• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Telekom-Kündigung, 2 Schreiben, keine Reaktion

xbug

F?hl?r im Cod?

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Hey,

ich stehe vor dem Problem, dass die Kündigung für den Vertrag der Telekom fällig wird, da ich zu einem anderen Anbietern wechseln möchte. Gekündigt haben muss ich zum Ende August, damit ich dann die Frist einhalten kann. Ich hab mir gedacht ich kündige schon einige Zeit vor dem eigentlichen Fristende, falls etwas schief gehen sollte. Und das ist jetzt auch passiert (scheinbar).

Ich habe ein Schreiben an die Telekom geschickt (per Post) in dem ich die Kündigung in Auftrag gebe. Dieses habe ich als Einschreiben verschickt, damit ich nachvollziehen kann ob und wann es ankommt. Es kam also an (habs im Internet nachverfolgt) und nach 3 Wochen erfolgte noch keine Reaktion. Kein Anruf, keine Kündigungsbestätigung, nichts. Daraufhin hab ich nochmal einen Brief geschrieben, eigentlich fast den selben nochmal, doch diesmal als Einschreiben mit Rückschein National. Der Rückschein ist angekommen, doch nun sind schon wieder 3 Wochen vergangen und es gab keinerlei Reaktion auf mein Schreiben.

Daraufhin bin ich bei uns in der Stadt in den Telekomladen und hab gefragt ob die nicht im System schauen können ob eine Kündigung eingegangen ist. Der Mitarbeiter meinte, dass das nur die Hotline machen kann und hat mich also auf diese verwiesen. Ich hab dort dann angerufen und die meinten, dass keine Kündigung eingegangen sei. Als ich dann gesagt hab, dass ich den Rückschein von der Post hab meinte die Mitarbeiterin, dass sie mich mal weiterleitet, steckte mich in die Warteschlange und hat dann scheinbar einfach aufgelegt. Die Verbindung war auf jeden Fall weg. Nochmal anrufen hatte ich dann auch keine Lust, da ich an dem Tag eh schon genervt war.

Nun meine Frage an euch: Kennt ihr noch andere Möglichkeiten den Vertrag zu kündigen? Ich will den auf keinen Fall behalten, der kostet im Monat 45 Euro (obwohl ich netmal die Leistung kriege was dort im Vertrag steht) und ein anderer Anbeiter würde mich nur 21 Euro kosten. Und jetzt nochmal einen Brief schreiben würde ich auch eine Frechheit finden. Die beiden Briefe haben mich schon einiges gekostet.

Grüße,
xbug
 

xbug

F?hl?r im Cod?

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  • #3
Dann bin ich mal gespannt ob eventuell dieses Online-Formular zum gewünschten Erfolg beiträgt. Eine Eingangsbestätigung meiner Kündigung hab ich jetzt auf jeden Fall schonmal per E-Mail bekommen. Mehr Erfolg als einen Brief hinzuschicken. ;)
 

Hezu

Ruhe in Frieden

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Bietet normalerweise nicht der neue Anbieter an, die Kündigung zu übernehmen, auch um genau passend die Übergänge und etwaige Ausfälle zwischen altem und neuen Anbieter zu minimieren?
 
Zuletzt bearbeitet:

The_Emperor



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Ich habe ein Schreiben an die Telekom geschickt (per Post) in dem ich die Kündigung in Auftrag gebe. Dieses habe ich als Einschreiben verschickt

Und damit hast du bereits alles getan was du tun musstest. Den entsprechenden Auftrag auf der Bank sperren lassen damit nichts abgebucht werden kann und gut so. Hauptsache du hast den Einschreiber an die richtige Adresse geschickt, wie das Unternehmen mit der Kündigung umgeht ist nicht wirklich die Aufgabe des Kunden.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Das, was The_Emperor sagt. Wenn die nicht reagieren, du aber den Rückschein Händen hast, hast du den Vertrag rechtswirksam gekündigt. Dazu braucht es keine zweite Willenserklärung seitens der Tele(wie-verarsche-ich-am-besten-meine-Kunden)kom.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Im Kundencenter steht auch die genaue Adresse an die du die Kündigung schicken musst. Sie weicht übrigens von der Adresse auf der Rechnung ab.
Am besten das Formular dort ausdrucken, unterschreiben und an die richtige Adresse schicken. 2-3 Tage danach rufen die dich normal an und wollen dir ein Exclusivangebot machen. Bekam einen 120 euro Gutschein. Hab dann die Kündigung widerrufen 0.o
 

