Umsatzsteuer: Rechnungs- oder Leistungszeitraum entscheidend?

Hank Moody

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Hi Leute,

ich bin ab 2017 umsatzsteuerpflichtig und habe das bereits mit meinem Steuerberater durchgesprochen. Leider ist nun noch eine simple Frage aufgetreten und mein Steuerberater ist, natürlich, gerade im Urlaub. :beer:

Vielleicht kann mir hier ja jemand schnell weiterhelfen: ich habe heute eine Rechnung über einen Wartungsvertrag versandt. Der Kunde zahlt halbjährlich im Voraus, der Leistungszeitraum läuft also von Januar - Juni 2017. Ich habe auf dieser Rechnung keine Umsatzsteuer berechnet - war das korrekt?

Gracias!
 
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Dürfte passen, im Notfall kannst du noch nachversteuern. Teile, dass du das noch klären musst, dem Auftraggeber einfach schriftlich mit (Anlage zur Rechnung, Mail).
 
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  • #3
Ja, vor allem wenn er dieses Jahr noch zahlt.

Schau ins UStG, glaube §17 oder 18.. Bin mir aber nicht sicher, da kein Steuer- sondern IT-Berater ;)
 
Wenn er die Rechnung jetzt zahlt, also Dezember 2016, sollte das passen. Du bist ja noch nicht umsatzsteuerpflichtig. Es kommt ja imho drauf an wenn der Geldeingang ist und nicht wann die Leistung dafür erfolgt.
 
Aua - Steuerrecht... :eek:

Imho ist nicht das Datum der Rechnungsstellung maßgeblich, sondern das Leistungs- bzw. Lieferungsdatum.
 
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  • #8
Laut Steuerberater, der auch erstmal nachlesen musste: es zählt der Leistungszeitraum - ich muss also Umsatzsteuer berechnen.
 
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