(verfälschtes) Zitat aus Facebook Gruppe in Zeitung veröffentlicht.

Die Frage ob die Bilder letzten Endes durch Dritte genutzt werden darf ist wahrscheinlich nicht ganz einfach zu definieren, müsste man wahrscheinlich wirklich letzten Endes vor Gericht klären. Allerdings könnte man mit Sicherheit eine klassische Abmahnung schicken, soweit ich weis ist diese für den Abmahnenden völlig risikofrei. Ansonsten hier noch ein paar Links zu dem Thema, was ich so gefunden hab:






MfG
Mr. J
 
Zur Verwendung von Bildern durch Suchmaschinen gibt es auch zwei Urteile des BGH: und
In Kürze: Bilder auf einer Seite hochzuladen, die keine technischen Maßnahmen ergreift um diese nicht von Suchmaschinen in den Index aufnehmen zu lassen, gilt als Einwilligung, dass die Bilder durch die Suchmaschine weiterverbreitet werden.

Die Frage ist halt, in wie weit das überhaupt auf die Zeitung, um die es hier geht, übertragbar ist. Ich denke die Gerichte haben sich für den Suchmaschinenfall schon weit aus dem Fenster gelehnt um die Realität des digitalen Zeitalters mit unserem antiquierten Urheberrecht in Einklang zu bringen.
Ich sehe aber nicht, warum mit dem Veröffentlichen eines Bildes auf einer öffentlich zugänglichen Webseite umfassende Nutzungsrechte an alle vergeben werden sollten. Das Bild wäre damit ja quasi gemeinfrei. Natürlich werden gewisse Rechte eingeräumt: Lade ich ein Bild auf eine Webseite, dann bin ich auch damit einverstanden, dass die User der Seite sich mindestens temporär eine lokale Kopie davon machen, sonst könnte es ja nicht auf ihren Bildschirmen erscheinen. Die konkludente Einwilligung an Suchmaschinen dieses Bild weiterzuverbreiten.. ja ok. Aber selbiges für jedermann? Schön wär's xD Man denke an die Abmahnwelle gegen Blogger, die auf anderen Seiten veröffentlichte Bilder verwenden.


Ohne deinen Freund beleidigen zu wollen, aber wenn er ein "irgendwer" ist, sehe ich kein öffentliches Interesse gegen die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen wäre. Klar hat die Presse gewisse Freiheiten und wenn der Inhalt nicht in verunglimpfender Art verändert wurde könnten die sich hier auch gegen die Persönlichkeitsrechte durchsetzen.
Dennoch denke ich so ganz ohne öffentliches Interesse und Einwilligung Name und Bild abzudrucken ist mindestens ein Verstoß gegen den Pressekodex:
8. Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben, die Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.
 
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