• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Uralt Fernseher zum Luxuspreis?

Symetic

NGBler

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Meinem Vater wurde gestern in einem TV Fachgeschäft ein Sony KDL-40EX655 zum Super Sonderpreis von 500 Euro verkauft.
Als er mir das Gerät heute stolz präsentieren wollte, stellte ich natürlich schnell fest, dass das Model von 2012 stammt.
Deswegen finde ich über Google auch keine Vergleichspreise. Damaliger Neupreis lag 2012 wohl beu ca. 800 Euro. Aktuelle Sony Geräte in 40 Zoll sind bei Amazon aber für deutlich unter 500 Euro zu finden.
Einen aktuellen KDL-40W705C bekomme ich z.B. für 470 Euro. Sind die Modelle vergleichbar?
Leider kenne ich mich mit der Sony Modelpolitik nicht aus. Handelt es sich bei dem KDL-40EX655 um ein ehemaliges Top Model und ist den Preis wert, oder haben sie meinen Vater schön über den Tisch gezogen?

:confused:
 

accC

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Den Sony KDL-40EX650 gibt es (noch) für ~650E zu kaufen.

Auf Schnäppchenfuchs.com wurde er 9/2012 für 499 als Schnäppchen aufgeführt.

Betrachtet man die Leistungswerte finde ich die für aktuelle Verhältnisse durchschnittlich.
Da ich jedoch kaum Erfahrungen mit TV-Bildschirmen habe, kann ich dir nichts zum Preis sagen. Mein letzter TV-Bildschirm hat schon einige Jahre hinter sich gebracht, mich wundert, dass er überhaupt noch funktioniert, falls er das tut, ich habe ihn schon eine ganze Weile nicht mehr verwendet.

Jedenfalls, in 2015 500 Euro für ein Gerät zu verlangen, das 2012 schon keine 500 gekostet hat, das halte ich nicht unbedingt für ein gutes Angebot.
 

Symetic

NGBler

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  • #3
Danke, die Seite werde ich dem Verkäufer mal unter die Nase halten.
Sieht so aus, als wenn die Ihre Reste aus der Rumpelkammer gerne an ahnungslose ältere Leute verscherbeln.
 

sia

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Für 350€ hab ich nen 40"-er von Sony, 500 hätte ich dafür nicht bezahlt. Ist aber gängiger Aufpreis im "Fachhandel".

Im Murksmarkt oder dem mit den Ringen wird's wohl auch kaum anders laufen.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

G
Klar ist es zu teuer, das ist lokal oft so - wie phre4k schon sagte.

Die Aufregung kann ich aber nicht nachvollziehen - dein Paps ist sicher alt genug das selbst zu entscheiden; mir als Verkäufer wäre dein Protest völlig egal. :unknown:
 

Doc Lion

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... mir als Verkäufer wäre dein Protest völlig egal. :unknown:

So ganz trivial ist das nicht. Wenn ein Händler ein Gerät als Neuware bewirbt, sei es nur im Verkaufsgespräch, das seit 3 Jahren schon nicht mehr produziert wird, dann hätte man als Kunde u.U. rechtlich ganz gute Karten, den Kauf rückabwickeln zu können, auch bei Kauf in einem Ladengeschäft.

Gerade bei schnelllebiger Elektronik und der rasanten Entwicklung bei TV-Geräten, kann man nach 3 Jahren nicht mehr von einem Neugerät sprechen.
Zum Vergleich: bei einem Auto, das bereits vor mehr als 12 Monaten produziert wurde, darf ein gewerblicher Händler/Verkäufer nicht mehr von einem Neuwagen sprechen. Tut er es doch und kommt das erst nach dem Kauf heraus, liegt ein Sachmangel vor, der eben zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags führen kann.

Etwas anderes wäre es, wenn das Gerät zwar seit 2012 in anhaltender Produktion auf dem Markt ist und das verkaufte Objekt selbst neueren Produktionsdatums ist.

Relevant ist so etwas durchaus für Garantieversprechen eines Herstellers, der diese bei einem Gerät, das schon vor längerer Zeit produziert wurde, zurückweisen kann.
 