accC

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Frag einen Anwalt. Der Drecksladen ist einfach dermaßen inkompetent, da weiß die eine Hand nicht, was die andere macht oder will es nicht wissen oder weiß Gott was..
Außer dem Mahnwesen funktioniert in deren Verwaltung einfach nichts. Seit der SEPA Umstellung kämpft ein Bekannter verzweifelt darum, dass die Telekom die korrekte Bankverbindung von ihm aufnimmt. Scheinbar dachte sich eine Witzfigur, dass man dem Vertragsinhaber ja mal eine komplett fremde Bankverbindung zuweisen könnte. Mahnungen + Mahngebühr, Sperrung der Karte usw. kommen regelmäßig. Genauso regelmäßig wie der Anruf des Vertragsinhabers beim Kundensupport / Telekom-Laden, wo er a. jedes mal auf's Neue nachweist, dass die falsche Bankverbindung durch einen Fehler der Telekom bei der SEPA Umstellung zustande gekommen ist und b. jedes mal seit mittlerweile ca 1/2 Jahr seine korrekte Bankverbindung angibt. Jedes mal wird die korrekte Bankverbindung im System aufgenommen und "ab jetzt wird alles ohne Probleme funktionieren" und jeden folge Monat kommt wieder eine Mahnung, weil man ja angeblich eine ungültige Bankverbindung hinterlegt habe. - Bei den ersten Besuchen und Telefonaten war ich selbst dabei. Mittlerweile habe ich meinem Bekannten auch zum Anwalt geraten.

In der Zwischenzeit hat er übrigens gekündigt - auf dem Telekomladen verweigerte man die Annahme. Stattdessen hat er einen Brief und vorab ein Fax mit der Kündigung an die Telekom geschrieben und auch eine Bestätigung erhalten. Die Adresse findest du auf deren Seite.

Post-Adresse laut Abo-Alarm [aboalarm.de]

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
 

bevoller

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Frag einen Anwalt. Der Drecksladen ist einfach dermaßen inkompetent, da weiß die eine Hand nicht, was die andere macht oder will es nicht wissen oder weiß Gott was..
Deshalb braucht er aber noch keinen Anwalt, der zumindest erst mal nur unnötig sein Geld kosten würde.
Die Kündigung wurde fristgerecht per Einschreiben zugesandt, offensichtlich auch zugestellt (Rückschein) und damit ist die Sache erledigt. Wie schon geschrieben wurde, braucht man für eine Kündigung keine Einverständniserklärung, sie ist auch so rechtswirksam. Zum Anwalt gehen kann man immer noch gehen, wenn nach offiziellem Vertragsende nicht alles glatt läuft.

Bietet normalerweise nicht der neue Anbieter an, die Kündigung zu übernehmen, auch um genau passend die Übergänge und etwaige Ausfälle zwischen altem und neuen Anbieter zu minimieren?
Kann man machen. Halte ich allerdings wenig von. Vertragpartner mit dem alten Unternehmen ist nämlich der Verbraucher, nicht der neue Anbieter. Insofern haftet im Zweifel der Verbraucher für seine vertraglichen Pflichten und auch die Kündigung.
 

accC

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Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass auf Schreiben von Anwälten reagiert wird ungleich größer, als die, dass auf Schreiben von Privatpersonen reagiert wird.
Zumindest ist das meine Erfahrung. Der Kunde scheint ein Idiot zu sein, den man in die Ecke stellen kann, zumindest solange, bis zu erkennen ist, dass er notfalls rechtlich seine Interessen durchsetzt. Ich vermute das nennt man dann kalkuliertes Risiko oder so.

