Die Telekom plant, zukünftig den Begriff "Flatrate" nur noch für nicht limitierte DSL-Tarife zu verwenden, während Tarife mit Volumenobergrenzen ohne den Begriff deklariert werden.
Damit reagiert der Konzern, ohne die Anwendung des Rechtsmittels der Berufung, auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, worin der Telekom untersagt wurde, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Ereichen eines bestimmten Datenvolumens zu beschränken.
Rechtsanwalt Thomas Bradler sieht die Reaktion seitens des Konzerns allerdings kritisch: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr "Flatrate", sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend." Kunden könnten demnach geltend machen, dass die Volumenbegrenzung unwirksam sei, da der genutzte DSL-Tarif als "Flatrate" verkauft worden ist.
Quelle:
heise.de
Damit reagiert der Konzern, ohne die Anwendung des Rechtsmittels der Berufung, auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, worin der Telekom untersagt wurde, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Ereichen eines bestimmten Datenvolumens zu beschränken.
Rechtsanwalt Thomas Bradler sieht die Reaktion seitens des Konzerns allerdings kritisch: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr "Flatrate", sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend." Kunden könnten demnach geltend machen, dass die Volumenbegrenzung unwirksam sei, da der genutzte DSL-Tarif als "Flatrate" verkauft worden ist.
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heise.de