Vermieter hat 6 Monate Zeit nach Auszug mir die Mietsicherheit zu überweisen/zahlen?

Steev

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Siehe Topic. Stimmt das. Hat der -bis zu- Zeit? Letzte E-Mail Info von ihm stammt vom 28. September, genau mit diesem Hinweis, dass er sich 6 Monate Zeit nehmen kann. Das Ding ist ein ganz anderes. War dort wohnhaft 17 Jahren seit 2003 und hatte 3 Vermieter/Verwalter. Er ist der letzte und hat möglicher das Sparbuch nicht mehr oder nicht übertragen bekommen oder verloren so meine Theorie. Es ist ein Sparbuch bei der Volksbank. Was habe ich für Möglichkeiten, ich bin bespw. Mitglied bei einem Mieterladen (e.V.). Die mal anschreiben? Ich sage es mal ganz prollig: "Er soll mal rüberrücken mit der Kohle". Gruß Steev

BTW ich besitze seit 2003 aufgrund dessen eine Kundennummer bei der Volksbank.
 
Dein Vermieter kann sich theoretisch bis zu 6 Monate Zeit lassen, ja.



Ich würde an deiner Stelle dann auf das Sparbuch bestehen (siehe ebenfalls link)
 
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  • #3
Zitat aus deinem Link:

Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll

und

Der Vermieter darf sich die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegenüber den Mieter hat. Richter halten maximal sechs Monate als angemessen.


Widerspricht sich irgendwie, aber gut
 
Wo widerspricht sich das?
Wenn es halt nicht schneller geht als 6 Monate ist das schnellstmöglich.

Womöglich musst du für die Lösung deines Problems an deiner Nachdrücklichkeit arbeiten?
 
Wichtig bei dieser Frage ist als erstes: Ist schon ein Nachmieter drin? Dann gibt es Mittel und Wege (sowas wie Zwischenabrechnungen von Energie- und Wasserversorgern) um die volle Kaution zu fordern. Diese Aufwendungen gehen allerdings regelmäßig zu Lasten des Mieters und werden damit Deine Kautionsrückzahlung schmälern.

Da Du allerdings Mietglied in einem Mieterverein bist, verstehe ich den Thread nicht so wirklich. Was sagen die denn? Denn die sollten doch Dein erster Ansprechpartner sein, oder für was bezahlst Du die Mitgliedschaft?
 
Ich war auch jüngst überrascht, als in meinem Umfeld jemand auszog, scheint wohl so zu sein. Hintergrund sind wohl u.a. eventuelle Abrechnungen in den (Betriebs-)Nebenkosten, weswegen Vermieter gerne bis zum nächsten Kalenderjahr warten wollen.
 
Sollte es keine anderen vertraglich festgelegten Dinge im Mietvertrag geben dann darf die Kaution nur zur Verrechnung von Ansprüchen des Vermieters genutzt werden und ist zweckgebunden.

Ansprüche sind zum Beispiel:
- Rückstände bei der Mietzahlung
- Ansprüche aus unterlassender oder mangelhafter Schönheitsreparatur
- Schadensersatz bei Schäden (beschädigte mitvermietete Einrichtung, Schäden an Türen, Fenstern, Armaturen usw.).
- Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung

Sollten die ersten Punkte nicht zutreffen (Wohnung ist hoffentlich mit Übergabeprotokoll übergeben worden), kann zum Beispiel auch nur ein Teil der Kaution einbehalten werden.
Wird schwer für den Vermieter zu Argumentieren, wenn in 17 Jahren Mieverhältnis die letzten 16 Jahre nur Zahlungsansprüche von maximal 100 Euro bei der Betriebskostenabrechnung entstanden sind, nun 3 Monatsmieten zurückzuhalten.
Es ist aber mein ich so, dass bei kompletter Rückzahlung der Kaution der Vermieter quasi erklärt, dass er keine Ansprüche mehr an dich hat.
Daher wird auch gern gewartet. Den Punkt müsste man aber nochmal genau nachschauen.
 
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