US-Behörden wollen Einreisekontrollen in deutschen Flughäfen durchführen


Nach Plänen der US-Regierung soll die US-Einwanderungsbehörde künftig schon in deutschen Flughäfen tätig werden. Die Befragung und Durchsuchung von Reisenden, Prüfung der Ausweisdokumente, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Zollabfertigung geschieht dann bereits in Frankfurt und München.
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes (hier: die Kontrolle der Passagiere) obliegt grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen beziehungsweise geltenden Rechts der Europäischen Union. Das soll sich demnächst ändern.

Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) unterhält ihre so genannten Pre-Clearance-Programme bislang nur in Dublin und Shannon (Irland). Die CBP möchte dieses vorgelagerte Verfahren künftig auch in den Flughäfen von Frankfurt, München, Stockholm-Arlanda, Amsterdam-Schiphol, Manchester, Brüssel-Zaventem, Paris-Charles de Gaulle, London Heathrow, Madrid-Barajas und Warschau einführen, erste Gespräche wurden bereits geführt. Bereits im Dezember 2015 wurde von der US-Regierung eine Verschärfung der Einreisebestimmungen angekündigt. Beim Abflug in die Vereinigten Staaten sollen alle Reisewilligen noch auf deutschem Boden durch “vorgelagerte Einreisekontrollen“ überprüft werden. Dies beträfe die Prüfung der Ausweisdokumente, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Zollabfertigung. Die Beamten dürften auch Reisende befragen und durchsuchen.


Datenübermittlung schon jetzt gängige Praxis


Schon jetzt werden automatisch Daten wie Name, Geburtsdatum, Nummer von Reisedokumenten und Staatsbürgerschaft/-angehörigkeit automatisch an die US-Behörden übermittelt. Nach Auskunft der Linksfraktion erfolgt die Daten-Übertragung „über eine verschlüsselte, webbasierte Kommunikationsplattform, die seitens der USA zur Verfügung gestellt wird.“ Die „Grunddaten zur Identität“, wie sich der Datensatz nennt, werden mit den Flugverbotslisten und geheimdienstlichen Erkenntnissen abgeglichen. Bei einem „Treffer“ auf der No-Fly-List darf die Fluglinie die Person nicht in die USA befördern. Der bisherige Datenaustausch soll künftig noch durch das Pre-Clearance-Verfahren erweitert werden. Auf den Flugverbotslisten finden sich Zehntausende Personen, die meisten von ihnen hatten weder einen Prozess – noch wurden sie je verurteilt. Dies betrifft auch kritische Journalisten oder Aktivisten gegen Überwachung. Auch US-Gerichte haben die Flugverbote wegen des Rechts auf Reisen für unvereinbar mit der Verfassung des Landes erklärt.

Hierzu erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion , der die Kleine Anfrage gestellt hat: „Eine Erlaubnis der Einreisekontrollen von US-Behörden bedeutet die Anerkennung rechtswidriger US-Flugverbotslisten. In dem sogenannten Preclearance-Programm ist außerdem die Angabe von Facebook- oder Twitter-Accounts zum Abgleich mit Erkenntnissen der US-Geheimdienste geplant. Ich sehe darin einen schwerwiegenden Eingriff in die digitale Privatsphäre. (…) Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten dürfen der Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch US-Einwanderungsbehörden deshalb keinesfalls zustimmen.



Bildquelle: , thx! (CC0)




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Je nach Ausgestaltung ist die Idee gar nicht mal schlecht.

Nehmen wir an du stehst in München am Flughafen und der US-Sicherheitsdienst teilt dir mit, dass du zu sehr nach Terrorist aussiehst oder dass dein Facebook-Profil über 98234598236489724649823497867 Ecken mit dem Freund des Friseurs eines Verwanden eines Bekannten eines Terroristen verknüpft ist und du deshalb nicht einreisen darfst.
Dann hast du zwar das Ticket umsonst erworben, aber bleibst auf deutschem Boden und alles ist in Ordnung.

Nehmen wir an, du kommst in den USA an, wirst gecheckt und dir wird wie in Anm.1 eine Verbindung mit der Terror-Szene "nachgewiesen". Dann kannst du im Optimalfall den direkten Heimweg antreten oder kannst dich äußerst unangenehmen Befragungen unterziehen.

Es müsste nur eben sicher gestellt werden, dass in der ersten Situation kein Vollzug durch die US-Behörden stattfinden darf.
 
Und dann kann man in den USA direkt durch die Immigration? Wenn ja fände ich die Idee auch gar nicht so dumm. Wieso 15 Stunden Fliegen wenn ich mir das auch sparen kann. Ob ich das Prozedere jetzt in DE oder den USA über mich ergehen lassen muss ist mir ehrlich gesagt auch Wurst. Wehren kann ich mich eh nicht außer eben in kein solches Land zu fliegen.
 
Und dann wird sich gewundert warum alle behaupten Deutschland unterliege noch dem Besatzungsrecht durch die USA :m

Sinnig ist das schon. So kann ich mir einen minimal 8 Stunden Flug sparen. Da die Amis aber alle paranoid sind sollte geklärt werden wer dann für die Kosten des Tickets aufkommt wenn Karl-Heinz den Flug nicht antreten darf da er drei mal positiv auf Sprengstoffe getestet wurde weil er am Abend zuvor noch mit Dünger gearbeitet hat.
 
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes (hier: die Kontrolle der Passagiere) obliegt grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen beziehungsweise geltenden Rechts der Europäischen Union. Das soll sich demnächst ändern.
Na, das freut mich aber, dass man für die USA gleich nationale Gesetze und EU Regeln ändern will. Geht das auch anders rum, oder würden die USA das erbost als Eingriff in ihre hoheitlichen Strukturen zurück weisen?
Wer sich die Frage beantworten will, der denke einfach an die "Kooperationsbereitschaft" der USA auf vielen anderen Feldern. Negativbeispiele gibts ja zuhauf.
 
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