Uploaderin laut Interpol eine der meist gesuchten Kriminellen


Interpol hat die NinjaVideo-Uploaderin Zoi Mertzanis auf ihre „most wanted criminals“ Liste gesetzt. Die US-Behörden ersuchen ihre Auslieferung aus Griechenland in die USA. NinjaVideo hat seinen Besuchern bis zur Schließung im Jahr 2010 urheberrechtlich geschützte Werke angeboten. Mertzanis soll unter dem Pseudonym „Tik“ sehr aktiv im Forum als auch beim Hochladen von Spielfilmen gewesen sein.
TorrentFreak kürzlich, dass Interpol . Ihr werden verschwörerisch begangene Verletzungen des US-Copyrights vorgeworfen, weil sie in Zusammenarbeit mit den anderen Betreibern urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Die Download- und Streaming-Webseite NinjaVideo wurde bereits vor fünf Jahren geschlossen. Bis auf die gesuchte Uploaderin wurden alle Beteiligten bereits verurteilt, sogar bis zu 22 Monaten lang, zuzüglich zu Geldstrafen, die an die MPAA entrichtet werden mussten. Sofern man der Frau habhaft werden kann, wird sie ebenfalls zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Übrig von NinjaVideo ist derzeit nur noch die und das englischsprachige Forum .

Der Betreiber des Blogs von 1tube.to , „die Kosten für Fahndung, Auslieferungsverfahren, etc. stehen hier in keinerlei Relation zur angeblichen „Straftat“ und der zu erwartenden Haftstrafe.“ Er hinterfragt zudem, wieso man die Frau durch Interpol und nicht alleine durch die griechischen Strafverfolgungsbehörden suchen lässt. Möglicherweise sehen sie in den Vergehen kein so großes Problem, wie die Behörden in den USA. No Copyright rocks weiter: „Es existiert kein zweites Rechtsgebiet, wo die öffentliche Wahrnehmung von „Straftaten“ in der Bevölkerung und die Handlungen der Justiz so weit auseinander liegen wie im Urheberrecht.

Fazit: Tatsächlich sollte man in einem ruhigen Moment einmal kritisch hinterfragen, ob das Uploaden von Kinofilmen oder TV-Serien wirklich ausreichend ist, um bei Interpol auf der „most wanted criminals“ Liste zu landen. Viele Beobachter hätten dort lediglich Schwerkriminelle oder Terroristen vermutet.






Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Auf einer Liste zusammen mit Mördern und anderen Schwerstkriminellen :rolleyes:

Dazu fällt mir nichts mehr ein...
 
Sie ist griechische Staatsbürgerin und soll auf Verlangen der USA von ihrem Heiamtland an sie ausgeliefert werden.
Ich hoffe, die Griechen schmettern ihnen ein "Fickt euch" entgegen.
Diese unsägliche Auslieferungspraxis an die USA muss schleunigst überdenkt werden.

Bei Interpol muss es auf deren Fahndungslisten echt mau aussehen, wenn es schon Pillepallekriminelle auf deren Most Wanted Liste schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf einer Liste zusammen mit Mördern und anderen Schwerstkriminellen :rolleyes:

Dazu fällt mir nichts mehr ein...

da wird sie aber nicht die einzige der ca. 200 Personen auf dieser Liste sein die keine Mörderin ist.
Und Schwerstkriminell ist halt ein weiter Begriff.
Wenn jemand nach geltendem Recht eine hohe Strafe droht oder es um viel Geld ging ist es ja durchaus laut Definition eine Schwerstkriminelle.
Ist denn bekannt um was es da genau ging?
Sprich, hat die Dame damit Kohle gemacht, falls ja wie viel?

Schaut man sich die Liste an sind da halt auch diverse Leute wegen Kreditkartenbetrug etc.
Die absolute Mehrheit der meistgesuchten Verbrecher sind eben keine Mörder sondern Betrüger.
Und die Dame ist womöglich auch so einzustufen.
Oder hat sie das alles nur des Ruhmes wegen gemacht und es ging nicht ums Geld?
 
