Thomas de Maizière: Ein „Supergrundrecht“ Datenschutz dürfe es nicht geben



Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte sich am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, bei der ersten Ausgabe der „ “ von Tagesspiegel und Telefónica Basecamp in Berlin zum Thema Freiheit und Privatsphäre. Er meinte, „einige zweifelhafte Grundannahmen“, würden die öffentliche Debatte über Datenschutz und Privatsphäre „vernebeln“. Ein „Supergrundrecht“ Datenschutz dürfe es nicht geben, berichtet .



Da in der heutigen Zeit Daten zu attraktiven Wirschatsgütern geworden sind, wäre für viele der Gedanke, die „eigenen“ Daten zu monetarisieren, verlockend, auch Teile der Wirtschaft würden Eigentumsrechte an Daten fordern.

Thomas de Maizières Absicht war es, einige „zweifelhafte Grundannahmen“ zu widerlegen und seine eigene Sichtweise darzulegen. Eine dieser Annahmen lautet: „Meine Daten gehören mir“. Einst wurde diese Losung gegen die Volkszählung 1983 verwandt, sie ist aber auch heute immer noch als „Eigentumsanspruch“ sehr aktuell und würde benutzt um „Stimmung zu machen“.

Jedoch, so führte er weiter aus, könne es kein Eigentum an Daten geben, rein rechtlich betrachtet, weil der „Einezlne kein „Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über ‚seine‘ Daten“ hat. Daten wären keine Gegenstände, die „weggenommen oder zurückgeholt werden können.“ Daten wären auch Informationen, Ideen, Wissen und Meinungen, deren freier Fluss Teil der marktwirtschaftlichen und demokratischen Ordnung sei. Sie wären die Grundlage der Wissensgesellschaft. Daten sollten nicht kommerzialisiert werden, denn wenn jeder „seine“ Daten veräußern könne, „besteht die Gefahr des Ausverkaufs der Privatsphäre“. Dann seien nur noch Wohlhabende fähig, sich Zurückhaltung zu leisten, warnte der Minister.

Eine weitere „zweifelhafte Grundannahmen“ wäre, dass „Datenschutz Daten schützt“. Wenn dies zuträfe, würde Datenschutz „zu einem Supergrundrecht aufwachsen“. Datenschutz sei kein Selbstzweck, geschützt werden sollten vielmehr vor allem die Privatsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Allerdings könne durch missbräuchliche Verwendung von Daten auch Schaden entstehen. Es müsse deshalb in der neuen Datenwelt Sanktionen gegen Missbrauch geben, etwa Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Eine perfekte Regel sei aber schwer zu finden.

„Daten an sich sind weder gut noch schlecht, es kommt auf ihre Verwendung an“, resümierte de Maizière, wobei das Internet „mitnichten ein rechts- oder grenzfreier Raum ist. In einem geordneten Rahmen kann und soll durch Transparenz und Selbstverantwortung der mündige Bürger am digitalen Verkehr teilhaben und teilhaben können.“

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Könnte man auch pro filesharing an interpretieren.
Ob er das so wollte?

Forschung zum Zwecke damit dann Geld zu verdienen will er auch nicht mehr?

Patente etc. will er alles abschaffen?
 
Na dann soll er mal mit gutem Beispiel voran gehen.
Mehr kann man zu so ein Blödsinn nicht sagen.
 
jep, das war's dann fürs urheberrecht! endlich mal was vernünftiges von dem typen :T..
 
Wusste gar nicht, dass er schon jetzt seine Karnevalsrede gehalten hat.
 
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt es durchaus. Und das besagt, dass ich selbst bestimmen darf, was mit meinen Daten passiert.

Und übrigens schützt ein Datenschutz nicht nur die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte, sondern eine ganze Reihe anderer wichtiger Rechte. Er kann sogar Leben retten. Wen es interessiert, ich habe das genauer ausgeführt.
 
Nächstes Jahr tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Es passt irgendwie zum Kurs, dass so eine Aussage getroffen wird, wenn man sich die Neuregelung des deutschen Datenschutzrechts anschaut. hat dazu n netten Artikel.
 
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