Warnung vor dem Wahl-O-Mat


Anlässlich der Bundestagswahl am 24. September wurde gestern von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) der neue Wahl-O-Mat . Wir können vor der Nutzung dieser App nur warnen! erläutert im Beitrag, welche Schattenseiten dieses eigentlich nützliche Tool beinhaltet.

Anlässlich der bevorstehenden Wahl möchte ich ausdrücklich vor der Nutzung des Wahl-O-Mat und ähnlichen Angeboten warnen. Als Informatiker und Datenschützer sehe ich mich verpflichtet zu erläutern, warum die Nutzung nicht ohne Risiko einhergeht.

Das Beantworten von politischen Fragen ist ein sehr heikler Akt, da dabei (gewollt) Einblicke in die politische Gesinnung des Befragten offenbart werden.

Vermeintliche harmlose Fragen können schnell eine Vorverurteilung nach sich ziehen. Eigentlich sehr praktisch, ein paar Fragen beantworten und schon weiß man, wen man wählen soll. Doch was passiert eigentlich mit den Daten nach der Auswertung?



Zuerst einmal sollte bedacht werden, dass der Wahl-O-Mat nicht etwa von einer regierungsunabhängigen Organisation betrieben wird, sondern durch , einer nicht rechtsfähigen Bundesanstalt, die dem Bundesministerium des Innern unterstellt ist. Selbiges Ministerium hat unter anderem das Verbot von .

Eigentlich sollte alles anonym sein, doch sichergehen kann man nicht, ob die gewonnen Informationen auch wirklich gelöscht werden und kein Missbrauch stattfindet.

So findet sich in der des bpb folgende Aussage:

Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Die IP-Adressen der anfragenden Rechner werden anonymisiert protokolliert, eine Rückverfolgung ist nicht möglich. Die Logfiles selbst werden maximal vier Wochen gespeichert, sie werden monatlich automatisch gelöscht.

Wer weiß, ob nicht der Verfassungsschutz Daten nutzt, um vermeintlich Links- oder Rechts-Gesinnte bzw. -Extreme zu identifizieren.

Anstatt die Daten der Auswertung lokal auf dem Computer des Nutzers zu speichern, werden diese auf dem Server des bpb gespeichert. Es ist somit für jeden mit Zugriff auf den Netzwerkverkehr möglich, die politische Gesinnung der Nutzer zu protokollieren.

Auch in der selbst findet sich folgende Aussage:

Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen.

Doch wie soll das funktionieren, ohne das ich angebe, wer ich bin, werden sich mache fragen?

Zuerst einmal kann die IP-Adresse des Aufrufers gespeichert werden. Auch eine Verschleierung durch z.b. ein bietet nicht unbedingt ausreichenden Schutz. Das Identifizieren ist auch alleine durch den sogenannten möglich. Der User Agent des Webbrowser bildet durch das Einbeziehen von Informationen über die Hard- und Software des Computers einen einzigartigen Fingerabdruck. Das Verfälschen vom User Agent durch Browser Plugins bietet auch keinen Schutz. Es macht es eher noch einfacher, da die Verfälschung hervorsticht.


Lieber nicht nutzen: Wahl-O-Mat

Ein Wahl-O-Mat sollte unabhängig von Institutionen, Ministerien, Bundeszentralen, Konzernen und Parteien sein, auch das Speichern jeglicher Nutzerdaten sowie das Protokollieren von Seitenaufrufen darf nicht stattfinden, nur so wird die Gefahr von Missbrauch und Manipulation geringer ausfallen.

Wer wirklich sichergehen will, liest unter der Anwendung üblicher Anonymisierung-Techniken die Parteiprogramme auf den Webseiten der Partei selbst. So ist auch eine Manipulation der Standpunkte der Parteien nicht gegeben.

stux, thx! ( )






Autor: Sojuniter
 
Ich meinte den Abgleich mit Wahlversprechen (das was der aktuelle hat) und zusätzlich die alten Wahlversprechen und was daraus geworden ist.
 
Beim Wahl-O-Mat geht es ja um Positionen, nicht um Versprechen, was nicht das gleiche sei muß.

Wie auch immer. Ich habe, wie erwähnt, das Teil nachgebaut, mit den gleichen Möglichkeiten wie der Aktuelle online, nur mit allen 32 Parteien in der Auswertung und ohne Einschränkung, daß kei Ergebnis angezeigt wird, wenn man sich nur enthält.

Ich hatte daran gedacht, da noch Fehlerhandling einzubauen, aber den Aufwand braucht keiner. Bei korrupten Daten mag die Anwendung dann halt abschmieren. Ich will die ja nicht verteiben.
Sollte das jemand testen wollen, gerne per pn.
 
Klingt super, lad es doch auf github mit einer passenden Lizens hoch.
Vllt direkt mit Verweis aufs ngb. So werden wir doch noch berühmt :o.
 
Der Wahlomat von KaPiTN funktioniert einwandfrei.
Man könnte bemängeln das man die gemachten Angaben mit den
Aussagen der jeweiligen Parteien nicht vergleichen kann.
Aber dazu könnte man sich ja auch einfach die jeweilige Partei beim originalen
Wahlomat in die Auswahl holen.
 
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