[UK Visum] Auslandssemester als Vorbestrafter

BeSure

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Hallo Leute,

ich habe vor, ab September diesen Jahres ein Auslandssemester in England zu absolvieren.
Bisher habe ich alles Nötige gemacht, von der Zusage meiner Hochschule bis hin zur Zusage der Partnerhochschule in UK und des Absolvierens eines IELTS Tests etc.

Die letzte Hürde ist nun das Visum, welches ich als türkischer Staatsbürger beantragen muss.
Ich habe Online einen Antrag für das Trier 4 Visum abgegeben und auch das CAS meiner Partnerhochschule vorgelegt.
Beim Antrag wurden auch meine Vorstrafe abgefragt, die ich wahrheitsgemäß mit 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe wegen Computerbetrugs angegeben habe.

Am 24. Juli muss ich zum Konsulat und werde, meiner Meinung nach, sicherlich für ein Interview ausgewählt.

Nach meinen Recherchen habe ich leider keine Hoffnung, dass es mit meinem Visum klappt.
Ich habe gelesen, dass ab 12 Monaten Freiheitsstrafe eine Ablehnung des Visums erfolgen soll.
Falls der Fall allerdings individuell geprüft werden soll, dauert dies auch einige Monate, womit mein Auslandssemester dahin wäre, da es im September beginnt. (Früher konnte ich den Antrag auf das Visum leider nicht abgeben, da ich auf das CAS der Partnerhochschule warten musste).

Ich wollte euch fragen, ob ihr selber solch einen Fall kennt oder im Bekanntenkreis jemand habt, der trotz einer hohen Freiheitsstrafe als Vorstrafe ein Visum für UK erhalten hat? Oder ob ihr eigene Schätzungen abgeben könnt?

Kann leider, seit dem Antrag vor einigen Tagen, nicht mehr ruhig schlafen. Es geht auch darum, dass mein jetziger Arbeitgeber während meines Praktikums angeboten hat, in England als Werkstudent weiterzuarbeiten und alles in die Wege geleitet hat, um mir einen englischen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Wenn es mit England nicht klappen würde, müsste ich meinem Arbeitgeber irgendwie erklären, dass mein Antrag auf ein Visum abgelehnt wurde und müsste wohl mit der Wahrheit rausrücken.
Bisher hat mir die Erfahrung leider gezeigt, dass ich mit der Wahrheitsschiene bezüglich der Vorstrafe nur benachteiligt wurde.

Viele Grüße
BeSure
 
Wie lange hast du vor bei deinem Arbeitgeber zu bleiben?
Ich will dich nicht zum Lügen motivieren, aber wenn du begründete Befürchtungen vor den konsequenzen hast. Kannst du bestimmt auch die aktuelle politische Lage:brexit, erdogan etc. Versuchen als ausrede zu benutzen. Sonst gibt es auch noch die möglichkeit vertraulich mit dem Betriebsrat zu reden.
Musst halt abwägen ob die konsequenzen beim lügen erwischt zu werden schlimmer wären, als die konsequenzen der wahrheit.
 
Klingt nicht so als wenn du eine realistische Chance auf das Visum hast??
Ziemlicher Abfuck für den AG. Der weiß also nichts von deiner Vorstrafe?
Ich würde da vermutlich wegen privater Gründe das ganze abbrechen.
 
Schau erst einmal, ob du n Visum erhältst oder ned.
Wenn nicht, wäre es möglich, wenn du stattdessen im Sommersemester ein Erasmus-Auslandssemester im EU-Ausland machst? Ist nicht dasselbe, Orgaaufwand usw, aber evtl. wäre es zumindest eine Alternative.
 
War die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt?
Andernfalls hast du ja beim Lebenslauf schon so massiv gelogen dass das jetzt auch schon wurscht is
 
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  • #7
@Seedy
Ich mache ja gerade mein Praktikum bei dem Arbeitgeber. Und dieser gefällt mir tierisch gut, ich bin hier in einem super Team und habe mich gut eingebracht.
Nicht umsonst hat mein Chef mir die Werkstudententätigkeit als Home Office in England angeboten, da er mich später noch behalten möchte.
Auch sonst wurden mir einige benefits (wie konstenpflichtige Schulungen mit Zertifizierungen) angeboten.
Falls ich eine Absage für das Visum bekomme werde ich wohl meinen Chef auf meine Vergangenheit ansprechen, wenn es jemand verstehen wird, dann er.

@BurnerR
Mein Arbeitgeber weiss nichts davon, weil die weder danach gefragt haben, noch ein Führungszeugnis von mir wollten.

@LadyRavenous
Du hast Recht, ich warte erstmal ab. Ansonsten wegen des Auslandssemester innerhalb der EU hast Du recht, doch nächstes Jahr beende ich mein Studium, werde daher wohl nicht mehr die Möglichkeit eines Auslandssemesters wahrnehmen, da dies bei uns nur zum Wintersemester möglich ist.

@Pleitengeier
Nein, leider nicht.
Ich habe im Lebenslauf nicht gelogen, die 2 Jahre 6 Monate die ich als Lücke habe, habe ich frei gelassen. Im Vorstellungsgespräch hat mich niemand auf diese Lücke angesprochen.
 
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  • #8
Hab heute mein Tier4 Visum erhalten! Und das mit meiner Vorstrafe O_O
 
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  • #11
Danke euch beiden!

@LadyRavenous
Am Montag geht's los! Bin schon fleissig am Organisieren :)
 
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