accC

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Die Aufregung kann ich aber nicht nachvollziehen - dein Paps ist sicher alt genug das selbst zu entscheiden;
Das Alter des Käufers ist bei technischen Geräten häufig a. umgekehrt Proportional zum Wissensstand und b. in allen anderen Fällen kaum aussagekräftig.
Was sagen dir denn dpi, Pixel, Herz, Lumen-Angaben? Wahrscheinlich ungefähr das, was sie dem durchschnittlichen Käufer sagen: 0,nichts
Natürlich wird immer "mehr ist besser" angenommen, aber ob das "besser" überhaupt in einem relevanten Faktor zum "nötig" oder zum Kostenpunkt steht, ist eine Frage, die du nicht beantworten kannst.
Braucht dein TV Gerät 7680x4320px? Sind 360 dpi gut? Sind 365dpi besser? Brauchst du mindestens 600dpi? Muss das Gerät mindestens 7800 ANSI Lumen haben und was ist das überhaupt? Brauchst du 5000Hz?
Viele dieser Fragen können 99,9999% der Kunden nicht beantworten. Das Einzige, das sie aus der Werbung wissen, ist "mehr ist besser". Wusstest du, dass es beispielsweise kaum (nicht-generisches) Filmmaterial gibt, das nativ mehr als 1920x1080px hat?
Wusstest du, dass du bei zu hohen dpi Werten sogar einen negativen Effekt erzielst? Zur Zeit befinden wir uns bei aktuellen DPI-Werten nämlich an der Auflösungsgrenze des Auges. Alles, was darüber ist, kann das Auge nicht mehr erkennen. Das Bild wird entweder so winzig, dass wir es nicht mehr sehen, dann vermischen sich Farben/ Linien und Konturen oder wir müssen es eben wieder größer skalieren, so dass wir effektiv nichts gewonnen haben. Bei Helligkeitsangaben spielen dann noch schätzungsweise 7000 weitere Faktoren eine Rolle und die Herz-Angaben sind, mal von 3D abgesehen (da brauchst du je nach Technik mehr), rein abhängig vom Bildmaterial, wenn dein TV 5000 Hz anzeigen kann, dein Bildmaterial das aber nicht hergibt, hast du auch wieder äußerst viel gewonnen - nicht.
Ich kann dir zu den meisten Sachen auch keine konkreten Werte sagen, insbesondere weiß ich nicht, welche Steigerung bei welchem Wert welche preislichen Differenzen rechtfertigt.
Und das sind nur ein paar Dinge, auf die man beim TV Kauf achten sollte. Bei SmartTVs kommt dann das zugrunde liegende System, Hardware wie Software ins Spiel, ggf. dahinter liegende Application Stores etc.

mir als Verkäufer wäre dein Protest völlig egal. :unknown:
Das ist natürlich erst mal korrekt, sofern keine Täuschung/ Betrug o.ä. vorgelegen hat, kann er sich nicht auf ein Rückgaberecht berufen.
Eine denkbare Ausnahme wäre noch "Wucher"...

[h=3]§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher[/h]
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Um es mal durchzuspielen, wie die Juristen im ersten Semester:

Nötige Voraussetzungen:
Hat ein Rechtsgeschäft vorgelegen? - check
Hat einer der Faktoren "Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangels an Urteilsvermögen oder erheblichen Willensschwäche" vorgelegen? - Unerfahrenheit, check
Hat sich jemand für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lassen? - der Verkäufer, check
Damit bliebe nur die Frage, ob sie "in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen". Dazu müsste man ja erst mal den tatsächlichen aktuellen Wert kennen.

Konsequenz:
Rechtsgeschäft ist ungültig
 

Doc Lion

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Moment mal!

Auch ein Gerät, dass unbenutzt in der Ecke in seiner Verpackung steht, altert. Material, ob Gehäuse oder Elektronik, wird durch langjährige Lagerung nicht besser!

Es geht, rechtlich gesehen, m.E. nicht darum, dass ein neueres Modell mehr Features hat oder technisch mehr kann, sondern auch darum, dass ein Garantieversprechen eines Herstellers, z.B. 2 Jahre, bei der Erstregistrierung nach 3 Jahren (da hier erst der Kauf erfolgte), bereits verjährt sein kann.

Bei Festplatten ist es u.U. auch so, je nach Hersteller. Ich meine, bei Western Digital oder Seagate, gibt man auf deren Serviceseiten die Serien- und Modellnummer ein und erhält dann eine Aussage, bis wann die Herstellergarantie läuft. Der Hersteller berücksichtigt dabei, dass eine Festplatte von der Produktion bis zum Ersteinsatz beim Endkunden, ein paar Monate alt sein kann. Keinesfalls aber dürfen da mehrere Jahre daziwschen liegen. Dann wären Herstellergarantiezusagen über z.B. drei Jahre sinnlos.

Die Händlergewährleistung ist zwar immer vorhanden ab Kaufdatum, aber hier müsste ein Endkunde u.U. massive Nachteile in Kauf nehmen. Handelt es sich zudem um ein nicht mehr aktuelles Modell, welches durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst wurde, kann man als Kunde durchaus einen Sachmangel geltend machen.
 

sia

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Aber den Garantieanspruch weist man doch auch durch den Kassenzettel aus und nicht durch das Registrierungsdatum, oder?
 

Symetic

NGBler

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  • #10
Es geht mir ganz einfach darum, dass meinem 73 jährigen Vater in einem Fachgeschäft ein altes Gerät deutlich zu teuer verkauft wurde.
Mein Vater war der Meinung, das Gerät wäre ein gerade auslaufendes Model und er hätte es zum absoluten Sonderpreis bekommen.
Weiterhin wurde ihm erzählt, er solle lieber sofort zuschlagen, bevor das Gerät weg ist.

