uploaded.net sicher?

  • Thread Starter Thread Starter
  • #22
Du weichst vom Thema ab, Politik hat hier nix zu suchen.
(Falls du das nicht gemerkt hast)
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #24
Sorry, aber du bist leider ein zu großer Noob für Uploaded. Lass dich lieber beim Torrents downloaden erwischen.

Nope, das siehst du falsch.


Du hast ja deine Frage selbst beantwortet ;)

Nur weil ich nach der Sicherheit von uploaded frage, muss dass nicht heißen, dass ich ein Noob bin. Anscheinend mögst du ja den IS so sehr, dass du es hier noch erwähnen musst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@QuGee:

Hier werden weder Postings noch Threads gelöscht nur weil sich das Thema für den Threadstarter erledigt hat.

Die entfernten Beiträge habe ich wiederhergestellt.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #26
@mathmos:

Ok, aber findest du die Kommentare von phre4k und alter_Bekannter ok?
 
Nein. Aber deine Reaktionen darauf mit dem Besserwisser und dem IS so sehr mögen war auch nicht viel besser. Von daher würde ich sagen Gleichstand was phre4k, alter_Bekannter und dich betrifft.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #28
ok Chef.

Habe bei uploaded.net per Mail gefragt. Hier die offizielle Antwort zur Beantwortung des Themas.

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir speichern IP's lediglich während des Downloads zwecks Traffic-Zuweisung.
Dieser Log wird zum Download-Abschluss wieder entfernt.

Mit freundlichen Grüßen


Support Department
uploaded.net

powered by
Cyando AG
Sihleggstrasse 23
8832 Wollerau
Switzerland
 
Bisher wurde keiner erwischt? Warum solltest ausgerechnet du der Erste sein? Hiinzu kommt, dass der Streitwert und Schadensersatz bei einem reinen Download ohne jedes Anbieten weitaus geringer ist. Die zahlreichen Nutzer diverser Streaming-Portale, die von den Behörden geschlossen wurden, haben ebenfalls nie Konsequenzen gemeldet, abgesehen davon dass ihre Lieblingsquelle dauerhaft weg war und sie eine neue finden mussten. Strafverfolgung und zivilrechtliche Verfolgung gab es bisher nur für Uploader/Portalbetreiber.
 
Also @ QuGee, entweder glaubst du unseren seriösen Antworten, oder du lässt es halt.

Der Rest war eben nur albernes Geplänkel von ein paar Membern, mehr nicht.
Eine hundert-komma-null-Prozent-Sicherheit im Internet wird es nie geben.
 
Hinzukommt, dass ein "Download" ansich erstmal nicht illegal ist (egal welcher Inhalt). Hier befindet man sich in einer Grauzone weil man erst nach Abschluss des Downloads wirklich in Erfahrung bringen kann was man geladen hat.
Um den Download selbst als illegal zu deklarieren, müsste man die Absicht des Downloaders nachweisen, dass er genau diesen geschützten Inhalt wollte. Aber gerade bei OCHs lässt sich das i.d.R. nicht nachvollziehen woher der Link stammt. Ansonsten könnte ich hier einen Link posten zu "Mein Urlaub 2015" und dahinter ne RIP von Matrix 4 hinterlegen und jeden verknacken der drauf klickt.

Problematisch wird es halt bei P2P Netzen bei denen man den Inhalt auch immer selbst weiter verteil - selbst dann, wenn man sich über den Inhalt des Downloads noch nicht ganz im Klaren ist. Deshalb wird hier auch 'nur' abgemahnt statt direkt zu klagen (Abmahnen kann jeder jeden jederzeit - Ob gerechtfertigt wird an anderer Stelle entschieden).

Da es bei den OCHs viele Punkte gibt um sich als Leecher rechtlich "rauszuwinden" zu können kann man zumindest sagen, dass hier das Risiko einer Abmahnung/Anzeige/Klage am geringsten ist. Wie Doc Lion sagte, 100%ige Sicherheit oder Anonymität gibt es im INet nicht.
 
War klar das diese Falschaussage irgendwann kommen musste, in Deutschland IST der Download("aus offensichtlich illegaler Quelle" klingt komisch, ist aber so...) illegal, nur lohnen sich da die klassischen Massennabmahnungen finanziell nicht.

Strreaming war aufgrund der schwierigen Beweislage laut einigen Gerichten Grau. Technisch machts zwar kaum einen Unterschied aber juristisch geilt man sich auch an der "Dauer" der Speicherung auf.

