Web.de Zahlungsaufforderung

XsupergurkeX

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22 Jan. 2017
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Hey Leute,
ich erstelle mir gelegentlich Fake Konten bei web.de, um Usenet Trial Accounts abzugreifen. Dabei gebe natürlich irgendwelche Daten an, und benutze den Acc. nach der Bestätigungsmail meist nicht mehr. Den Namen schreib ich aber in eine Liste, damit ich keinen neuen registrieren muss, falls ich mal eine Mail Adresse brauche. Einen VPN benutze ich dabei nicht.

So, jetzt aber zum wesentlichen. Vorhin wollte ich mich in einen der Accounts einloggen und bekam direkt eine Zahlungsaufforderung anstatt mein Postfach zu sehen. Ich soll etwa 10€ für 100GB Speicher und noch zwei andere Dinge berappen. Da war ich erst mal geschockt. Die Werbung, die vor dem Postfach kommt klicke ich eigentlich immer weg, und Zahlungsinformationen habe ich auch nie angegeben. :mad:

Meine Frage: Kann ich das einfach ignorieren, und den Account als verbrannt betrachten, oder werden die womöglich meine IP zurückverfolgen?
Problematisch ist, dass ich noch ein paar weitere Accounts bei denen hab, und die nicht alle in der Liste sind. Wenn ich bei so einem auch was abgeschlossen hab siehts natürlich scheiße aus. :unknown:
 
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  • #4
forderung.PNG

@Snake Pilsken
Die Emails habe ich nicht gesehen. Ich komme ja nicht mehr in mein Postfach und hab den Account lange nicht mehr benutzt.
 
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  • #6
Ok, die scheinen die Masche schon länger so durchzuziehen. Hab aber keine Ahnung, wie ich jetzt darauf reagieren soll. Gutefrage.net ist bei so was ja nicht gerade hilfreich..
 
Versuche es doch mal wie es da steht:

Die Mailadresse ist:
kundenservice@web.de

Schreibe, dass Du NIEMALS ein Abo abgeschlossen hast. und Du Dich schon an den Verbraucherschutz gewendet hast.
Schreib ihnen ruhig, dass das Betrug ist.
Meist schreiben sie nach 2 bis 3 Wochen, dass sie aus Kulanzgründen das Ganze stornieren. Sie bekommen nämlich Sch*iss.
 
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  • #8
Danke Snake Pilsken
Ich hab einen Musterbrief zur Ungültigkeit aufgrund eines Minderjährigen hin geschickt.
Nach 5 Minuten kam die Antwort, dass sie keinen Kostenlosen Kundenkontakt anbieten, und dieser nur übers Telefon für 3,99€ möglich ist. Gehts noch ?!
 
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  • #10
Also kann ich die Sache jetzt einfach auf sich beruhen lassen?
Da wird ja so kein Mensch drauf gucken (die Email wurde automatisch versendet)
 
Meine Mam hat auch sowas bekommen.
Auf einer Verbraucherschutzseite haben wir dann dieses Schreiben kopiert und an web.de per einschreiben geschickt.
danach war ruhe, haben die rechnung annulliert .
Probiers einfach, ausser den einschreibkosten is ja nix. aber rechnungen würden sonst immer wieder auftauchen.

Absender

WEB.DE Kundenservice
Brauerstraße 48
76135 Karlsruhe


Ihre unberechtigte Forderung Einschreiben
Rechnungs-Nr. xxxx
Kunden-Nr. xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom xxx machen Sie einen Betrag in Höhe von xxx Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet Serviceleistung gegen mich geltend.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.

Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen
Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände
keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend
aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und
verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der
Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben
und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die
Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab.

Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.

Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die
Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr . 4d
Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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