Nach Plänen der US-Regierung soll die US-Einwanderungsbehörde künftig schon in deutschen Flughäfen tätig werden. Die Befragung und Durchsuchung von Reisenden, Prüfung der Ausweisdokumente, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Zollabfertigung geschieht dann bereits in Frankfurt und München.
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes (hier: die Kontrolle der Passagiere) obliegt grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen beziehungsweise geltenden Rechts der Europäischen Union. Das soll sich demnächst ändern.
Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) unterhält ihre so genannten Pre-Clearance-Programme bislang nur in Dublin und Shannon (Irland). Die CBP möchte dieses vorgelagerte Verfahren künftig auch in den Flughäfen von Frankfurt, München, Stockholm-Arlanda, Amsterdam-Schiphol, Manchester, Brüssel-Zaventem, Paris-Charles de Gaulle, London Heathrow, Madrid-Barajas und Warschau einführen, erste Gespräche wurden bereits geführt. Bereits im Dezember 2015 wurde von der US-Regierung eine Verschärfung der Einreisebestimmungen angekündigt. Beim Abflug in die Vereinigten Staaten sollen alle Reisewilligen noch auf deutschem Boden durch “vorgelagerte Einreisekontrollen“ überprüft werden. Dies beträfe die Prüfung der Ausweisdokumente, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Zollabfertigung. Die Beamten dürften auch Reisende befragen und durchsuchen.
Datenübermittlung schon jetzt gängige Praxis
Schon jetzt werden automatisch Daten wie Name, Geburtsdatum, Nummer von Reisedokumenten und Staatsbürgerschaft/-angehörigkeit automatisch an die US-Behörden übermittelt. Nach Auskunft
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der Linksfraktion erfolgt die Daten-Übertragung „über eine verschlüsselte, webbasierte Kommunikationsplattform, die seitens der USA zur Verfügung gestellt wird.“ Die „Grunddaten zur Identität“, wie sich der Datensatz nennt, werden mit den Flugverbotslisten und geheimdienstlichen Erkenntnissen abgeglichen. Bei einem „Treffer“ auf der No-Fly-List darf die Fluglinie die Person nicht in die USA befördern. Der bisherige Datenaustausch soll künftig noch durch das Pre-Clearance-Verfahren erweitert werden. Auf den Flugverbotslisten finden sich Zehntausende Personen, die meisten von ihnen hatten weder einen Prozess – noch wurden sie je verurteilt. Dies betrifft auch kritische Journalisten oder Aktivisten gegen Überwachung. Auch US-Gerichte haben die Flugverbote wegen des Rechts auf Reisen für unvereinbar mit der Verfassung des Landes erklärt.Hierzu erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion
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, der die Kleine Anfrage gestellt hat: „Eine Erlaubnis der Einreisekontrollen von US-Behörden bedeutet die Anerkennung rechtswidriger US-Flugverbotslisten. In dem sogenannten Preclearance-Programm ist außerdem die Angabe von Facebook- oder Twitter-Accounts zum Abgleich mit Erkenntnissen der US-Geheimdienste geplant. Ich sehe darin einen schwerwiegenden Eingriff in die digitale Privatsphäre. (…) Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten dürfen der Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch US-Einwanderungsbehörden deshalb keinesfalls zustimmen.“Bildquelle:
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, thx! (CC0)
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Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
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