Such dir deine Quellen selbst, auf folgendem Link gibts soviele wie du willst:
 
diese Falschaussage [...] Download("aus offensichtlich illegaler Quelle" klingt komisch, ist aber so...) illegal

Wieso Falschaussage? Habe doch genau das beschrieben: "müsste man die Absicht des Downloaders nachweisen, dass er genau diesen geschützten Inhalt wollte." Was du als "offensichtlich illegale Quelle beschreibst" habe ich etwas mehr beschrieben um die Problematik dazustellen. Es gilt die Unschuldsvermutung (wenn es zu Verhandlung kommt) - demnach muss der Beweis erbracht werden, dass der Downloader, zum Zeitpunkt des anklicken des Links, sich des illegalen Inhalts bewusst war.
Link A zur illegalen Kopie von Film X in einem Forum für Raubkopien --> Download illegal
Link A als Nachricht vom Kumpel mit den Worten "Schau mal, cooles Video" --> Download nicht illegal (Grauzone)

Und diese Unterscheidung bzw den Beweis zu erbringen ist entweder nicht möglich oder nicht verhältnismäßig (Ertrag/Kosten).

Bei den P2P Netzen, mahnen die i.d.R. nur das Verbreiten (Upload) der Dateien an. Weil der Tatbestand kann einfach bewiesen werden und die Betroffenen haben das Problem, dass sie nicht oder nur schwer nachweisen können, dass sie (noch) nicht wussten was sie downloaden und folglich auch angeboten haben.
 
Eigentlich eine müßige Diskussion zwischen euch beiden, denn das Fazit lautet:
Reine Downloads, vor allem vom O.C.H., waren noch nie abmahnungsgefährlich für den Anwender.

Solange man selbst nichts hochlädt, wie in Torrent-Netzwerken, besteht null Gefahr.
 

Dan siehst du ja selbst das es nicht legal ist, es gibt aber nunmal einen Unterschied zwischen legal und wird nicht relevant verfolgt.

Außerdem stammt der Text nicht von mir, aber du stellst es gerade so dar. Das ist ebenfalls ein Unterschied. Ich mache die Gesetze/Rechtslage nicht, ich erwähne sie nur.
Oder sind bei dir auch alle Geschichtslehrer Nazis weil sie vom dritten Reich reden?


Die Aussage ist ja auch korrekt wie du sie geschrieben hast. Das macht OCH aber nicht legal.

Wörter umzudefinieren, nunja damit haben gewisse andere Gruppen sich schon Namen gemacht.
Graubereich grosszügig auf alles auszdehnen wofür du vermutlich nicht bestraft wirst halte ich für eine sehr fragwürdige Praxis.

grauzone laut Wikipedia:
eine juristische Grauzone, in der die Rechtslage (noch) nicht klar ist, siehe z.B. Non liquet

Die Gesetze bestehen aber, sie sind lediglich scheisse.

Es handelt sich also nicht um eine Grauzone im Sinne der "klassischen" Wortbedeutung.
 

Mich hat nur die sehr allgemein Formulierte Anprangerung mit "diese Falschaussage" gestört - weil ich eigentlich genau das geschrieben habe was du mit einem Zitat richtig stellen wolltest.
War von mir kurz beschrieben nur ein "Was ist daran falsch? Weil ich seh das so [..] ;-)


Oder sind bei dir auch alle Geschichtslehrer Nazis weil sie vom dritten Reich reden
Alle nicht, aber eine Schnittmenge aus [Nazis] und [Geschichtslehrer] ist vermutlich existent :unknown:


Fazit:
Ich sichere mich nun ab und lasse mir zukünftig alle meine Links nur noch von dritten schicken mit "Boah schau dir das mal an!" :cool:
 
Es wird halt extrem oft wiederholt und das ist schon vor langer Zeit nervig geworden zumal einige da auch die Rechtsprechung verschiedener Länder durcheinander werfen.

Dein Fazit stimmt so übrigens auch nicht, denn es geht immer noch um die Quelle, nicht wie du auf diese Aufmerksam wurdest.
 
Link A zur illegalen Kopie von Film X in einem Forum für Raubkopien --> Download illegal
Link A als Nachricht vom Kumpel mit den Worten "Schau mal, cooles Video" --> Download nicht illegal (Grauzone)

Sobald Du die Datei öffnest, mußt Du erkennen, daß die Quelle offensichtlich illegal ist. Du darfst die Datei ja auch nicht behalten und weiterverarbeiten.
 

Klar, aber es geht ja darum, ob der Downloadvorgang an sich illegal oder legal ist. Also dem Zeitpunkt ab wann man belangt werden kann.
Wenn man sich VOR dem Download Vorgang bewusst ist, dass der Inhalt der Datei illegal ist - kann man für den Downloadvorgang ansich schon belangt werden.
Wenn man es vorher nicht weiß oder erahnen kann, ist es erst ab dem Moment belangbar ab dem man sich des Inhalts bewusst wird und nichts dagegen unternimmt.

Vergleichbar mit Hehlerware. Kauft man bewusst Hehlerware - Straftat. Kauft man unwissentlich Hehlerware wird es erst strafbar wenn man davon erfährt und nicht handelt.

Auch hier ist oft die Streitfrage, konnte derjenige es vor dem Kauf wissen oder erahnen?

Es gibt keine klare Grenze ab wann man von Wissen und nicht Wissen sprechen kann, genauer gesagt dies jemandem nachweisen kann. Deshalb wird dieses Streitthema immer individuell gehandhabt.
 
Zurück
Oben