Thiazi.net: Haftstrafe wegen Volksverhetzung für Betreiber


Das Landgericht Rostock verurteilte am heutigen Donnerstag den Betreiber des rechtsextremen Internet-Portals „Thiazi.net“. Dieser wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden und muss deswegen ins Gefängnis. Der Verurteilte hatte sich gewünscht, dass seine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Dies lehnte das Gericht ab.

Tausende rechtsextreme Musikstücke und Liedtexte auf Thiazi.net


Die Website „Thiazi.net“ war weithin als Tummelplatz von Rechtsextremen und Neonazis bekannt. Auf der Plattform, die zeitweise rund 30.000 Nutzer hatte, wurden tausende rechtsextreme Musikstücke zum Download angeboten. Auch die Lyrics entsprechender Songs waren dort einsehbar. Insgesamt sollen rund 1.300 Musikstücke und über 2.300 Songtexte auf Thiazi.net angeboten worden sein. In den Liedern wurde unter anderem gegen Juden, Ausländer und Punks gehetzt. Die Behörden gehen davon aus, dass mit diesem Angebot vor allem Jugendliche angesprochen und für rechtsextreme Ideen gewonnen werden sollten.


Wegen Volksverhetzung verurteilt


Dieses Medienangebot wurde dem 34-jährigen Betreiber der Plattform nun zum Verhängnis. Er hatte die Plattform von 2007 bis zu seiner Verhaftung im Juni 2012 betrieben. Das, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, mache ihn zum Anführer einer kriminellen Vereinigung und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Landgericht Rostock schloss sich dieser Argumentation heute an und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Im Prozess hatte der Angeklagte sich reuig gezeigt und erklärt, er sehe seine vergangenen „Fehler und Dummheiten“ ein. Die von ihm erbetene Bewährungsstrafe hielten die Richter aber dennoch nicht für angemessen.

Drei Mittäter, die beim Betrieb des Forums geholfen hatten, waren bereits im Juni zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Webseite und Forum sind unter der bekannten URL nicht mehr aktiv. Auf thiazi.net wird heutzutage eine Linksammlung des „Vereins Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.“ angeboten, die zahlreiche Informationen und Rat zum Thema Rechtsextremismus bereithält.

Quelle:




Autor: Annika Kremer
 
Beim Fall Thiazi wundert mich eins: Was haben deutsche Gerichte damit zu tun? Thiazi war ein amerikanisches Forum, in Amerika gibt's kein Verbotsgesetz und somit auch keine Straftat. Klingt für mich nach einer typischen Farce die von einer Gruppe selbsternannter Nazijäger inszeniert wurde.
 
Beim Fall Thiazi wundert mich eins: Was haben deutsche Gerichte damit zu tun? Thiazi war ein amerikanisches Forum, in Amerika gibt's kein Verbotsgesetz und somit auch keine Straftat.
Vereinfacht gesagt: besteht irgend ein Bezug zu Deutschland, dann fühlen sich deutsche Strafverfolgungsbehörden bei solchen Delikten zuständig. Es reicht schon die Abrufbarkeit in Deutschland aus, um sich für zuständig zu erklären, wenn die Seite zB teilweise in deutscher Sprache vorliegt.

Aktuelles Beispiel aus dem Zivilrecht: In Deutschland kennt nun schon jeder Gewerbetreibende die Abzocke mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Was tut also der von Armut bedrohte deutsche Abzockanwalt? Richtig, er grast österreichiche Seiten ab und mahnt diese nach deutschem Recht ab. Wieso er das kann? Weil nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs zB die Angabe einer internationalen Telefunnummer (+43) ausreicht, um sich auch an deutsche Kunden zu richten. Daraus folgt, dass sich österreichische Betriebe an das deutsche Gesetz zu halten haben. Auch eine .com Adresse reicht schon aus, damit eine Abmahnung ins Haus flattern kann.

Wers nicht glaubt, der lese das.
 
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ahm, dann muss aber der betreiber auch nach deutschem recht belangbar sein und das ist er nur, wenn er in deutschland lebt.. dass ein "server im ausland" nicht vor strafe schützt, wenn man einen deutschen wohnsitz hat, ist ja allgemein bekannt..
 
ahm, dann muss aber der betreiber auch nach deutschem recht belangbar sein und das ist er nur, wenn er in deutschland lebt.
Mann kann auch international gültige Haftbefehle ausstellen. Es reicht dann völlig aus, wenn die Person in einem Land lebt, welches ihn ausliefert bzw er einen Fuß in ein Land setzt, das dies tut.
Darum setzten auch gewisse US Bürger keinen Fuß mehr in die EU Staaten bzw Staaten, die sie ausliefern könnten, weil sie mithilfe eines europäischen bzw internationalen Haftbefehls ratz fatz in einem deutschen Knast schmoren könnten. Lebt der Bürger in der EU, dann wird die Person natürlich ohne weiteres ausgeliefert, selbst wenn ihr Verhalten dort völlig legal ist. EU Haftbefehl sei Dank.

EDIT: Gary Lauck ist zB so ein Fall. Er ist ein US Neo Nazi, der bei einer Reise in Dänemark eingeknastet und dann nach Deutschland überstellt wurde.
Das Gericht war nicht Laucks Auffassung gefolgt, er könne als US-Amerikaner in den USA nach US-Recht tun und lassen, was er für richtig halte, da die Verbreitung von Propagandamaterialien verfassungswidriger Organisationen sowie Schriften, die den Holocaust leugnen, nur in Deutschland, Österreich und Frankreich strafbar sei. Sowohl Berufung als auch Revisionsanträge gegen das Urteil wurden 1997 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

 
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ja, und wenn man im ösiland einen strafzettel bekommen hat, brauchte man ihn auch nicht zahlen, wenn man nie wieder dorthin wollte ;) (jaja, früher™...)
für ein auslieferungsverfahren oder einen internationalen haftbefehl gibt es auch gewisse hürden.. bei nazipropaganda kann das je nach schwere durchaus erfüllt sein, aber sicher nicht bei einem fehlenden impressum und irgendwelchen zivilklagen..
 
richtig - es fiel bloß irgendwo der kommentar, es sei ein "amerikanisches forum" und falle daher nicht unter deutsche gerichtsbarkeit.. das argument hat schon bei kino.to nicht funktioniert ;)..
 
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