Bei einem Einschreiben mit Rückschein kannst du allerdings auch schlecht den Inhalt des Schreibens nachweisen, oder? Da kann die Telekom ja immer noch sagen, dass bspw nicht alle nötigen Informationen enthalten waren, so dass eine Kündigung aufgrund fehlender Daten gar nicht möglich/ zulässig war. Gerade bei der Telekom würde ich genau das erwarten.
 

bevoller

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Das kann schon sein. Bisher muss aber gar nicht reagiert werden. Reagieren muss die Telekom erst dann, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, indem dann keine Rechnungen mehr geschickt werden und keine Abbuchungen mehr erfolgen. Bis jetzt verhält sich die Telekom gegenüber dem TS absolut legitim. Dementsprechend ist es Quatsch, jetzt schon zum Anwalt zu gehen.
Briefe und Mitarbeiter, die Kündigungsbestätigungen schreiben/abschicken, kosten übrigens auch Geld. ;)
Insofern ist das Verhalten der Telekom vielleicht nicht ganz nett aber nachvollziehbar.
 

Monty

Faulpelz

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Falls du beim Anbieterwechsel deine Rufnummern behalten möchtest, wäre es klug, die Kündigung vom neuen Anbieter vornehmen zu lassen. Ansonsten wurde zwischen dem ganzen T-Bashing bereits alles nennenswerte gesagt. Das Einschalten eines Anwalts halte ich persönlich derzeit für Geldverschwendung. Die Telekom wird Anwaltskosten zur Untermauerung einer bereits erfolgten Willenserklärung wohl eher nicht übernehmen ;)
 

engel_gabriel

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Auf den Rückschein des Einschreibens würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Das einzig sinnvolle, wenn du jetzt noch etwas machen willst, wäre die Zustellung der Kündigung per Gerichtsvollzieher. Kostet ca. 10 € und gibt dir einen ziemlich aussagekräftigen Beweis in die Hand, dass die Kündigung zugestellt wurde.
 

bevoller

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Gerichtsvollzieher? Da kriegt der Spatz ja schon Herzklabastern nur beim Anblick der Flak.
Man kann es auch übertreiben.

Der Rückschein gilt im Übrigen als ausreichender Nachweis über die Zustellung. Sagt bspw. auch § 175 ZPO.
Sinn machen würde der Gerichtsvollzieher allenfalls, wenn der Empfänger den Empfang des Einschreibens verweigert.

Hier bestünde allerdings auch die Möglichkeit, ein Einwurfeinschreiben zu nutzen. Denn das gilt als zugestellt, wenn der Postbote es in den Empfängerbriefkasten eingeworfen hat.
Das wiederum wird auch vom BGH gedeckt. Der hat entschieden, dass als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt, um damit die gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht zu erfüllen. (Az. VIII ZR 95/11)
Daraus ergibt sich laut BGH, dass ein Einwurfeinschreiben am Folgetag nach Einwurf in bspw. ein Postfach, als zugestellt gilt.

Problematisch könnte höchstens sein, dass man mit einem (Einwurf-)Einschreiben nur den Zugang eines Briefes nachweisen kann, nicht aber dessen tatsächlichen Inhalt. Aber dafür hat man schlauerweise mindestens einen Zeugen.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Der Rückschein gilt im Übrigen als ausreichender Nachweis über die Zustellung. Sagt bspw. auch § 175 ZPO.
Sinn machen würde der Gerichtsvollzieher allenfalls, wenn der Empfänger den Empfang des Einschreibens verweigert.

[...]

Problematisch könnte höchstens sein, dass man mit einem (Einwurf-)Einschreiben nur den Zugang eines Briefes nachweisen kann, nicht aber dessen tatsächlichen Inhalt. Aber dafür hat man schlauerweise mindestens einen Zeugen.

