so einer Bombendrohung in der Nähe weiterzuarbeiten, und der dadurch psychischen Stress in hohem Maße ausgesetzt wird (bei ner Bombe nebenan sehr wahrscheinlich), kann das durchaus strafrechtlich relevant sein.
Ich glaube bei diesem Fall hier hilft wirklich nur eine Einzelfallprüfung. Aber da in dem Text schon das Beispiel genannt wird, das eine Übermüdung des Arbeitnehmers durch Arbeitszeitverstöße bereits als Gefährdung zählt, bin ich persönlich der Auffassung, das ein Weiterarbeiten bei einer Bombendrohung schon ganz ganz tief im illegalen Bereich anzusiedeln ist.
 

Philipus II

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Die Psyche gefährdet aber doch der, der den Arbeitnehmer informiert. Was ich nicht weiß, macht mich nciht heiß.
 
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