cokeZ
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Ist das denn legal die Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit zu berechnen?
So wäre es mir auch lieber gewesen aber das wurde von Anfang an kategorisch abgelehnt. Bis maximal 44€ im Monat sind steuerfrei. Wenn ich also 20 Tage im Monat zur Arbeit komme, dann macht das für mich 25€. Komme ich nur 19 Tage bekomme ich auch nur 23,75€.Es wäre zwar besser, wenn einfach die Arbeitszeit um 15 Minuten verlängert wird und ganz normal in den Lohn fließt.
Ich meine mich schwach an einen Ausbildungsinhalt erinnern zu können, nach dem geldwerte Vorteile ebenfalls zu versteuern sind. Ausnahmen, die es wie immer gibt, stehen u.a. hier:Bevor ich mir Gedanken über die AGB machen würde, würde ich mir Gedanken machen, was es bedeutet einen Teil der Zeit schwarz vergütet zu bekommen.![]()
Nicht viel weniger schlimm - wenn man dadurch gezwungen wird, bei bestimmten Händlern bestimmte Produkte einzukaufen.Ja, ist schon eine witzige Idee aber mir geht es wirklich ums Prinzip. Wenn jemand sich privat dafür entscheidet Daten herzugeben ist es seine persönliche Entscheidung. Wenn man aber im Beruf/Job praktisch dazu gezwungen wird, dann finde ich das wirklich einen sehr bemerkenswerten und zugleich höchst bedenklichen Weg der da eingeschlagen wird. Außerdem geht immer noch meine Frau einkaufen...ich würde mich eh verlaufen zwischen den Regalen.![]()
Nur weil ein Arbeitgeber etwas als "normal" deklariert, muss es ja nicht zwangsläufig legal sein.Warum soll das nicht legal sein? Das ist in den meisten Betrieben normal.

Ganz offensichtlich tut es das doch. Aber zur Sicherheit solltest du erst mal nachrechnen, mit welcher Regelung du besser fährst. (Abgesehen von den fehlenden 1,25€ für die Rentenkasse.Nochmal zu den 44€. Ich arbeite ganz normal 5 Tage die Woche. Pro Tag bekommen ich/wir 1,25€ für das Umkleiden, weil es nicht in die Arbeitszeit fällt.
)Das habe ich mir ausgedruckt und werde es auf der nächsten BR-Versammlung einbringen.Nur weil ein Arbeitgeber etwas als "normal" deklariert, muss es ja nicht zwangsläufig legal sein.
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Im Artikel stehen zwei entsprechende Urteile.![]()