• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Stuttgart 21: Strafen gegen 3 Polizisten

Zu den Ereignissen des auch als "Schwarzer Donnerstag" bekannt gewordenen 30. September 2010, bei der im Rahmen einer Demonstration gegen das "Stuttgart 21"-Projekt mehrere Personen u.a. durch Wasserwerfer der Polizei verletzt wurden, ist der erste Teil der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen. Der Fall erlangte damals insbesondere durch den Fall des Stuttgarters Dietrich Wagner, der durch den Strahl eines Wasserwerfers seine Sehfähigkeit weitestgehend verlor, deutschlandweites Aufsehen.

Das Amtsgericht Stuttgart erließ nun drei Strafbefehle wegen Körperverletzung im Amt, nach denen zwei der beklagten Polizisten eine 7-monatige, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe, der dritte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen hätten akzeptieren können. Die Beamten hätten wider der Dienstvorschriften gehandelt. Zwei der Beschuldigten, darunter der mit einer Geldstrafe belegte Beamte, legten dagegen Einspruch ein, sodass es in diesem Fall zur Gerichtsverhandlung kommen wird.
Gegen zwei weitere Beamte wird erst in 2014 verhandelt werden, 7 Verfahren wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt, eines davon allerdings gegen Zahlung einer Geldauflage.

Die juristische Bewertung ist unabhängig von noch zu erwartenden disziplinarischen Konsequenzen, die verhängten Strafen widersprechen jedoch nicht zwingend dem Verbleib im Polizeidienst.

Quelle
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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3 Jahre, um einen Strafbefehl auf die Beine zu stellen! Da hat die Staatsanwaltschaft ganze Arbeit geleistet.
 

VacuumCleaner

Board-Staubsauger

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  • #3
Naja: Knapp 3 Jahre, um allein 12 Beschuldigte von Seiten der Polizei auszuwerten - Es ist hier ja auch nicht so, als würde es sich hier um den "Klassiker" handeln, bei dem jemand einem anderen vorsätzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat; ich schätze das als sehr viel komplexer ein: Es muss ermittelt werden, welcher Strahl welche Verletzungen verursacht hat und wer diesen steuerte, wer welche Anweisungen gegeben hat, was davon vorschriftswidrig war, welcher Grad von Fahrlässigkeit vorliegt usw. Sicher gab es einen Haufen Zeugen, Videoaufnahmen -sowohl von der Polizei als auch von Demonstranten-, Protokolle und was weiß ich nicht alles - das muss per Gesetz vollumfänglich berücksichtigt werden. Laut der Quelle handelt es sich im Ergebnis um 37 Akten - wie gesagt, allein die Polizei betreffend. Hinzu kommen ja noch die zahlreichen sonstigen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Stuttgart 21, die Demonstranten betreffend. Ich vermute, dass dieser Tag die Staatsanwaltschaft nachhaltig weit über das übliche Maß hinaus ausgelastet hat.

An der verstrichenen Zeit würde ich hier also gar nichts festmachen, ich staune allerdings etwas über das Strafmaß im Fall der Augenverletzung - ich hätte es so eingeschätzt, dass so etwas schwerwiegender geahndet wird. Andererseits war es sicher von keiner Seite das Vorhaben, irgendwem das Augenlicht wegzuschießen, sodass es eben ein Unfall bleibt. Wenn der dafür Verantwortliche einer von denjenigen ist, die Einspruch eingelegt haben, wird das ja im Übrigen neu bewertet werden. Das lässt die Quelle allerdings offen.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Eigentlich ist der Fall doch relativ einfach zu klären...

Entweder ist es laut Gebrauchsanweisung unter allen Umständen auszuschließen, ins Gesicht zu schießen - dann ist der Polizist schuld, der den Strahl gesteuert hat.
Oder es gibt keine solche Anweisung, dann ist der Hersteller schuld weil solche Verletzungen möglich sind.
 

VacuumCleaner

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  • #5
Es geht aber nicht ausschließlich darum, zu klären, wer Schuld ist, sondern wie ausgeprägt diese Schuld ist. Desweiteren ist um das richtige Strafmaß für eine fahrlässig begangene Tat zu finden für mein Empfinden deutlich mehr Fingerspitzengefühl notwendig als im Fall von Vorsatz. Ich denke da an Fälle, wo ein Autofahrer fahrlässig einen Fußgänger tötet - wie bestraft man jemanden, der bereits für sein Leben unvorstellbar hart gestraft ist?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Es geht aber nicht ausschließlich darum, zu klären, wer Schuld ist, sondern wie ausgeprägt diese Schuld ist. Desweiteren ist um das richtige Strafmaß für eine fahrlässig begangene Tat zu finden für mein Empfinden deutlich mehr Fingerspitzengefühl notwendig als im Fall von Vorsatz.
Das ist für die Staatsanwaltschaft jedoch relativ bald klar. Zeugenaussagen und Beschuldigtenvernehmung sind die Entscheidungsgrundlagen. Man muss auf keine Rechtshilfe aus anderen Staaten warten, die das ganze mitunter erheblich verzögern. Auch muss man auf keine Vielzahl an Gutchaten und Ergänzungsgutachten warten.
Welche neuen Erkentnisse hat man denn in den letzten 2.5 Jahren dazu gewonnen? Das sollte man sich fragen.

Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit dem umfangreichen Akten-, Video- und Bildmaterial. Die Ermittlungsakten umfassen 37 Aktenordner.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/i...ge1.e48f2355-0ef1-4d74-9b8f-8d4abd87e280.html
Heisst für nicht Beamte....
Man hats auf die lange Bank geschoben, weil es für die Strafverfolgungsbehörden keine Priorität hatte.
 
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VacuumCleaner

Board-Staubsauger

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  • #7
Da die Lehre aus den Vorfällen bereits unmittelbar nach dem Ereignis selbst gezogen worden sein dürfte, sehe ich im Fall einer fahrlässigen Handlung (sprich: eines Unfalls) keine Notwendigkeit für eine Behandlung mit erhöhter Priorität. Fakt bleibt, dass Stuttgart 21 auf einen Schlag erhebliche Mehrarbeit für die Staatsanwaltschaft bedeutet haben muss.

Andererseits habe ich im Kopf, dass Urteile anlässlich der berüchtigten 1.Mai-Idioten so etwa ein bis zwei Jahre später fallen - und da ist dann wohlgemerkt ein Gerichtsverfahren gelaufen. Von daher könntest du recht haben damit, dass die zeitliche Differenz ungerechtfertigt groß ist. Allerdings könnte man dann auf der anderen Seite wieder nachdenken, ob die Straftaten dort so "standardisiert" sind (Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung; jeweils vorsätzlich und alleinverantwortlich), dass die Bewertung dann auch einfacher durchzuführen ist.

Wichtiger als diese zeitbezogene Diskussion finde ich aber eigentlich das Strafmaß an sich - was ich davon halte, schrieb ich ja bereits oben, wenngleich ich nicht viel Ahnung habe, wie so etwas zu bewerten ist. Was ist deine Meinung dazu?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Wichtiger als diese zeitbezogene Diskussion finde ich aber eigentlich das Strafmaß an sich - was ich davon halte, schrieb ich ja bereits oben, wenngleich ich nicht viel Ahnung habe, wie so etwas zu bewerten ist. Was ist deine Meinung dazu?
Schwer zu sagen, da man die persönliche Schuld von hier aus nicht bewerten kann.
Strafmildernd ist jedoch die 3 jährige "gute Führung" der Beamten seit der Tat zu werten, wenn sie sich denn nichts mehr zu Schulden kommen haben lassen. Soviel kann gesagt werden.
 

War-10-ck

střelec
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Ich bin nun gar nicht in der Thematik drin, man verzeihe mir. Hat derjenige, der hier sein Augenlicht verloren hat denn eine finanzielle Entschädigung erhalten oder steht sowas noch aus?
 

Ruby

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Ich sag nur eines dazu: Je mehr Zeit vergeht, desto schlechter werden die Erinnerungen der Zeugen, es sei denn, sie haben ein 1A Gedächtnisprotokoll gefertigt. Da die wenigsten sowas tun, darf der Schelm wieder Böses denken. IMO ist es Taktik Pro Polizei, dass das ganze auf 3+ Jahre hinausgezögert wird/wurde.
 

maxwell smart

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ich würde mal davon ausgehn, dass den bullen nix passiert.
man schaue sich nur die entsprechenden statistiken an...

