[Sport] Tim Lobinger erhält aufgrund seiner Krebserkrankung keinen neuen Handyvertrag

TimLobinger.jpg Dem ehemaligen Stabhochspringer Tim Lobinger wurde ein neuer Handyvertrag verwährt. Der Grund ist seine Krebserkrankung: Der Anbieter geht offenbar davon aus, dass Lobinger vor Ablauf des 24-monatigen Vertrags sterben werde und somit den Vertrag nicht erfüllen könne.

Seit März 2017 leidet Lobinger an Leukämie. Nach mehreren Chemotherapien waren die Ärzte zunächst zuversichtlich, dass der Krebs besiegt sein könnte, bis im Januar erneut Krebszellen entdeckt wurden.

Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke behandelt diesen Fall in seinem aktuellsten YouTube-Video. Neben einem Verstoß gegen §19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), in dem klar geregelt wird, dass niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf, sieht der Rechtsanwalt hier möglicherweise sogar eine strafrechtliche Relevanz.




Das Video auf YouTube:



Bild: Tim Lobinger bei den Hallen-DM 2007 (Grombo, CC BY-SA 3.0, via
Quellen: ,
 
Das hier ist sowieso nur eine dumme Empörungsgeschichte und daswarum wurde auch schon erläutert. Fals dir die bisherigne Gründe nicht reichen:
Warum keine Bürgschaft?
Konnte er einen Bürgen benennen?

Warum hinterlegt er keine Sicherheiten?
Kann man das in Deutschland bei Handyverträgen tun?

Und das sind nur 2 weitere Punkte die jemandem der nicht auf Vertragsrecht spezialisiert ist auf die schnelle einfallen.
Hm, dann wirds mit der Argumentation bezüglich des AGG schwierig, das im Ausgangsartikel genannt wurde.
Das ist genau die Problematik, die du völlig außen vor lässt.
 


Bürgschaft für was ? Dafür das der Anbieter keine Verträge hinbekommt die auch Menschlich sind und einfach Geschlossen werde wen kein Geldeingang mehr zu Stande kommt ? Sollte ja wohl kein Problem sein ...
Zudem kann man das als Behinderung ansehen ...
Sicherheit für was ? Das er sein Telefon nicht mehr nutzt ? :D Kann ich dir Versichern macht ehhr nicht wen er Tod ist .. Also kommen da auch keine weiteren kosten auf den Anbieter zu.
 
Was wohl den Nachteil hat das man es immer mit einer Karte aufladen muss ....

Erreichbarkeit und nicht Erreichbarkeit sollte in der Heutigen Zeit wohl schon ein Grundrecht sein ... und das dann noch bei Menschen mit Behinderung abzuziehen ist wohl der Hammer ...
 
Was wohl den Nachteil hat das man es immer mit einer Karte aufladen muss .....

Nein, nicht unbedingt. Da gibt es z.B. die Möglichkeiten per SMS aufzuladen oder automatisch bei Unterschreitung eines gewissen Guthaben. Beides per Bankeinzug.
 
Gibt noch Prepaid...
Hier ist die Preisstruktur das Problem. Prepaid ist im Allgemeinen teuer, wenn man mehr telefoniert. Wird man meist nur angerufen, dann ist Prepaid auch wieder teuer, da man immer wieder aufladen muss, obwohl noch viel Guthaben vorhanden ist. Läuft das über ein paar Jahre haste 100€ Guthaben drauf.
Wäre es gleichwertig, dann gäbe es keine Probleme mit dem AGG.
 
Was wohl mit Bankeinzug einem Vertrag gleich kommt ...

Es ist ein Mensch mit Behinderung ... Da könnte man doch wohl ein Auge als Kapitalist zudrücken und ihn nicht noch mehr aufbürden ... ;)
 


Sicher ist das eine Art von Vertrag. Aber es gibt keine Leistungen gegen Rechnung, sondern gegen Vorkasse.
Gibt es im Versandhandel auch oft für Neukunden.

Und mit der Behinderung ist totaler Quatsch. (nicht gegen Dich gerichtet)
Der Mann ist krank, hat Krebs. Er stirbt vielleicht, vielleicht auch nicht.

Bekommen Rollstuhlfahrer billigere Handyverträge?
 
und einfach Geschlossen werde wen kein Geldeingang mehr zu Stande kommt ? Sollte ja wohl kein Problem sein ...
Gibt es halt nicht zum BIllig-Hackfleisch-Tarif.

