Umfrage: Deutsche sind gegen Offline-Tracking im Supermarkt



Was in Online-Shops bereits zum Alltag gehört, soll nun auch im Einzelhandel Einzug halten – Kundentracking. Die Idee, das Kaufverhalten der Kunden zu analysieren, weckt inzwischen genauso Begehrlichkeiten bei Inhabern von herkömmlichen Ladengeschäften. Passende Technologien stehen bereits dafür bereit. Die EU will das erlauben jedoch die Mehrheit der Deutschen ist laut einer aktuellen Umfrage dagegen.



, hat als Vorreiter für den Einzelhandel die Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse schon mal ausgetestet, um zielgerichtete Werbung noch besser an den Kunden zu bringen. Andere Handelsketten werden sicher auch schon bald diese Möglichkeit für sich entdecken und entsprechend nachziehen. So möchten Shop-Betreiber z.B. das Alter und das Geschlecht der Kunden wissen, welche Inhalte sie sich dort wie lange ansehen, welche Artikel sie kaufen usw., ganz nach dem Motto, mehr Daten – mehr Informationen – größere Gewinne. Tracking-Tools, die diese Informationen sammeln, sind vorhanden und lassen sich nach Maßgabe von § 15 Abs. 3 Telemediengesetz auch datenschutzkonform nutzen.

Die Gesichtsanalyse ist nur eine von zahlreichen gangbaren Varianten. Mit Offline-Tracking sind aber auch die Möglichkeiten gemeint, Verbraucher in der Offline-Welt über ihr Smartphone zu identifizieren. Smartphones senden eindeutig wiedererkennbare Signale und Identifikationsnummern – etwa um Internet-, WLAN- oder Bluetooth-Verbindungen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erfassen WiFi-Hotspots von allen Smartphones in Reichweite die sog. MAC-Adresse und die Signalstärke. Einzige Voraussetzung hierfür ist eine aktive Wifi-Schnittstelle am Endgerät. Die MAC-Adresse ist eine unveränderbare Ziffernfolge, durch die der Hotspot das Endgerät eindeutig erkennen kann. Anhand der Signalstärke lässt sich bestimmen, wie weit Hotspot und Endgerät voneinander entfernt sind. Beim WLAN-Tracking wird die Verkaufsfläche mit einer Vielzahl von Hotspots ausgestattet. Auf diese Weise lassen sich Kunden, die ein netzwerkfähiges Smartphone bei sich tragen, zuverlässig orten und ihre Bewegung über die Verkaufsfläche nachvollziehen und deren Aufenthaltsdauer in Geschäften bestimmen oder Kunden wiedererkennen, wenn sie zum wiederholten Mal am Schaufenster stehen bleiben – und ganz ohne das der Kunde davon etwas mitbekommt. Zudem enthalten viele Apps Werbemodule, die verschiedene Informationen erfassen und übermitteln, die auf den Mobiltelefonen der Nutzer gespeichert sind. Auch darunter könnten Identifikationsnummern fallen, die eindeutig einem bestimmten Gerät zugeordnet werden und mit anderen Informationen verknüpft werden können.

Aus einer aktuellen, repräsentativen von forsa im Auftrag des (vzbv) geht hervor, dass die Verbraucher die Hoheit über ihre Bewegungsdaten wollen. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband befragte forsa 1002 repräsentativ ausgewählte Bürger ab 18 Jahren zwischen dem 24. und 26. April 2017.

Im Ergebnis dieser Umfrage will die Mehrheit, nämlich 54 Prozent der Deutschen, dass die Nutzung der Bewegungsdaten ihrer Handys generell verboten wird. 34 Prozent halten demnach eine solche Auswertung unter gewissen Bedingungen für akzeptabel, nur neun Prozent finden das sogenannte Offline-Tracking generell akzeptabel.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), wertet das Ergebnis wie folgt aus: „Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sehen das Offline-Tracking sehr kritisch. Die Bundesregierung sollte sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung schützt Verbraucher in diesem Punkt unzureichend“. Er zeigt sich mit dem derzeitigen Entwurf für die neue E-Privacy-Verordnung der EU demnach unzufrieden. So befürchten die Verbraucherschützer: „Das könnte in Zukunft zum Alltag gehören, denn die geplante EU-Verordnung setzt dieser Praxis keine Grenzen“.

