Vermieter repariert Fenster nicht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

RudensAr

gesperrt
Registriert
21 März 2015
Beiträge
11
Hey zusammen,
ich wohne jetzt seit knapp 7 Monaten in meiner neuen Wohnung. Im Winter war es immer relativ frisch, weil Kalte Luft durch die Fenster kam. Bis heute reagiert der Vermieter nicht auf meine Forderungen, die Fenster zu erneuern.
Was kann man da machen? Mieterschutzbund? Rechtsanwalt? Mietkürzung?
 
Kommt auf die Wohnung und die Defekte an.
Es gilt der übliche Standard um zu bestimmen, was Mangel ist und was normal.
BGH Az: VIII ZR 281/03 schrieb:
Der Mieter einer Wohnung kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe des Mietzinses und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen
Wenn danach ein Mangel vorliegt kann auch die Miete gekürzt werden. Und zwar je nach Umfang das Mangels.

Sitzt du also in einem Altbau ohne Doppelglasfenster, hast du Pech gehabt wenn es da etwas zugiger ist.
In einem modernen Niedrigenergiehaus dagegen sollten die Fenster schon dicht sein.
 
Ich würde ausziehen. Ne ehrlich wer will schon in ner wohnung wohnen wo das fenster kaputt ist xD
 
Ich würde ausziehen. Ne ehrlich wer will schon in ner wohnung wohnen wo das fenster kaputt ist xD
Ich würde mich erschießen. Wer will schon ein Leben, wenn er in seinem Sprachgebrauch nicht einmal in der Lage ist, eine vernünftige Antwort zu liefern.

@TS: Mieterschutzbund ist dein Freund. Vor allen anderen!
 
Der Mieterschutzbund will erstmal Geld für eine Jahresmitgliedschaft. Ansonsten helfen die meines Wissens nicht. Zumindest wars bei mir mal so, als ich da anrief. Da ich dort kein Mitglied war, hatte es sich mit der Hilfe gleich mal erledigt.

Einfach die Miete kürzen, geht nicht. Dazu muss man dem Mieter zuerst eine angemessene Frist setzen. Am besten schriftlich. Erst dann kann man den Mängeln entsprechend in einer dafür üblichen Höhe die Miete kürzen.
 
Dann ist der Schaden aber erst mal noch vorhanden.

Besser Frist setzen und nach verstreichen selber machen (lassen).

BGB
§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
 
Einfach die Miete kürzen, geht nicht. Dazu muss man dem [Ver]Mieter zuerst eine angemessene Frist setzen. Am besten schriftlich. Erst dann kann man den Mängeln entsprechend in einer dafür üblichen Höhe die Miete kürzen.

Das ist falsch.

Abs. 1 § 536 BGB schrieb:
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Die Miete kann für die gesamte Zeit, in der der Mangel besteht, gekürzt werde. Es muss keine Frist gesetzt werden. Es muss nur dem Vermieter angezeigt werden, dass ein Mangel besteht (§ 536c).
 
Wir vom Team haben ja drauf gewartet. Dauerte zwar etwas diesmal bis die Werbetreibenden fertig waren mit *Einzeiler posten* um den Anschein der Seriösität zu wahren,
aber irgendwann will das Netzwerk doch den Werbelink hinklatschen...der natürlich liebevoll von uns entsorgt wird.

Den Thread lasse ich trotzdem stehen, da sich unsere User ja Mühe mit ihren Antworten gegeben haben und die ja mal nützlich sein könnten. Also die User und die Antworten ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben