• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

(verfälschtes) Zitat aus Facebook Gruppe in Zeitung veröffentlicht.

Fhynn

Wird jetzt vernünftig.
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Hi,

wir sind uns beide gerade nicht so ganz einig, daher mal eben hier...
Fakt ist:
- Geschlossene Facebookgruppe zur Stadt.
- Ein Beitrag mit Link zu einer Umfrage von der regionalen kostenlosen Zeitung hier
- Kommentar von meinem Freund dazu, aber auf Facebook unter dem Link

So. Es stand nie was dabei von wegen eure Kommentare werden als Zeitungsinhalt oder so genutzt.

Jetzt war heute ein Foto von meinem Kerl - das Foto von seinem Facebook Profil - der Realname (okay, der ist eh einsehbar) und! sein Kommentar in der Zeitung abgedruckt, aber verfälscht. Das Zitat ansich ist korrekt, allerdings wurde dahinter noch eine Anmerkung der Redaktion geschrieben, allerdings nicht gekennzeichnet. So sieht es halt aus als als wäre die Anmerkung der Redaktion noch Teil der Aussage.

Jetzt heißt es, nach "Beschwerde" bzw. eher Hinweis in der Gruppe (so schlimm ist das jetzt nicht, auch wenn man ich eher möchte das mein Foto in der Zeitung auftaucht Oo):

"Rein rechtlich gesehen liegen die Rechte aller von Dir abgegebenen Texte und (!) Fotos nicht mehr bei Dir. Sie können von jedermann, auch (!) zu journalistischen Zwecken verwendet werden"

"Nun dann mache Dich bitte mit den neuen Facebookdatenschutzrichtlinien (11/2012) vertraut."

Blabla. Bisher war ich der Meinung das ich zwar meine Bild- und anderen Rechte an Facebook abtrete, aber nicht an irgendwelche dahergelaufenen Nutzern, die meine Profildaten/Realnamen/Foto nutzen um irgendein nicht mal korrektes Zitat meinerseits in irgendeinem Posting auf FB verwenden um den Kram in der Zeitung abzudrucken.

Irgendjemand hier kann doch sicher die FB Nutzungsbestimmungen und Co auswendig bzw. versteht den Kauderwelsch da.

Btw. Ja, das ist teilweise aufregen auf niedrigem Niveau, allerdings finde ich es mehr als suspekt das man mir versucht zu vermitteln das ohne Absprache und Co Kommentare von mir veröffentlicht werden dürfen, egal wo ...


bb,
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
ich kenne mich mit gesichtsbuch überhaupt nicht aus, habe aber dass hier gefunden

Wie sieht es mit Zitaten und Links in Social Media – beispielsweise Facebook, Twitter, XING oder Social-Bookmarking-Dienste – aus. Gelten da andere Regeln?

Sobald eine gewisse „schöpferische Höhe” erreicht ist, genießt ein Werk urheberrechtlichen Schutz. Daher spielt es keine Rolle, wo die Texte oder und Bilder abgebildet werden. Das kann unter Umständen auch für Tweets (Texte auf Twitter) in Betracht kommen, wenn sie denn eine gewisse schöpferische Leistung darstellen und damit ein „Werk“ sind. Dazu gehört meines Erachtens jedoch nicht ein profanes „guten Morgen“, das in die Runde gezwitschert wird. Also muss man auch bei Social-Media-Plattformen Urheberrechte beachten, hier gilt keine Ausnahme.

Ich habe in einem Ihrer Vorträge ein Foto von Ihnen gemacht. Darf ich es zu meinem Bericht darüber in mein Blog stellen?

Da Sie das Bild gemacht haben, sind Sie der Urheber. Insofern dürfen Sie über das Bild eigentlich frei verfügen, denn SIE sind der Inhaber sämtlicher Rechte. Sie könnten es sich sogar auf ein T-Shirt drucken. ;-)

ABER: Der Vortragende hat beispielsweise aus dem Kunsturhebergesetz die Möglichkeit, Ihnen zu untersagen, dass sie ihn abbilden. Dann nämlich, wenn es sich nicht um eine Versammlung oder Veranstaltung handelte, sondern etwa nur eine private, intime Runde, in der er referierte. Bei einer Seminarveranstaltung mit vielen Teilnehmern wird dies wohl aber nicht möglich sein. Der Referent könnte sich nicht auf Rechte aus dem Kunsturhebergesetz berufen.

Ebenso bei „Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ : Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Interesse der Betroffenen. Prominente Personen dürfen abgebildet werden. Aber selbst wenn es sich um eine prominente Person handelt, so hat auch diese aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Wahrung ihrer Privatshäre/Intimsphäre. Daher sollte man – Promi hin oder her – im Vorfeld grundsätzlich abwägen, ob auch wirklich die Fotos von der „Afterparty“ einer größeren Veranstaltung noch mit ins Blog sollen

quelle: http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-d...heberrecht-was-ist-erlaubt-wo-drohen-strafen/
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Also, eine wo auch immer von jemandem getroffene Aussage zu einem Thema zu veröffentlichen in einer Form, dass die Aussage mit der Person klar in Verbindung zu bringen ist, ohne dass das vorher abgesprochen wäre, halte ich mindestens für ethisch verwerflich, wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht genau.
Dass dann aber die Aussage noch verfälscht wird, und sei es nur durch einen dummen Fehler wie die fehlende Kenntlichmachung eines Kommentars seitens der Redaktion ist definitiv nicht okay.

Aber was ist denn jetzt eigentlich dein Ziel? Sollen die den Artikel bzw. eure (deines Freundes) Beteiligung an dem Artikel widerrufen oder was ist der Plan?
 

Fhynn

Wird jetzt vernünftig.
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  • #4
Nein, die Frage ist wie sowas rechtlich aussieht - auch wenn ich hier natürlich keine Rechtsberatung erwarten kann, aber ein paar Paragraphenreiter gibt es immer und v.A. die Aussagen relativieren von wegen "das ist okay so" weil es das meiner Meinung nach eben nicht ist. Das kann von meiner Seite aber auch nur moralisches empfinden sein, da ich von den entsprechenden Gesetzgebungen halt kein Plan habe.

Gegendarstellung... hm. Nein. Aber das war anscheinend nicht das erste mal und ich find's absolut mies wenn da ständig ohne Nachfrage Fotos+ Kommentare abgedruckt werden ohne Einwilligung der Kommentatoren. v.A. wenn dann auch noch Aussagen verfälscht werden.

Würde mir eher darum gehen mit ich sage mal "etwas handfestem" zu reagieren und nicht nur mit der Moralkeule. Wenn es halt wirklich so ist das man FB Postings aus geschlossenen Gruppen in Printmedien verwenden kann inkl. Foto und Realname sowie Zitatverfälschung dann ist das eben so, aber ka. Ich kann mir das halt nicht vorstellen. ISt halt... kA. Kein Kleinkrieg oder so gegen die sondern eher Interessehalber wie sowas aussieht.
 

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ich glaube sowieso keinem screenshot, mit javascripts soooo einfach zu bearbeiten....
 

KippaKong

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Im Grunde ganz einfach: Es greift das sog. Recht am eigenen Bild.
Noch dazu haben sie den passenden Namen unter das Bild geschrieben?
Wer sagt denn, dass sie das selbe Bild nicht nochmal veröffentlichen? Ich wüsste gar nicht, warum ich man nicht sofort zum Anwalt gehen sollte und auf Unterlassung abmahnen sollte.
 

Kenobi van Gin

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Anwalt würde ich auch erstmal für eine gute Idee halten. Natürlich nur, wenn der Preis für eine Beratung nicht zu hoch ist (oder eben euer Interesse an dem Fall entsprechende genau so hoch).
 

TheOnly1

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Ist das als wörtliches Zitat erkennbar gemacht? Wenn die das wirklich ohne Anmerkung verändern, ist das auf jeden Fall unzulässig. Und das hat rein gar nix mit Facebook oder irgendwelchen Nutzungsrechten zu tun.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Wer ist denn der Fotograf von dem Bild, was veröffentlicht wurde? Unabhängig vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten, kann ja der Fotograf oder ein von ihm beauftragter Rechteverwerter der Zeitung mal eine Nachlizensierung mit angemessener Lizenzgebür vorschlagen.
 

Shodan

runs on biochips

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"Rein rechtlich gesehen liegen die Rechte aller von Dir abgegebenen Texte und (!) Fotos nicht mehr bei Dir. Sie können von jedermann, auch (!) zu journalistischen Zwecken verwendet werden"

"Nun dann mache Dich bitte mit den neuen Facebookdatenschutzrichtlinien (11/2012) vertraut."
Kompletter Schwachsinn!

facebook.com/legal/terms?_fb_noscript=1 schrieb:
2. Teilen deiner Inhalte und Informationen

Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen kontrollieren, wie diese ausgetauscht werden. Ferner:

1. Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).

[...]

4. Wenn du die Einstellung „Öffentlich“ bei der Veröffentlichung von Inhalten oder Informationen verwendest, können alle Personen, einschließlich solcher, die Facebook nicht verwenden, auf diese Informationen zugreifen, sie verwenden und sie mit dir (d. h. deinem Namen und Profilbild) assoziieren.​

Für Deutsche Nutzer gilt weiterhin:
facebook.com/terms/provisions/german/index.php?_fb_noscript=1 schrieb:
Ziffer 2 gilt mit der Maßgabe, dass unsere Nutzung dieser Inhalte auf die Verwendung auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt ist.

Ja, wer ein Foto seiner Fresse im Netz veröffentlicht, muss damit rechnen, dass es viele Leute sehen. Aber "sehen" und "zu kommerziellen Zwecken weiterverbreiten" (Auch eine kostenlose Zeitung ist in der Regel einen kommerziellen Zweck, Einnahmen werden dort über Werbung generiert) sind doch sehr unterschiedliche Dinge.
Ich will daher auch noch mal auf das "verwenden" in 2.4 eingehen: Die Idee dahinter ist in erster Linie, dass FB nicht dafür verantwortlich ist, dass ein Dritter öffentliche Informationen abgreift und nutzt, sie sind vom User ja "öffentlich" gemacht worden. Vergleiche insbesondere das in 2.4 gewählte Wort "können" mir der in 2.1 stehenden Formulierung "Erlaubnis erteilen".

Aus den Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen von FB ergibt sich daher keineswegs ein Nutzungsrecht für unbeteiligte Dritte, sondern lediglich für FB und deren Kunden. Selbst wenn man die Bestimmungen so auslegt, dass andere User als "Kunden" zählen, so haben diese dennoch ohne eine Unterlizenz keine Erlaubnis Bilder weiter zu verbreiten. Und selbst zahlende Kunden bekommen in der Datenschutzfestung Deutschland nur Krümel.

Sofern dein Freund also nicht in irgend einer anderen Form dem Verlag die Nutzungsrechte eingeräumt hat, weil er irgend ein "Plugin" "Widget" "Anwendung" "was auch immer" von diesem Verlag installiert und brav auf den "ja klar akzeptiere ich alles was ihr mir vorlegt ohne es zu lesen, so lange dafür eure neusten Headlines in meinem wie auch immer dieses Feed Ding heißt erscheinen" Knopf gedrückt hat, haben sie meiner Meinung nach (<-das ist ein Ausschluss jeglicher Haftung, dieser Post stellt keine qualifizierte Beratung da!) keinerlei Rechte an seinem Bild, ausgenommen natürlich es sich auf FB anzusehen.

Das "macht euch mit den Richtlinien vertraut" könnt ihr denen einfach zurück schicken. Per Anwalt, wenn ihr Spaß daran habt :D



PS: wir haben ein langen Weg hinter uns.. einst teilten wir unsere Warzen, nun sind wir raten wir zum Einschalten eines Abmahnanwalts xD Aber weil es Datenschutz und Persönlichkeitsrechte betrifft feiern wir uns als Helden, selbst wenn wir mit dem Urheberrecht argumentiere (siehe vorhergehende Beiträge).


Nachtrag: Da der Beitrag ja in einer nicht öffentlichen Gruppe war, wird sich die Zeitung den Inhalt wohl durch Nutzung eines eigenen FB Accounts geholt haben. Das heißt sie haben folgendem zugestimmt:
facebook.com/legal/terms?_fb_noscript=1 schrieb:
5. Schutz der Rechte anderer Personen
7. Wenn du Informationen von Nutzern erfasst, dann wirst du Folgendes tun: Ihre Zustimmung einholen, klarstellen, dass du (und nicht Facebook) ihre Informationen sammelst, und Datenschutzrichtlinien bereitstellen, in denen du erklärst, welche Informationen du sammelst und wie du diese verwenden wirst.​
und dann prompt dagegen verstoßen.
 
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Pleitgengeier

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Ich bin mir fast sicher dass man nach den AGBs von FB die U(h)rheberrechte an allem was man hochlädt (Texte, Bilder,...) an Facebook abtritt.
1. Frage: Sind diese AGB-Teile nach europäischem/deutschem Recht gültig?
2. Frage: Hat die Zeitung diese bei FB erworben? (Kann ich mir kaum vorstellen)

Wenn zB du das Foto von deinem Freund gemacht hast, hast du auch die U(h)rheberrechte daran -> das wird teuer für den Verlag, da kann man die mal mit den Gesetzen drankriegen die ihre Lobby seit Jahren installiert :)
Dass es ihr um eine kommerzielle U(h)rheberrechtsverletzung geht steht in diesem Fall außer Frage.

Außerdem vermute ich dass es auch sehr auf den Inhalt des gefälschten Zitats ankommt.
Wenn es irgendwie geeignet ist, deinen Freund in schlechtes Licht zu rücken, kann er dagegen sicher straf- und zivilrechtlich vorgehen.
Extrembeispiel: Die Zeitung druckt ein gefälschtes Zitat mit Foto und Realname, in dem dieser rechtsradikales Zeug von sich gibt.

Falls ihr einen Rechtschutz habt, würde ich einfach mal beim Anwalt nachfragen...

Sofern dein Freund also nicht in irgend einer anderen Form dem Verlag die Nutzungsrechte eingeräumt hat, weil er irgend ein "Plugin" "Widget" "Anwendung" "was auch immer" von diesem Verlag installiert und brav auf den "ja klar akzeptiere ich alles was ihr mir vorlegt ohne es zu lesen, so lange dafür eure neusten Headlines in meinem wie auch immer dieses Feed Ding heißt erscheinen" Knopf gedrückt hat, haben sie meiner Meinung nach (<-das ist ein Ausschluss jeglicher Haftung, dieser Post stellt keine qualifizierte Beratung da!) keinerlei Rechte an seinem Bild, ausgenommen natürlich es sich auf FB anzusehen.
Soviel ich weiß haben solche Checkboxen, Akzeptieren-Buttons,... u.Ä. in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz...
Solange du den Blödsinn nicht ausdruckst, unterschreibst und denen zusendest können sich die mit ihren AGBs den Arsch abwischen
 

Kenobi van Gin

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Ich bin mir fast sicher dass man nach den AGBs von FB die U(h)rheberrechte an allem was man hochlädt (Texte, Bilder,...) an Facebook abtritt.
Das Urheberrecht kannst du in Deutschland nicht abtreten, es sei denn, du trittst ab. Dann bekommen es die rechtmäßigen Erben.
Das einzige, was du veräußern kannst, sind die Nutzungsrechte.

[EDIT:]
Solange du den Blödsinn nicht ausdruckst, unterschreibst und denen zusendest können sich die mit ihren AGBs den Arsch abwischen
Verträge können in Deutschland definitiv nicht nur schriftlich geschlossen werden. Genau genommen ist es sogar ausdrücklich so geregelt, dass nur bestimmte Arten von Verträgen die Schriftform erfordern.
Wie das jetzt aber mit Checkboxes usw. ist kann ich auch nicht sagen.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Das Urheberrecht kannst du in Deutschland nicht abtreten, es sei denn, du trittst ab. Dann bekommen es die rechtmäßigen Erben.
Das einzige, was du veräußern kannst, sind die Nutzungsrechte.
Ist mir bekannt, es sollte aber jeder verstanden haben wie es gemeint war.

Verträge können in Deutschland definitiv nicht nur schriftlich geschlossen werden. Genau genommen ist es sogar ausdrücklich so geregelt, dass nur bestimmte Arten von Verträgen die Schriftform erfordern.
Wie das jetzt aber mit Checkboxes usw. ist kann ich auch nicht sagen.
Ich habe mal auf irgend einer PC-Magazin-Seite vor langer Zeit gelesen dass die eben in Deutschland keine Bedeutung haben.

Und ich bin mir eigentlich absolut sicher dass man nicht per Checkbox die Nutzungsrechte an allen eigenen Werken unbeschränkt und unbefristet einräumen kann...
 

Shodan

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Soviel ich weiß haben solche Checkboxen, Akzeptieren-Buttons,... u.Ä. in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz...
Solange du den Blödsinn nicht ausdruckst, unterschreibst und denen zusendest können sich die mit ihren AGBs den Arsch abwischen

Wenn am Supermarkt die Geschäftsbedingungen neben der Tür hängen akzeptierst du die beim Betreten des Ladens ;)
Insofern haben sie, in Bezug auf AGBs, tatsächlich keine Relevanz, ein Anmerkung und ein Link bei der Registrierung würde reichen! Aber:

- Für den Datenschutz (Foto als personenbezogenes Datum) ist allerdings eine klare Zustimmung erforderlich und diese muss in der Regel tatsächlich in Schriftform erfolgen. Davon ausgenommen sind allerdings Telemedien (wie zB FB), siehe TMG§13. Für diese reicht praktischerweise eine elektronische Einwilligung, die auch geloggt werden muss. Zum Beispiel per Haken in einer Checkbox.
- Für das Urheberrecht (Foto als Werk) ist die Schriftform nur bei "unbekannten Nutzungsrechten" notwendig. Glaubst du eine "nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung [...] auf oder in Verbindung mit Facebook" ist als "unbekannt" zu klassifizieren? Würde der Supermarkt versuchen mit seinen AGBs von allen eintretenden Autoren die Nutzungsrechte an ihren Büchern einzusammeln, sie wären natürlich ungültig (da extrem ungewöhnlich, überraschend und hochgradig benachteiligend). Im Falle von FB sehe ich das aber nicht. Für mich nicht akzeptierbar? Ja. Aber ungültig?

Das Gerücht das Internet sei ein "rechtsfreier Raum" hält sich erstaunlich gut. Genau wie das Gerücht die meisten AGBs seien sowieso nicht wirksam (und könnten daher gefahrlos ungelesen akzeptiert werden).
 
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KaPiTN

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Selbst wenn es durch die AGB FB die Nutzungsrechte haben sollte, so können diese doch wohl nicht automatisch freigegeben werden. FB sichert sich per AGB die Nutzungsrechte und gleichzeitig verzichten sie darauf und alles auf FB veröffentlichte wird Allgemeingut? Das Käseblatt rechtfertigt seine Nutzung mit den AGB von FB?
 

Mr_J

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Wenn das Photo öffentlich verfügbar ist dann darf es weiterverwendet werden, ein bisschen Googeln fördert dahin gehende Gerichtsurteile zu Tage. Die Verfälschung der Aussage sehe ich da schon deutlich kritischer. Zum einen wurde die Aussage in einer geschlossenen Gruppe gemacht, dürfte also durchaus als privat gelten und die Verfälschung ohne Kenntlichmachung eines Zitats könnte durchaus rechtlich problematisch sein, für alles Weitere würde ich allerdings einen Anwalt empfehlen.

MfG
Mr. J
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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@Mr_J: Da wäre ich nicht so sicher. Zum einen ist Facebook zwar groß, aber immer noch nicht öffentlich. Facebook ist ein geschützter Bereich, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang haben. Je nachdem, wie der Betroffene sein Profil eingestellt hat, ist das aber nicht mal für alle Nutzer von FB sichtbar.
Die öffentliche Verwendung von Protaitbildern ohne Absprache mit der abgebildeten Person ist außerdem immer kritisch zu betrachten. Anders sieht das mit Bildern von Menschenmassen aus...
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Nicht nur der Abgebildete hat da Rechte, insbesondere ist da der Urheber des Bildes zu nennen. Gegenvorschlag: Google du doch einfach mal nach Abmahnung und Bildnutzung.
 

Fhynn

Wird jetzt vernünftig.
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  • #20
Im Grunde ganz einfach: Es greift das sog. Recht am eigenen Bild.
Noch dazu haben sie den passenden Namen unter das Bild geschrieben?
Wer sagt denn, dass sie das selbe Bild nicht nochmal veröffentlichen? Ich wüsste gar nicht, warum ich man nicht sofort zum Anwalt gehen sollte und auf Unterlassung abmahnen sollte.

Bild und voller Name, wie in FB auch ersichtlich. Halt das Profilfoto und den angegebenen Namen.

Ist das als wörtliches Zitat erkennbar gemacht? Wenn die das wirklich ohne Anmerkung verändern, ist das auf jeden Fall unzulässig. Und das hat rein gar nix mit Facebook oder irgendwelchen Nutzungsrechten zu tun.

Sagen wir mein Freund hat geschrieben "Fußballverein XY ist nicht zu schlagen und wird niemals zu schlagen sein siehe Saison Bla und Blubb - ein Soundso" Daraus wurde gemacht "Fußballverein XY ist nicht zu schlagen und wird niemals zu schlagen sein siehe Saison Bla und Blubb - ein Soundso. Oder wer wurde noch mal Deutscher Meister?" ...

Sprich 1 Satz dazugedichtet, der gar nicht geschrieben worden ist. Und halt komplett ohne Abgrenzung von der Originalaussage.

Wie gesagt, es ist nichts schlimmes, aber anscheinend zieht diese Zeitung ziemlich häufig ihre Inhalte aus dieser Facebook Gruppe.

Wer ist denn der Fotograf von dem Bild, was veröffentlicht wurde? Unabhängig vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten, kann ja der Fotograf oder ein von ihm beauftragter Rechteverwerter der Zeitung mal eine Nachlizensierung mit angemessener Lizenzgebür vorschlagen.

Aaalso...

Das Foto habe ich damals geschossen. Ist also im Grunde meins. Mein Freund darf das selbstverständlich nutzen ;-)


Aktuell hakelt mein Freund da selber noch etwas nach, aber nicht ganz so Ernsthaft wie ich es wohl machen würde. Aber will ihm da jetzt auch nicht groß reinquatschen. Auf eine neue Antwort warten wir aktuell noch.

Paar Zusatzinfos noch...

Freund hatte jene Aussage unter einem Beitrag getätigt, der zu einer Umfrage geführt hat. Im Beitrag selber war nicht ersichtlich das die Kommentare darunter als Material für die Zeitung gewertet werden - und gerade noch mal geguckt, auf der Umfrageseite steht auch ganz klar das man die anschreiben soll mittels Kontaktformular für eine Meinungsäußerung.

Dann kam wohl - da ich bei meinem Kerl nicht im Facebook rumwühle und er mir das gestern abend erst gesagt hat - kurz nach dem er seine Aussage getätigt hat eine Nachricht auf FB (Privat) "das muss unbedingt in die Zeitung" worauf mein Freund darum gebeten hat mal zu schreiben um welche Aussage von ihm es ging - er posted da recht viel. Zurück kam nur ein Smiley. Einverständniserklärung wurde also nie gegeben, eher wurde auf die Frage nicht mal eingegangen sondern als Einverständnis genommen.

kA. Irgendwie ... weiß nicht. Rechtlich wohl eher nichts, aber die sollen ruhig mal einen kleinen Denkzettel bekommen das es so nicht geht und da helfen mir die Kommentare von Pleitgengeier und Shodan (und auch den anderen) schon ganz gut. Danke dafür.

Naja. Mal gucken ob die sich noch ordentlich entschuldigen, dann hat sich die Sache auch erledigt, aber aktuell plädieren sie ja darauf das man die ganzen FB Sachen einfach abdrucken kann ...

lg,
 
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