[img=left]https://www.picflash.org/img/2015/07/28/Universal-Pictures-LogoEFK7MU.svgEFK7MU.png[/img] Universal Pictures France lässt auf Grundlage des DMCA localhost bei google Sperren. Auf Grundlage des Digital Millennium Copyright Act, kurz DMCA, ist es Rechteinhabern möglich Ergebnisse zu Suchbegriffen bei Google und anderen Suchmaschinen sperren zu lassen. Auf diese Weise soll die Verbreitung von Links zu urheberrechtlich geschützten Inhalten eingeschränkt werden. Im aktuellen Fall ließ Universal Pictures France am 15. Juli eine ganze Reihe zu verschiedener französischsprachiger Werke von Google entfernen.
Neben Un voisin trop parfait, Fifty Shades of Grey sowie Fast & Furious 7 wurden vier Links zu dem im Mai veröffentlichten Film Jurassic World in die Beschwerde aufgenommen. Bis dato ein vollkommen übliches Vorgehen von Rechteinhabern bzw. deren Vertretern. Interessant wird die Copyright Beschwerde allerdings, wenn man sich die Links zu den gesperrten Inhalten näher betrachtet. Neben den üblichen Warezportalen wurde eine bekannt anmutende IP Adresse in die Sperrliste aufgenommen: 127.0.0.1
127.0.0.1 ist in der Informatik als sog. loopback-Schnittstelle, bekannt, deren Zweck beispielsweise darin besteht Daten zwischen verschiedenen Programmen auf einem Host (Computer) auszutauschen. Das Besondere an dieser IP-Adresse ist die Tatsache, dass sie stets auf den gleichen Computer zeigt, der die IP-Adresse aufruft.
Übertragen auf die Beschwerde heißt das, dass der Computer, mittels dessen die URL zu Jurassic World "gefunden" wurde auch der Computer ist, auf dem der Film liegt.
Betrachtet man die URL näher, liegt die Vermutung nahe, dass auf dem gleichen Computer, von dem aus der Link zur "Urheberrechtsverletzung" gefunden wurde ein Medienserver mit verschiedenen Filmen gehostet wird.
Die Sperre ist in so fern unproblematisch, da Google selbst ohnehin keine auf localhost (127.0.0.1) verweisenden Ergebnisse in seiner Suchmaschine aufnimmt. Sie zeigt aber dass die Abfertigung der Sperranträge derzeit vollautomatisiert abläuft und keiner Kontrolle durch Fachleute unterzogen wird, sonst hätte eine derart unsinnige Anfrage nicht ihren Weg ins Internet gefunden.
Quelle: chillingeffects.org
Neben Un voisin trop parfait, Fifty Shades of Grey sowie Fast & Furious 7 wurden vier Links zu dem im Mai veröffentlichten Film Jurassic World in die Beschwerde aufgenommen. Bis dato ein vollkommen übliches Vorgehen von Rechteinhabern bzw. deren Vertretern. Interessant wird die Copyright Beschwerde allerdings, wenn man sich die Links zu den gesperrten Inhalten näher betrachtet. Neben den üblichen Warezportalen wurde eine bekannt anmutende IP Adresse in die Sperrliste aufgenommen: 127.0.0.1
127.0.0.1 ist in der Informatik als sog. loopback-Schnittstelle, bekannt, deren Zweck beispielsweise darin besteht Daten zwischen verschiedenen Programmen auf einem Host (Computer) auszutauschen. Das Besondere an dieser IP-Adresse ist die Tatsache, dass sie stets auf den gleichen Computer zeigt, der die IP-Adresse aufruft.
Übertragen auf die Beschwerde heißt das, dass der Computer, mittels dessen die URL zu Jurassic World "gefunden" wurde auch der Computer ist, auf dem der Film liegt.
Betrachtet man die URL näher, liegt die Vermutung nahe, dass auf dem gleichen Computer, von dem aus der Link zur "Urheberrechtsverletzung" gefunden wurde ein Medienserver mit verschiedenen Filmen gehostet wird.
Die Sperre ist in so fern unproblematisch, da Google selbst ohnehin keine auf localhost (127.0.0.1) verweisenden Ergebnisse in seiner Suchmaschine aufnimmt. Sie zeigt aber dass die Abfertigung der Sperranträge derzeit vollautomatisiert abläuft und keiner Kontrolle durch Fachleute unterzogen wird, sonst hätte eine derart unsinnige Anfrage nicht ihren Weg ins Internet gefunden.
Quelle: chillingeffects.org