• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Vernachlässigter Datenschutz bei Bestandsdatenabfrage

ersuchen_bsp01.jpg Posteos Transparenzbericht 2014 weist auf offenbar prekäre Sicherheitsprobleme bei Bestandsdatenanfragen von Behörden hin. So werden die Ersuchen häufig mit Klarnamen des Betroffenen und oft auch Ermittlungsgrund unverschlüsselt an die Support-Adresse von Posteo gesandt, statt an die Anti-Abuse-Adresse. Häufig werden auch ohne richterlichen Beschluss Verkehrsdaten wie IP-Adresse und Login-Zeiten des Nutzers angefragt oder die Anfrage ist so kurz gehalten, dass nicht mal auf die den der Anfrage zugrunde liegende Gesetzesabschnitt (insb. §113 TKG) hingewiesen wird. Nachdem Posteo solche Anfragen abgelehnt hätte, wären sie darauf hingewiesen worden, dass es bei anderen Unternehmen kein Problem wäre, Verbindungsdaten bei Anfragen nach Bestandsdaten zu erhalten. Nur zwei von 17 bei Posteo eingegangenen Bestandsdatenauskunftsersuchen wären formal korrekt gewesen; die inkorrekten wurden teilweise geschwärzt auf der Posteo-Website veröffentlicht.
Der Branchenverband BITKOM forderte 2013 die Bundesregierung (ab S.7, Fragen 12-14) dazu auf, Stellung zu gesetzeswidrigen Anfragen von Verkehrsdaten zu nehmen, die darauf antwortete (wieder ab S.7, Fragen 12-14), dass ihr keine solchen Fälle bekannt wären. Deshalb wand sich Posteo bei jeder einzelnen rechtswidrigen Anfrage an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten, die sich auch (mit Ausnahme des Berliner Beamten) einsichtig zeigten und versprachen, ihre Behörden verstärkt darauf hinzuweisen, dass Auskunftsersuchen nur in Ausnahmefällen per E-Mail verschickt werden dürften und diese dann auch verschlüsselt werden müssten. In der Regel sollte die Anfrage per Post oder per Fax verschickt werden (Antwortschreiben der Landesdatenschutzbeauftragten im Transparenzbericht teilweise geschwärzt abrufbar). Auf die Anliegen bezüglich der Verkehrsdaten nahm kein Datenschutzbeauftragter Stellung, auch der Bundesregierung lägen auch 2015 keine Beschwerden diesbezüglich vor, wie sie nach einer Anfrage des Grünen-Abgeordneten Dieter Janecek angab, dabei würde die Bundesregierung Wert darauf legen, von den zuständigen Datenschutzbeauftragten über Beschwerden in dieser Art unterrichtet zu werden.
In manchen Anfragen hätten die Beamten sogar angefragt, welche anderen Behörden schon etwas zu dem Postfach wissen wollten, haben die Anfrage von einem privaten E-Mail-Konto geschickt (siehe Bild oben) oder haben Posteo dazu aufgefordert, mit dem Aufnehmen von Bestands- und Verbindungsdaten zu beginnen. Posteo weist zudem darauf hin, dass jedes positiv beantwortete Ersuchen der Behörde mit 18€ in Rechnung gestellt werden darf. Eine Strafanzeige gegen einen Ermittlungsbeamten wurde vom Staatsanwalt abgelehnt, stattdessen wäre gegen einen Posteo-Mitarbeiter ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung erlassen worden.

Quelle.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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15 Juli 2013
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Herrje, jetzt mal zum Mitschreiben für das Idiotenvolk.
Die Bürger haben sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, nicht die Behörden!
 

Teufelskreis

NGBler

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14 Juli 2013
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224
  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
Geht mir garnicht so sehr ums Tricksen, sondern wirklich um die Form der Anträge. Wie kommt man auf die Idee, von seiner 1&1-E-Mailadresse eine sensible Datenanfrage zu stellen? Denn die Antwort landet dann sicherlich auch dort. Und das zeigt doch, dass Polizisten was sowas angeht nicht richtig ausgebildet sind und Nachschulungsbedarf besteht... Die E-Mails laufen unverschlüsselt um die Welt, warum macht man's Spionen so einfach, in deutsche Ermittlungen reinzuschauen? Ein Fax ist doch nicht wesentlich mehr Arbeit als eine E-Mail...
 
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