[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=vdso94wgurtpaqi.jpg[/img] Ein Fußballfan hatte die die Buchstabenkombination "ACAB" (All Cops Are Bastards) auf seiner Hose stehen und war zunächst von einer niedrigeren Instanz wegen Beleidigung verurteilt worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch, dass es sich hierbei nicht zwangsläufig um eine Beleidigung handelt.
Nach Auffassung der Richter seien abfällige Bemerkungen gegenüber Polizisten in der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres strafbar. Die Buchstabenfolge "ACAB" stelle keine Polizistenbeleidigung dar.
Dadurch wurden von den Richtern Urteile von niedrigeren Instanzen aufgehoben. In einem weitern Fall haben Fans die Buchstaben aus einem Transparent gelöst und während eines Fußballspiels hochgehalten. Nach Auffassung des Gerichts müssen nun beiden Fälle erneut verhandelt werden.
Die Richter sahen in dem Satz lediglich eine "allgemeine Ablehnung der Polizei", durch das ein "Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck" gebracht werden soll.
Bild: Dennis Jarvis (CC BY-SA 2.0)
Quelle: Spiegel Online
Nach Auffassung der Richter seien abfällige Bemerkungen gegenüber Polizisten in der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres strafbar. Die Buchstabenfolge "ACAB" stelle keine Polizistenbeleidigung dar.
Dadurch wurden von den Richtern Urteile von niedrigeren Instanzen aufgehoben. In einem weitern Fall haben Fans die Buchstaben aus einem Transparent gelöst und während eines Fußballspiels hochgehalten. Nach Auffassung des Gerichts müssen nun beiden Fälle erneut verhandelt werden.
Die Richter sahen in dem Satz lediglich eine "allgemeine Ablehnung der Polizei", durch das ein "Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck" gebracht werden soll.
Bild: Dennis Jarvis (CC BY-SA 2.0)
Quelle: Spiegel Online