Bei elektronischer Verarbeitung ist es logisch, dass Leerzeichen nicht verwendet werden können. Wobei es hier auch stark auf die verwendeten Systeme ankommt. Gibt welche die schlucken auch Leerzeichen und holen die selbstständig raus, andere akzeptieren nur einen definierten Zeichensatz und wiederum andere fahren stur gegen die Wand.
Diskussion galt vorrangig dem privaten Endverbraucher der von seiner papierhaften Handwerkerrechnung versucht die IBAN abzutippen.
Wenn jemand aus der Buchhaltung, Rechnungsstelle oder wie auch immer - bei dem Thema Wissenslücken hat oder nicht weiß was mit einer IBAN - geschweige denn einem BIC anzufangen ist - hat entweder nachholbedarf oder sitzt auf der falschen Stelle/Position.
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Um nochmal die Gehaltsfrage aufzugreifen:
Die Gehälter die gezahlt werden sollen stehen oftmals schon Tage vor der Buchung fest. Diese werden i.d.R. von mittelständischen Unternehmen elektronisch der Hausbank zugeleitet. Die Banken zahlen dann aber nicht direkt. Sondern zur Sicherheit beider Parteien wird auf eine Freigabe der Zahlung gewartet. Erst wenn das Unternehmen die Freigabe erteilt wird eine Zahlung ausgeführt.
Und ab dem Zeitpunkt ist das Geld spätestens(!) am Folgetag(Werktag) auf dem Konto des Beschäfigten.
Verzögerungen sind in 99% der Fälle dem Unternehmen geschuldet. Entweder wird die Freigabe nicht erteilt, die Datei ist falsch und muss neu geliefert oder oder oder. Erfahrugsgemäß wird es von den Unternehmen schlichtweg verpennt die Freigabe zu erteilen.
Wenn die Bank des Unternehmens die gleiche ist - oder zumindest am gleichen Corebankingsystem angeschlossen ist - wie die Bank des Arbeitnehmers, kann es sein, dass die Gutschrift noch am gleichen Tag erfolgt.