ich bezweifle mal, dass dem gesetzgeber derart komplizierte wörter wie "dekompilieren" bekannt sind.. zumindest was mein halbwissen übers UrhG angeht, wird dort von geistigem "eigentum" und vervielfältigung gesprochen, nicht von neuinterpretation von maschinencode (es wird weder was vervielfältigt noch der geschützte quellcode kopiert).. aber wie dem auch sei, das ist für diesen fall auch völlig unerheblich, da sich der exploit-sucher kaum selbst anzeigen wird, falls er dafür ein phöses "illegales" tool benutzt hat (wobei das "illegal" schonmal ausgeschlossen ist, wenn man es auf dem eigenen rechner macht und keine warez kopiert).. am ende zählt allein das resultat, also die information über einen exploit..
der rest von dem was du sagst hat leider nichts mit der rechtslage zu tun.. ja, wenn firmen explizit dazu einladen, nach exploits zu suchen und sie zu melden, wirkt sich das wahrscheinlich zu deinen gunsten aus, wenn sie dich trotzdem verklagen sollten.. als verantwortungsbewusster bürger würde ich den exploit aber trotzdem sofort dokumentieren, um eben andere zu warnen, denn es liegt nicht in meiner macht, ob und wann die firma das problem behebt und so lange bleiben alle nutzer ungeschützt und - viel schlimmer - arglos! wenn mir als hobbybastler auffällt, dass die bremsen in jedem toyota unter bestimmten bedingungen ausfallen können, dann wäre es grob fahrlässig, das für mich zu behalten, oder? die firma wird dadurch ja ebenfalls informiert und kann den fehler beheben, aber sie muss es eben nicht (ja, bei autos gibts andere vorschriften, aber für die analogie reicht's).. aber das wichtigste ist, dass die nutzer
sofort maßnahmen ergreifen können und nicht irgendwann mal wenn (falls!) ein patch da ist darüber informiert werden, dass sie sich in den letzten 6 monaten allen möglichen scheiß eingefangen haben könnten... solche verschleierungspolitik wäre im "echten leben", wo es um was geht, absolut undenkbar - warum sollte das ausgerechnet bei persönlichen daten anders sein?
und natürlich bedeutet eine dokumentation eines exploits nicht, dass es eine anleitung bzw. aufforderung zum datendiebstahl ist (dafür gibts wie für erpressung eigene straftatbestände) - man kann
jeden exploit so dokumentieren wie die besagten bücher es tun ("warum der IE in untrusted-netzen unsicher ist, am beispiel eines hypothetischen XYZ-angriffs"

)..
Wenn du kein (theoretisches) Risiko eingehen willst, dann solltest du schlicht nicht versuchen Sicherheitslücken sichtbar zu machen.
genau, schön den kopf in den sand stecken, hauptsache man selbst ist sicher und das wissen nimmt man mit ins grab

.. man "darf" legale information (und das ist ein neutral dokumentierter exploit, ansonsten wäre die information selbst nach §202 illegal) nur in wenigen ausnahmefällen nicht weitergeben: entweder es ist ein staatsgeheimnis (snowden & co.) oder man hat sich vertraglich zum stillschweigen verpflichtet (z.b. mitarbeiter der firma, sonst aber niemand) oder es verstößt gegen das urheberrecht (exploits im DRM der playstation könnten darunter fallen, aber sicher keine lücken im IE)..
verklagt werden kann man theoretisch immer und von jedermann, allein schon weil man existiert! jeder, der etwas in ein hotelbewertungsportal schreibt, kann verklagt werden, aber eben ohne rechtsgrundlage, sofern man wahrheitsgemäß berichtet - und genauso ist es mit exploits, denn software auf privat-PCs genießt sicherlich nicht den status von staatsgeheimnissen (abgesehen vom NSA-trojaner, aber da enden die gesetze ja zum glück an der landesgrenze

)..