Ich glaube nicht, dass jemand in dem Alter in der Lage ist, vor Ort zu beurteilen, ob der TV, den der Verkäufer gerade ran schleppt, den Preis auch wert ist.
Ohne vorheriger Recherche hätte ich dabei auch meine Schwierigkeiten. Und wenn man schon in ein renommiertes Fachgeschäft geht (nicht MM oder Saturn) um sich beraten zu lassen, sollte man doch davon ausgehen, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.
Wenn man ein vergleichbares aktuelles Gerät schon für einen deutlich günstigeren preis bekommt, ist mMn aber hier der Fall.

mir als Verkäufer wäre dein Protest völlig egal. :unknown:
Da unterscheidet sich dann, der gute vom schlechten Verkäufer. Ich denke so ein Laden hat auch einen Ruf zu verlieren.
Gerade zu einer Zeit, wo die meisten Elektronik Artikel im Internet gekauft werden, kann ein Fachgeschäft nur durch guten Service und Beratung am leben bleiben und genau das erwarte ich dort als Käufer auch.
 

KaPiTN

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Daß in einem Fachgeschäft die Geräte teurer sind, ist ja normal. Der Preis ist also eigentlich nicht das Problem.
Was (für mich) ein Geschmäckle hat, daß da möglicherweise jemand die Gelegenheit genutzt hat, sein Lager aufzuräumen.
(Bei MM kann das einem nicht passieren, weil die Kommissionsware verkaufen.)
Aber ob das gerät jetzt wirklich schlechter ist, als ein aktuelles zum gleichen Preis?
 

accC

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Aber ob das gerät jetzt wirklich schlechter ist, als ein aktuelles zum gleichen Preis?
Schau doch einfach mal, was du aktuell für 500 Euro bekommst. Da sind z.T. bereits 4K Bildschirme drin. (z.B. Samsung UE40JU6050UXZG)

Interessant wäre allerdings, wie bereits gesagt, wie viel der TV aktuell tatsächlich noch wert ist.

Aber wenn der TS meint, dass der Kauf nicht gut war, soll er erst mal versuchen ihn zurück zu geben.
Falls der Verkäufer ihn nicht zurück nehmen möchte, kann man sich ja immer noch Gedanken machen, ob man eventuell rechtlich dagegen vorgehen möchte bzw. überhaupt kann.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

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Ich gebe zu, unter den o.g. Aspekten hab ich das nicht betrachtet - bezweifle aber auch zeitgleich, dass der TE soweit gedacht hat; eure Ausführungen sind doch teilweise etwas sehr weit hergeholt.

Es geht mir ganz einfach darum, dass meinem 73 jährigen Vater in einem Fachgeschäft ein altes Gerät deutlich zu teuer verkauft wurde.
Mein Vater war der Meinung, das Gerät wäre ein gerade auslaufendes Model und er hätte es zum absoluten Sonderpreis bekommen.
Weiterhin wurde ihm erzählt, er solle lieber sofort zuschlagen, bevor das Gerät weg ist.
Dumm gelaufen für deinen Paps, aber auf solche Aussagen vertraut man doch auch eigentlich nicht. Es ist ärgerlich, ja, aber ihm scheint der TV zu gefallen; auch wenn er zu teuer war, oder?

Ich glaube nicht, dass jemand in dem Alter in der Lage ist, vor Ort zu beurteilen, ob der TV, den der Verkäufer gerade ran schleppt, den Preis auch wert ist.
Stimmt - deshalb befragt man, wenn es einen interessiert, andere Leute vor dem Kauf.

Da unterscheidet sich dann, der gute vom schlechten Verkäufer. Ich denke so ein Laden hat auch einen Ruf zu verlieren.
Glaubst du wirklich, dass der o.g. Verkäufer ein "guter Verkäufer" ist oder der Laden "einen Ruf zu verlieren" hat? Nach der Aktion? Hihi... davon abgesehen könnte ich die Reaktion aber auch voll verstehen - dein Vater hat einen Impulskauf getätigt und nun sagt ihm sein Sohn, dass der Fernseher alt und damit nicht gut wäre; dumm gelaufen, finde ich - immernoch. Trotzdem dir und deinem Dad viel Glück - vielleicht wird die Rückgabe ja lässig.
 

Symetic

NGBler

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  • #14
So, der TV wurde nach einem kurzen Gespräch mit dem Geschäftsführer umgehend zurückgenommen.
Es stellte sich noch heraus, dass es sich dabei um ein Vorführgerät handelte. Auch das wurde im Verkaufsgespräch nicht erwähnt :buh:
Jetzt wird ein Gerät im Internet bestellt und der Laden hat einen Kunden weniger.
 
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