Vorratsdatenspeicherung tritt am 18.12. in Kraft

Am morgigen Freitag, den 18.12.2015, wird die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft treten. Wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten – bisher gab es vergleichsweise wenig Protest.


Foto: Thorsten Korinth, mit freundlicher Genehmigung.


Vorratsdatenspeicherung: Verkündet und bald in Kraft


Der 17.12. markiert nicht nur die Premiere des lang erwarteten siebten Star-Wars-Films. Dieses Datum hat vielmehr für alle Datenschutz-Interessierten auch eine weitaus weniger erfreuliche Bedeutung: die Verkündung des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (beziehungsweise „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist“) im Bundesgesetzblatt. Das ist der letzte Schritt, den ein Gesetz in Deutschland machen muss, bevor es in Kraft tritt. Gelten wird das neue Gesetz, das Deutschlands Telekommunikations-Provider zur Speicherung von Verbindungs- und Standort-Daten verpflichtet, dann ab dem 18.12.


De Maizière zufrieden, Leutheusser-Schnarrenberger kritisch


Zufrieden mit der Wiedereinführung des umstrittenen Ermittlungs-Instruments zeigte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). „Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung,“ erklärte der Minister am heutigen Donnerstag in Berlin. Die Bezeichnung „ausgewogen“ bezieht sich wohl vor allem auf die neuen Schutzmaßnahmen, die das Gesetz gegen missbräuchliche Verwendung der Vorratsdaten vorsieht. Diese sind zwar in der Tat stärker, als beim 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassierten Vorgänger-Gesetz, werden von Kritikern aber dennoch als unzureichend eingestuft.

Kritiker wie die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ zu öffnen. Tatsächlich beginnt die Ausweitung des Gesetzes bereits jetzt: .


Bislang nur leiser Protest


Trotz NSA-Skandal und wachsender Überwachungs-Skepsis in der Bevölkerung: Im Gegensatz zum letzten Mal, wo Zehntausende auf die Straße gingen, die Medien voll waren mit Berichten über Diskussionen und Protest-Aktionen und sich über 30.000 Menschen an einer Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligten, hört man zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung bislang nur leisen Protest. Abstumpfung oder Resignation scheint sich breit gemacht zu haben, die Protestbewegung hat noch nicht wieder zu alter Schlagkraft zurück gefunden. Immerhin: eine Verfassungsbeschwerde soll es auch dieses Mal wieder geben.

Quelle:




Autor: Annika Kremer
 
Yippie, ab morgen ists vorbei mit dem Cybercrime. :D
 
Juhu, die Straftaten wie Einbrüche, Körperverletzungen, Raub, Banküberfälle, Vergewaltigungen... werden alle zurückgehen! :T
 


Um solche Leute gehts doch gar nicht mit der VDS.

Auch wenn es immer wieder behauptet wird. Die einzigen Nutznießer der VDS sind die Contentindustrie und die Abmahnheuschrecken.
 
Pah VDS, das ist doch Firlefanz.
Manche von der Insel, wollen da ein biiiischen weitergehende Maßnahmen.

UK-Staatsanwalt: Suchmaschinen sollen Verdächtiges melden müssen

Suchmaschinen sollen verpflichtet werden, verdächtige Suchanfragen den Behörden zu melden. Das wünschte sich der britische Staatsanwalt Dan Suter bei einer UN-Tagung in New York.

Soll man da Weinen, oder Lachen?

Ich probiers mal aus...
"Torture for dummies" Bin ich jetzt verdächtig, oder nur ne Wache aus Guantanamo?
 
Zuletzt bearbeitet:
So werden wir immer mehr weichgeklopft mit der Zeit.

Der Frosch im immer wärmer werdenden Wasser. Damals wurde es zu schnell heiß. Jetzt fühlt man sich darin wohl.
 

Auch wenn es immer wieder behauptet wird. Die einzigen Nutznießer der VDS sind die Contentindustrie und die Abmahnheuschrecken.
Ich dachte die Contentindustrie ist an Haushaltsabgaben interessiert? Die kommen ja selbst wenn sie die Daten der VDS nutzen könnten nicht ans Ziel. VPN, Usenet etc pp.

Pah VDS, das ist doch Firlefanz.
Manche von der Insel, wollen da ein biiiischen weitergehende Maßnahmen.
Das ergibt Sinn. Wenn man dann noch die richtigen Wortlisten verwendet, stecken bald mehr Leute in Guantanamo Bay, als Leute übrig sind, die als Personal in Frage kommen. :D
 
Ich bezweifele, dass jeder windige Abmahnanwalt so einfach an die entsprechenden Daten kommen wird. Und die für diese Verbrecher relevanten IPs werden eh schon bei den Providern gespeichert.
 


Hat doch bisher auch funktioniert. Beschlüsse vom zuständigen Richter durchwinken lassen und schon kommt man an die Daten.
 
Warum sollte man auch dagegen auf die Straße gehen wenn nicht mal Urteile von Deutschlands höchstem Gericht etwas bewirken können?
 


Jetzt haben sie mehr Zeit, weil die Daten gespeichert werden dürfen für längere Zeit. Also Win für die Contentindustrie und ihre Abmahnanwälte.
 
Blödsinn! Viel Abmahnungen kamen in der Vergangenheit teils mit mehreren Monaten Verspätung, obwohl die Speicherfrist nur 7 Tage dauern durfte.
Und aus sehr sicherer Quelle kann ich dir sagen, dass die Telekom z.B. wesentlich länger speichert. Glaub es oder lasss es...


Edit: Zwar älter, aber interessant:

 


Dass die Telekom speichert, ist mir auch bekannt. Aber jetzt haben sie halt noch mehr Zeit ;)

Du glaubst doch hoffentlich nicht, dass die VDS dazu da ist, Terrorzellen zu identifizieren und die Leute zu überführen? :D
 
!0 Wochen, also 70 Tage... Ist bei einigen Providern eh fast normal...

Und nein, das glaube ich nicht. Nur der Blödsinn mit den Abmahnanwälten, den bezweifele ich!
 
Es wurde bereits Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Der Initiative haben sich aber auch zahlreich weitere Betroffene angeschlossen.

"Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind", erklärt Rechtsanwalt Müller (Müller Müller Rößner Rechtsanwälte) in einer Pressemeldung.

Der mit den neuen Speicherpflichten für Telekommunikationsanbieter einhergehende "schwerwiegende Eingriff" sei mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts zu einer "verhältnismäßig ausgestalteten Vorratsdatenspeicherung" nicht vereinbar.

Quelle:
 
Zurück
Oben