„14,85 Euro Grundbetrag im Monat bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das fand ich super“, erzählt der frühere Weltklasse-Stabhochspringer BUNTE.
Die sind halt eng kalkuliert inklusive dem Anteil, die nach den 24 Monaten noch X Monate überteuert den Vertrag behalten.
Ich habe in der Vergangenheit schon z.B. monatlich kündbare Verträge genommen, die kosten dann 3 Euro oder so mehr.


Erreichbarkeit und nicht Erreichbarkeit sollte in der Heutigen Zeit wohl schon ein Grundrecht sein
Im Dönerladen erreichbar zu sein? Wir sprechen hier von Handy. Das ist weit entfernt von Grundrecht.
 
Man kann auch ohne weiteres bei den meisten Anbietern einen Betrag aufs Kundenkonto überweisen - das heißt ich habe zwar einen normalen Handyvertrag - bezahle aber die monatliche Rechnung am Anfang mit 500€ zu viel.
Wo ist dann das Problem für alle beteiligten?

Viel schöner ist - wie es dazu gekommen sein soll. Das kann für mich auch nur funktionieren wenn der Herr in einem Laden war, als Person x erkannt wurde und dann der Verkäufer - warum auch immer - im nicht gleich einen Vertrag geben wollte.
Wenn ich online bei einem Provider einen Vertrag schließe - glaube ich nicht das diese gegen eine Blacklist von Krebskranken geprüft werden (wenn ja - woher zum Teufel kommt die?) oder jemand manuell die Ausweise und Namen prüft und sich dann daran erinnert das das ein Problem sein könnte -und dann auch noch entscheiden darf aufgrund dessen den Vertrag abzulehnen.
 
Man kann auch ohne weiteres bei den meisten Anbietern einen Betrag aufs Kundenkonto überweisen - das heißt ich habe zwar einen normalen Handyvertrag - bezahle aber die monatliche Rechnung am Anfang mit 500€ zu viel.
Wo ist dann das Problem für alle beteiligten?
Bei welchen Anbietern geht das in Deutschland?
Hier in Österreich war das bei den Anbietern vor ein paar Jahren gar nicht möglich. Spreche da aus eigener Erfahrung.
Kennt jemand österreichische Anbeiter, bei denen dies möglich wäre?

Und mit der Behinderung ist totaler Quatsch. (nicht gegen Dich gerichtet)
Der Mann ist krank, hat Krebs. Er stirbt vielleicht, vielleicht auch nicht.
Eine Behinderung kann auch temporär sein.

Bekommen Rollstuhlfahrer billigere Handyverträge?
Wieso sollten sie dies? Etwa, weil man einer anderen Gruppen Verträge Vorenthält und die Betreiber ihr Karma in Balance halten wollen? ;)
 


Wenn man Vergünstigungen für Behinderte fordert, dann doch naheliegender Weise insbesondere für die, wo die Behinderung offensichtlich ist, nicht für welche, wo auf Grund einer Erkrankung lediglich die Möglichkeit besteht.
 


Wenn man Vergünstigungen für Behinderte fordert, dann doch naheliegender Weise insbesondere für die, wo die Behinderung offensichtlich ist, nicht für welche, wo auf Grund einer Erkrankung lediglich die Möglichkeit besteht.
Wer fordert was?
Gehts hier um Gleichstellung, oder um Bevorzugung?
 
@KaPiTN
#27 ->

Was wohl mit Bankeinzug einem Vertrag gleich kommt ...

Es ist ein Mensch mit Behinderung ... Da könnte man doch wohl ein Auge als Kapitalist zudrücken und ihn nicht noch mehr aufbürden ... ;)
Ich sehe keine Forderung nach einer Vergünstigung.
 
Wenn nicht Vergünstigung, dann mindestens Bevorzugung.
 
Hier ist die Preisstruktur das Problem. Prepaid ist im Allgemeinen teuer, wenn man mehr telefoniert. Wird man meist nur angerufen, dann ist Prepaid auch wieder teuer, da man immer wieder aufladen muss, obwohl noch viel Guthaben vorhanden ist. Läuft das über ein paar Jahre haste 100€ Guthaben drauf.
Wäre es gleichwertig, dann gäbe es keine Probleme mit dem AGG.
Schwachsinn habe für 9,99 ne Telefonie/SMS Flatrate plus 1,5 GB Internetvolumen, wollt mich hier nicht einmischen, aber Timmy kann sich bedenkenlos ne Prepaid holn, egal wo, auch mit Krebs, muss deshalb nicht in die Öffentlichkeit

Ps: Fonic, bitte mal informieren
 
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