Nicht alles, was dumm ist, ist auch verboten. Ich darf beispielsweise, wenn ich abgelegen genug wohne, ein Paket, in dem sich tatsächlich eine Bombe befindet, selbstverständlich selbst öffnen und einen Entschärfungsversuch durchführen. Nach der Entschärfung muss ich eventuelle Sprengstoffe möglicherweise entsorgen, wenn ich nciht berechtigt bin, sie zu besitzen. Es ist halt einfach eine saublöde Idee, aber das Strafrecht ist nicht dafür da, mich vor mir selbst zu schützen. Erst wenn ich andere gefährde oder verletze, drohen mir strafrechtliche Konsequenzen.
§ 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens passt nicht. Der Hobby-Entschärfer bereitet keine Explosion vor, er ist maximal Opfer der Explosion eines Dritten. Nichtanzeige geplanter Straftaten ist inhaltlich dünn. Zum einen ist das glaubhafte Erfahren bei ner simplen Drohung fraglich. Zum anderen liegt bei einem Fehlalarm kein qualifizierendes Delikt vor. Ist das Paket hingegen wirklich eine Bombe, wird man sich über diese Norm eh keine Sorgen mehr machen. Kurz: Strafrechtliche Folgen für jemanden, der ein verdächtiges Paket aufmacht, das sich als harmlos entpuppt, sind extrem unwahrscheinlich.