Da hast du natürlich Recht. Als Nachweis über die Zustellung reicht der Rückschein. Das bringt mir aber nichts, wenn mein Vertragspartner behauptet, dass er zwar einen Brief von mir erhalten hat, daarin aber niemals eine Kündigung war. Warum auch immer er das behaupten mag, da reicht die Spanne von schlechten internen Prozessen bis hin zu betrügerischen Absichten. Natürlich funktioniert auch die Methode über den Zeugen. Allerdings muss ich mir dann einen glaubwürdigen Zeugen besorgen, der den Umschlag vom Eintüten des Briefes bis zum Einwurf in den Briefkasten nicht aus dem Auge lässt. Und dann noch knapp 5 € bezahlen für das Einschreiben mit Rückschein. Und ob im Fall der Fälle der Richter den Zeugen vor Gericht genau so glaubwürdig empfindet, wie ich bei meiner Auswahl, das kann keiner prognostizieren.

Per Gerichtsvollzieher kriege ich für knapp 10 € eine vom Gerichtsvollzieher abgestempelte Kopie des zugestellten Briefes zurück.

Genau deshalb hat die Post den eingeschriebenen Brief eingeführt: Weils nix bringt

Natürlich bringt es etwas. Wenn ich jemandem etwas zusenden will, dem ich nicht misstraue, aber sichergehen will, dass meine Sendung zugestellt wird, verwende ich eine Form des Einschreibens. Wenn ich aber, wie hier, berechtigt vermuten kann, dass der Empfänger meiner Sendung den Inhalt der Sendung bestreitet, dann bringt mir ein Einschreiben nicht wirklich viel.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Das bringt mir aber nichts, wenn mein Vertragspartner behauptet, dass er zwar einen Brief von mir erhalten hat, daarin aber niemals eine Kündigung war.

Das könnte der Vertragspartner (hier die Telekom) vor einem Richter (Schiedsgericht vermutlich) behaupten.
Dann fragt der Richter aber einfach mal, was denn darin gewesen ist?
Was sonst schickt ein Kunde der Telekom als Einschreiben mit Rückschein? Liebesbriefe? :rolleyes:

Für wie dumm hältst du unsere Gerichte?
 

engel_gabriel

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Man könnte z.B. behaupten, dass nichts darin gewesen ist. War der Absender wohl ein bisschen schusselig und hat vergessen, den Brief einzutüten. Alternativ könnte man angeben, dass er mit dem ersten Brief gekündigt hat, mit dem zweiten Brief allerdings die Kündigung widerrufen hat. Da gibt es doch so viele Möglichkeiten, man muss nur mal ein bisschen kreativ sein.
 

glühwürmchen

Mag die 4 nicht

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Ich habe in meinem Leben schon viele Kündigungen geschrieben, Telecom, Kabeldeutschland, Sky und diverse Versicherungen.
Fast alle Kündigungen waren problemlos per E-Mail möglich, nur wenige verlangten einen Brief. Per Einschreibung ging bei mir nie was raus, Ärger gab es nie. Alle großen Firmen sind seriös genug Kündigungen nicht absichtlich verschwinden zu lassen.
 

accC

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Das könnte der Vertragspartner (hier die Telekom) vor einem Richter (Schiedsgericht vermutlich) behaupten.
Dann fragt der Richter aber einfach mal, was denn darin gewesen ist?
Was sonst schickt ein Kunde der Telekom als Einschreiben mit Rückschein? Liebesbriefe? :rolleyes:
Für wie dumm hältst du unsere Gerichte?

Selbst wenn das gefragt wird:

Man könnte auch einfach behaupten, die Kündigung sei unvollständig gewesen.
Für die letzte T-Kündigung, die ich erlebt hatte, brauchte man nämlich:
Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Vertragsnummer, Kundennummer, Unterschrift
Dazu natürlich den Hinweis, zu welchem Zeitpunkt man kündigen möchte, sonst geht die Telekom gerne vom St Nimmerleinstag aus.
Unvollständige Kündigungen kann man ja nicht berücksichtigen.

Sonst könnte man natürlich auch behaupten, der Brief sei beschädigt (Wasser-Schaden aka Regen) gewesen und deshalb sei es nicht möglich gewesen ihn als Kündigungsschreiben zu erkennen und da auch nicht mehr zuordnbar war, von welchem Kunden das kam, hat man sich auch nicht weiter bemüht das zu evaluieren.


Wäre nicht der erste Fall und der Telekom definitiv zuzutrauen.
 
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