Vorratsdatenspeicherung tritt am 18.12. in Kraft

Am morgigen Freitag, den 18.12.2015, wird die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft treten. Wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten – bisher gab es vergleichsweise wenig Protest.


Foto: Thorsten Korinth, mit freundlicher Genehmigung.


Vorratsdatenspeicherung: Verkündet und bald in Kraft


Der 17.12. markiert nicht nur die Premiere des lang erwarteten siebten Star-Wars-Films. Dieses Datum hat vielmehr für alle Datenschutz-Interessierten auch eine weitaus weniger erfreuliche Bedeutung: die Verkündung des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (beziehungsweise „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist“) im Bundesgesetzblatt. Das ist der letzte Schritt, den ein Gesetz in Deutschland machen muss, bevor es in Kraft tritt. Gelten wird das neue Gesetz, das Deutschlands Telekommunikations-Provider zur Speicherung von Verbindungs- und Standort-Daten verpflichtet, dann ab dem 18.12.


De Maizière zufrieden, Leutheusser-Schnarrenberger kritisch


Zufrieden mit der Wiedereinführung des umstrittenen Ermittlungs-Instruments zeigte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). „Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung,“ erklärte der Minister am heutigen Donnerstag in Berlin. Die Bezeichnung „ausgewogen“ bezieht sich wohl vor allem auf die neuen Schutzmaßnahmen, die das Gesetz gegen missbräuchliche Verwendung der Vorratsdaten vorsieht. Diese sind zwar in der Tat stärker, als beim 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassierten Vorgänger-Gesetz, werden von Kritikern aber dennoch als unzureichend eingestuft.

Kritiker wie die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ zu öffnen. Tatsächlich beginnt die Ausweitung des Gesetzes bereits jetzt: .


Bislang nur leiser Protest


Trotz NSA-Skandal und wachsender Überwachungs-Skepsis in der Bevölkerung: Im Gegensatz zum letzten Mal, wo Zehntausende auf die Straße gingen, die Medien voll waren mit Berichten über Diskussionen und Protest-Aktionen und sich über 30.000 Menschen an einer Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligten, hört man zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung bislang nur leisen Protest. Abstumpfung oder Resignation scheint sich breit gemacht zu haben, die Protestbewegung hat noch nicht wieder zu alter Schlagkraft zurück gefunden. Immerhin: eine Verfassungsbeschwerde soll es auch dieses Mal wieder geben.

Quelle:




Autor: Annika Kremer
 
Man kann ja einfach mal ein paar Abmahnungen ins Blaue verschicken. Soll auch schon gewirkt haben ;)
Es gab mein eine Kanzlei, die die Raubmordkopie von Schmuddelfilmchen auf einer bekannten Schmuddelseite großflächig abgemahnt hat. Heute hat der dahinter stehende Anwalt keine Zulassung mehr und seine Kanzlei bzw. das Unternehmen drum herum musste schließen. :D


Ich bezweifele, dass jeder windige Abmahnanwalt so einfach an die entsprechenden Daten kommen wird. Und die für diese Verbrecher relevanten IPs werden eh schon bei den Providern gespeichert.
Leider winken die Gerichte Auskunftsersuche viel zu schnell durch. Das hängt mit technischer Unkenntnis, Überlastung und Faulheit zusammen.
Ich frage mich, warum es so viele Fachanwälte gibt, die sich ganz bestimmten Rechtsgebieten verschrieben haben und sich intensiv mit allem aus diesem Umfeld auseinander setzen, aber Richter, die Pauschal für alles verantwortlich sind, sich aber mit nichts wirklich auskennen. Wie sollen die denn kompetente Urteile fällen?


Warum sollte man auch dagegen auf die Straße gehen wenn nicht mal Urteile von Deutschlands höchstem Gericht etwas bewirken können?
Genau auf diese Einstellung wird hingearbeitet. Entweder bist du dafür oder du hältst deine ***. Es gibt auch einen Begriff für diese Art der Resignation, den Rückzug ins Private und die stille Akzeptanz dessen, was außen herum passiert. Geprägt durch die deutsche Geschichte 1815-1848: Biedermeier-Gesellschaft


Blödsinn! Viel Abmahnungen kamen in der Vergangenheit teils mit mehreren Monaten Verspätung, obwohl die Speicherfrist nur 7 Tage dauern durfte.
Dass die Abmahnung viel später kommt, hängt allerdings mit weiteren Faktoren zusammen. Die Auskunft findet zeitlich vor der Abmahnung statt, dazwischen kann nahezu beliebig viel Zeit liegen. Gerade die großen Abmahnkanzleien schicken täglich dutzende Auskunftsersuche heraus. Die Antwort kann man dann nahezu bis zur Verjährungsfrist herum liegen lassen, bevor man dann eine Abmahnung daraus bastelt. Häufig liegen die Daten so lange herum, weil die nötigen Kapazitäten gar nicht zur Verfügung stehen.
Womit ich natürlich nicht anzweifeln möchte, dass Provider z.T. eine Speicherfrist von 7 Tagen weit überschritten haben.
 
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