Die "offen extremistischen Zusammenschlüsse" selbst werden den Angaben zufolge weiter vom Verfassungsschutz beobachtet. Zudem behalte sich das Bundesinnenministerium vor, bei neuen Erkenntnissen die Wiederaufnahme der Beobachtung von Abgeordneten zu prüfen, fügte der Sprecher hinzu. "Diese käme insbesondere dann in Betracht, wenn Abgeordnete direkte Bezüge ins gewaltbereite extremistische Milieu aufweisen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahren die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow beanstandet. Ramelow sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig und seine Beobachtung deshalb ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat des Politikers, urteilten die Karlsruher Richter. Ramelow saß bis 2009 im Bundestag und ist seither Linken-Fraktionschef im Thüringer Landtag. Die Beobachtung Ramelows wurde zeitweise unter anderem damit begründet, dass er sich gegen den Kapitalismus ausgesprochen habe.
Gysi betonte, die Linke werde sich weiter dafür einsetzen, "dass die Beobachtung gänzlich eingestellt wird". Die Fraktion werde gemeinsam mit der Partei beraten, wie gegen die Beobachtung bestimmter Strömungen vorgegangen werde.
Ramelow sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" zur aktuellen Entscheidung: "Dann hat mein langer Kampf endlich die richtige Wirkung gezeigt." Es wäre "peinlich, wenn die größte Oppositionsfraktion im Bundestag mit geheimdienstlichen Mitteln drangsaliert würde", fügte er hinzu. Auch Ramelow betonte, die Auseinandersetzung sei noch nicht zu Ende.
Quelle: AFP
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