Nach eigenen Angaben verfügt der Popcorn Time-Nachfolger Stremio über vier Millionen Nutzer. Das Dumme dabei: Wer die Software installiert, wird früher oder später eine Abmahnung kassieren, obwohl man sich noch gar keinen Film angesehen hat. Direkt nach der Installation wird ohne weiteres Zutun schon der erste P2P-Transfer initiiert.
Wir haben bereits im Jahr 2015 ausführlich vor der Nutzung
Was Stremio nun noch riskanter macht ist die Tatsache, dass man offenbar auch dann Abmahnungen erhalten kann, wenn man noch gar keinen Film konsumiert hat. Wir haben uns Scans einer Abmahnung zuschicken lassen, die kürzlich die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt hat. Am 04.02. wurde vom Leipziger IT Dienstleister
Betroffene sollten sich unbedingt einen Fachanwalt für Medien- und Internetrecht nehmen. Bitte keinen Feld-, Wald- und Wiesenjuristen, der wenig bis gar keine Erfahrung beim Umgang mit P2P-Abmahnungen hat! Wer seinen Film in Kombination mit dem Suchbegriff Abmahnung bei Google eingibt, wird auch einen Fachanwalt in seiner Nähe finden. Der Anwalt wird nach seiner Beauftragung versuchen, die Höhe der Abmahnung zu reduzieren, was auch oft gelingt. Auf gar keinen Fall die geforderte Unterlassungserklärung eigenmächtig unterschreiben, denn damit verzichtet man freiwillig auf alle seine Rechte. Dann kann einem auch kein Anwalt mehr helfen!
Neben Cuevana, Zone oder Isoplex gibt es für das Streaming von Filmen noch zahlreiche Möglichkeiten, die allerdings nicht auf der gefährlichen Filesharing-Technologie basieren. Eine Option von vielen ist beispielsweise die Box bzw. Software von
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Wir haben bereits im Jahr 2015 ausführlich vor der Nutzung
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. Nachdem die P2P-Streaming Software Popcorn Time
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, gingen mehrere Nachfolger online, von denen Stremio seit November 2015 über vier Millionen Nutzer für sich
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. Das Prinzip dahinter ist aber das gleiche wie bei Popcorn Time. Nach der Installation auf iOS- beziehungsweise Android-Smartphones oder auf Linux-, Windows- bzw. Mac OS X- PCs kann man sich diverse aktuelle Kinofilme und Fernsehserien anschauen. Unter der Haube befindet sich nämlich ein ganz normales P2P-Programm, die eigene IP-Adresse wird dabei augenblicklich an alle Tauschpartner übertragen. Von dem gefährlichen Transfer, der nach außen wie Streaming aussehen soll, bekommt der Nutzer aber nichts mit. Auch wenn weder in der Software noch auf der Webseite vor jeglichen Gefahren gewarnt werden, so drohen teure Abmahnungen.Stremio: Abmahnung in Höhe von 915 Euro auch ohne Filmgenuss
Was Stremio nun noch riskanter macht ist die Tatsache, dass man offenbar auch dann Abmahnungen erhalten kann, wenn man noch gar keinen Film konsumiert hat. Wir haben uns Scans einer Abmahnung zuschicken lassen, die kürzlich die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt hat. Am 04.02. wurde vom Leipziger IT Dienstleister
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eine Rechtsverletzung des Filmes „Es (It)“ von Warner Bros. dokumentiert. Der Nutzer schwört aber Stein und Bein, dass er sich weder diesen noch bisher einen anderen Film mittels Stremio angeschaut hat. Wie dem auch sei. Bis zum 27. Februar soll der Abgemahnte 915 Euro bezahlen und schon vorher die unterzeichnete Unterlassungserklärung an die gegnerische Kanzlei übermitteln. Böse gesagt ist dies für die Münchener Kanzlei eine Abmahnung nach dem Copy & Paste-System. Das erklärt auch die schnelle Reaktionszeit von der Urheberrechtsverletzung bis zur verschickten Abmahnung. Lediglich der Name des Empfängers, Werkes und des Mandanten, der individuelle File-Hash, die festgehaltene IP-Adresse und die Tatzeit müssen dabei verändert werden. In der Abmahnung wird sogar explizit vor „vermeintlichen Streaming-Diensten“, wie Time4Popcorn, Popcorn Time, Cuevana, Zone und Isoplex gewarnt. Stremio hatte man in Süddeutschland wohl bisher noch nicht auf dem Schirm. Für Waldorf Frommer macht der Client auch keinen Unterschied, denn der Abgemahnte hat stets beim Filmgenuss die gleiche P2P-Tauschbörse genutzt, egal welches Programm im Einsatz war.Stremio-Abmahnung erhalten: wie reagieren?
Betroffene sollten sich unbedingt einen Fachanwalt für Medien- und Internetrecht nehmen. Bitte keinen Feld-, Wald- und Wiesenjuristen, der wenig bis gar keine Erfahrung beim Umgang mit P2P-Abmahnungen hat! Wer seinen Film in Kombination mit dem Suchbegriff Abmahnung bei Google eingibt, wird auch einen Fachanwalt in seiner Nähe finden. Der Anwalt wird nach seiner Beauftragung versuchen, die Höhe der Abmahnung zu reduzieren, was auch oft gelingt. Auf gar keinen Fall die geforderte Unterlassungserklärung eigenmächtig unterschreiben, denn damit verzichtet man freiwillig auf alle seine Rechte. Dann kann einem auch kein Anwalt mehr helfen!
Alternativen
Neben Cuevana, Zone oder Isoplex gibt es für das Streaming von Filmen noch zahlreiche Möglichkeiten, die allerdings nicht auf der gefährlichen Filesharing-Technologie basieren. Eine Option von vielen ist beispielsweise die Box bzw. Software von
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, bei der die Daten von einem Sharehoster an die Nutzer übertragen werden.
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ist die Benutzung von
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in Deutschland auch nach dem
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komplett legal. Dies sei juristisch gesehen wie ein Werkzeug zu sehen. Auch mit einem Browser könne man wahlweise legale als auch illegale Webseiten besuchen, ohne dass die Mozilla Foundation als Browser-Hersteller dafür verklagt wird. Ganz genauso verhält es sich mit der TV Box und der kostenlosen Software Vavoo. Was die Benutzer am Ende des Tages mit ihrem Mediacenter anstellen, bleibt alleine ihnen überlassen.
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Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
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