Die Download- und Streaming-Webseite NinjaVideo wurde bereits vor fünf Jahren geschlossen. Bis auf die gesuchte Uploaderin wurden alle Beteiligten bereits verurteilt, sogar bis zu 22 Monaten lang, zuzüglich zu Geldstrafen, die an die MPAA entrichtet werden mussten.
Strafe? Vermutlich eher Schadensersatz. Und warum sollte der nicht gefordert werden?

Sofern man der Frau habhaft werden kann, wird sie ebenfalls zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Übrig von NinjaVideo ist derzeit nur noch die und das englischsprachige Forum .

Fazit: Tatsächlich sollte man in einem ruhigen Moment einmal kritisch hinterfragen, ob das Uploaden von Kinofilmen oder TV-Serien wirklich ausreichend ist, um bei Interpol auf der „most wanted criminals“ Liste zu landen. Viele Beobachter hätten dort lediglich Schwerkriminelle oder Terroristen vermutet.
Most wanted heißt ja nicht Schwerverbrecher. Wie auch eine Zitat "mehrere Monate Freiheitsstrafe" vermuten lässt.

@kbn: Google kaputt?
Deine Frage, ob wegen des Ruhms oder des Geldes, stufe ich jetzt mal als rein rhetorisch ein. ;)
 
Bleibt immer noch die Frage offen, warum ein Staatsbürger eines Landes, der in seinem Land lebt, die USA noch nie betreten hat, nach USA ausgeliefert werden soll?
 
Wenn die deutsche Regierung den Böhmermann in die Türkei ausliefert, glaube ich dein Gesülze:D
Ich glaube nicht, dass ein paar Uploads eine Auslieferung in die USA rechtfertigen
 
das war aber nicht dein Argument.
Dein Argument war:
"warum ein Staatsbürger eines Landes, der in seinem Land lebt, die USA noch nie betreten hat, nach USA ausgeliefert werden soll?"

Ob jemand wegen ein paar Uploads die er zum Spaß gemacht an die USA ausgeliefert werden soll?
Meiner Meinung nach nicht.

Ob jemand in die USA ausgeliefert werden soll der sich auf Basis von Urheberrechtsverletzung massiv gewerbsmässig bereichert hat?
Womöglich schon.
Was hier genau zutrifft müsste man halt mal recherchieren.
Ich hätte mir hier genaueres vom Newsschreiber gewünscht.
 
keinbenutzername schrieb:
Ob jemand in die USA ausgeliefert werden soll der sich auf Basis von Urheberrechtsverletzung massiv gewerbsmässig bereichert hat?
Womöglich schon.
Wieso sollte man eigene Staatsbürger an die USA ausliefern, wenn man ihnen vor Ort den Prozess machen kann, von wo sie auch die Straftaten begangen haben?
Genau das tut zB Deutschland und Österreich, die ihre eigenen Bürger nicht an EU fremde Länder ausliefern.

Der EuGH verhandelt zB zur Zeit den Fall Adelsmayr, wo es darum geht, dass EU Bürger nicht an Staaten außerhalb der EU ausgeliefert werden, wenn das entsprechende Land ihre eigenen Bürger nicht ausliefert. Im konkreten Fall geht es um einen Österreicher, der eventuell an die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeliefert werden könnte, wenn er nach Deutschland reisen würde. Uns allen wäre es zu wünschen, dass hier für den Kläger positiv entschieden wird, weil dann Rechtssicherheit herscht. Als Deutscher zB hat man sich an die Gesetze aller EU Länder zu halten und wird auch ruck zuck ausgeliefert, aber im Gegenzug hat man keinen Schutz vor Auslieferung an nicht EU Staaten. Wenn sich zB ein Spanier deutschen Gesetzen zu unterwerfen hat, dann sollte er natürlich auch dessen Schutz geniessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Habe das natürlich sofort geändert und werde mich wohl jetzt, ob der Schande, in den Schlaf weinen müssen. ;)
 
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