Auszusetzen an dem aktuellen Entwurf der EU-Kommission wäre, dass für das Offline-Tracking keinerlei
Widerspruchsmöglichkeiten vorgesehen sind. So sollen Verbraucher lediglich Hinweise erhalten, wenn sie einen derart überwachten Bereich betreten. Fraglich jedoch ist, wie die Hinweise gestaltet werden müssten, damit Verbraucher sie auch wahrnehmen und verstehen können. „Die vorgeschlagenen Regelungen sind absolut inakzeptabel. Verbraucher, die nicht überwacht werden wollen, hätten nur die Möglichkeit, den Flugmodus anzuschalten. Da macht ein Mobiltelefon kaum noch Sinn. Die EU muss Regeln treffen, damit Verbraucher selbst entscheiden können, ob ihre Daten erhoben werden dürfen“, so Müller.
Fazit:

Wenngleich die E-Privacy-Verordnung der EU eigentlich die Kommunikationsdaten der Bürger besser schützen sollte, sieht sie doch auch Einschränkungen beim Zugriff auf Online-Daten vor, erlaubt sie in der Offline-Welt jedoch das Tracking…und das ganz ohne größere Einschränkungen.

Genau das wird von den Verbraucherschützern kritisiert, denn nach dem aktuellen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung wären Verbraucher beim Offline-Tracking nicht ausreichend geschützt. Der vzbv fordert deshalb, dass Kunden, bevor die Märkte deren Smartphones anzapfen dürfen, erst eine ausdrückliche Einwilligung aussprechen. Mit dieser Meinung sehen sie sich durch die Umfrage bestätigt. Die E-Privacy-Verordnung soll ab Mai 2018 in Kraft treten.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Gibt imho zwei Seiten der Medaille.

Erstere ist natürlich, dass dadurch zielgerichtetere Werbung möglich ist und zudem Überwachung darüber, wer was einkauft.
Zweitere ist halt, dass man als Kunde selbst einfach gelassen und mit Gehirn damit umgehen sollte. Bei amazon z.B. werden mir andauernd Artikel vorgeschlagen, die ich bereits gekauft habe. Artikel, die ich kein zweites oder drittes mal benötige. Da sehe ich drüber weg. Auch Spam via e-mail juckt mich nicht. Brain.exe muss einfach solide funktionieren, dann können sie auch ihre Werbung noch so zielgerichtet machen.
 
@ Trolling Stone

Was ist Brain.exe? Wo kann man es kostenlos runterladen? Gibs auch für IPhone 7 Geräte? In welchem Store finde ich es? Wo kann man es kostenlos runterladen?
 
Die hätten bei der Umfrage auch gleich all diejenigen die dagegen sind mal fragen können ob sie eine Payback-Karte nutzen. :D
 
Die hätten bei der Umfrage auch gleich all diejenigen die dagegen sind mal fragen können ob sie eine Payback-Karte nutzen. :D

Jo ich habe auch den Eindruck, dass viele "Leute" nur dann für Datenschutz und gegen Tracking und Überwachung sind, wenn man sie ohne einen Kontext, in dem sie dafür etwas bekommen, dazu befragt.

Tracking des Kaufverhaltens -> nein, niemals, was fällt denen eigentlich ein, das ist doch kriminell!
Wir geben dir dafür 0,25% Rabatt -> Klar, wo muss ich meine Handynummer und Adresse eintragen?

Tracking des Internetverhaltens ... -> niemals, nicht mit mir!
... durch Facebook und Google -> ja und?

Meine Vermutung: Viele verstehen zwar die Ideen des Datenschutzes, bewerten aber ihre eigenen Daten als Ramsch und sind mehr als bereit diese zu verscherbeln, solange sie irgendwas dafür bekommen. Ein guter Teil davon würde aber ablehnen, wenn Geld geboten wird und die Summe im Vergleich zum Monatseinkommen insignifikant ist. Daher wird nicht mit Euros gezahlt, sondern mit "Bonuspunkten" und "Gratiszugängen".

Insofern wären sicher viele auch bereit einem Supermarkt zu erlauben Bewegungsprofile anzulegen, solange die Hotspots nicht nur Daten abgreifen, sondern tatsächlich ermöglichen beim Einkaufen gratis im Netz zu surfen.
 
-Das macht 92,74€. Haben Sie eine Kundenkarte?
-Nein, habe ich nicht.
-Wollen Sie eine?
-Nein, will ich nicht.
-Aber da sparen Sie bei.
-Am meisten spart Ihr Chef dabei.
-Wiesooooo?
-Dann braucht er meine Mülltonnen nicht mehr durchsuchen, was ich so esse und welche Tampons ich benutze.
-Wiesooooo?
-Echt jetzt? Sie wissen nicht, was mit der Kundenkarte angestellt wird?

(Cheg geht lächelnd weg und hinterlässt eine verwirrte Kassierein und noch verwirrtere Nachkunden am Band)
 
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