Strafmildernd ist jedoch die 3 jährige "gute Führung" der Beamten seit der Tat zu werten, wenn sie sich denn nichts mehr zu Schulden kommen haben lassen. Soviel kann gesagt werden.
wenn ich also jmd zum krüppel schlage (und blindheit ist eine verkrüppelung) und erst nach 3 jahren anklage erhoben würde - was bei normalsterblichen wohl kaum vorkommt - sollte es mir strafmildernd anfgerechnet werden, wenn ich die füße stillgehalten hätte???
 

Ruby

Just add Sun

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wenn ich also jmd zum krüppel schlage (und blindheit ist eine verkrüppelung) und erst nach 3 jahren anklage erhoben würde - was bei normalsterblichen wohl kaum vorkommt - sollte es mir strafmildernd anfgerechnet werden, wenn ich die füße stillgehalten hätte???

Du musst doch bedenken, die Beamten waren alle total überfordert. Immerhin hatten sie es mit normalen Bürgern zu tun, also Frauen, Kindern, Jugendlichen, Familien, Rentnern - da kann einem schon mal Angst und Bange werden.

Die Krawalltypen wie beim 1. Mai kennt man schließlich schon und ist da voll auf Kumpel. Aber mit diesen Leuten bei Stuttgart 21, die sind so schlimm, weil so normale Menschen gehen ja sonst nicht auf die Straße.








:dozey:
 

War-10-ck

střelec
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Auch nicht besser ist es hier so zu tun als ob Polizisten generell alles bekloppte gewalttätige Irre wären. Was es anzuprangern gillt ist dann noch eher das Justizsystem, dass Polizisten offenbar nicht so zu bestrafen meint wie jeden anderen Bürger auch.
 

VacuumCleaner

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  • #15
wenn ich also jmd zum krüppel schlage (und blindheit ist eine verkrüppelung)

Naja, von so einem Fall ist man hier ja weit entfernt. Aber so oder so kann ich mir diese Theorie der "guten Führung" nicht so wirklich vorstellen, zumindest nicht so, wie es dargestellt wird: Realistischer wäre eventuell die Darstellung, dass sich alles andere strafverschärfend auswirken könnte.
 

Ruby

Just add Sun

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Auch nicht besser ist es hier so zu tun als ob Polizisten generell alles bekloppte gewalttätige Irre wären. Was es anzuprangern gillt ist dann noch eher das Justizsystem, dass Polizisten offenbar nicht so zu bestrafen meint wie jeden anderen Bürger auch.

Sind nicht alle, aber es gibt da doch den einen oder anderen Polizisten, wo man denkt, aus welcher Schlägergruppe ist der denn. Das ist besonders gut ersichtlich, wenn es gegen den normalen nicht-krawall machenden Bürger geht. Aber wenn dann der Zusammengekloppte Anzeige erstattet, werden die Beamten trotzdem nicht bestraft, weil sie sich ja auch gegenseitig decken. Wenn ich da an das Fiasko bei der Berliner Disco Jeton (Frankfurter Allee) vor ein paar Jahren denke, wo sie reingestürmt sind und die Leute rausgezerrt haben und was noch alles abgegangen ist. Au backe.

http://board.fanszene-bremen.net/archive/4241/2/thread.html

http://board.fanszene-bremen.net/th...22ce59ac77b3a1b9cb38c43dfaf&page=1#post126280

http://de.indymedia.org/2005/08/125980.shtml

Wie schnell man übrigens in die Kartei "gewaltbereit/gewaltsuchend" reinrutscht, hat eine Ex Kollegin erfahren müssen, die festgenommen wurde, weil sie an einem regnerischen Tag den Regenschirm vergessen hatte und sich stattdessen die Kapuze ins Gesicht gezogen hat, um nicht so nass zu werden, als sie auf dem Weg zur U Bahn war, um zu Freunden zu fahren. Sie ist klein, schmächtig, fällt schnell um weil nicht sonderlich gesund, aber zwei 2 Meter Kerle von Polizisten haben sie brutal zum Polizeiwagen gezogen und erst mal eingebuchtet. Seither isse auch in so einer Kartei wie Hooligans und gewaltbereite Krawallbrüder.




Diejenigen, die die Befehle geben, Wasserwerfer auf Frauen, Kinder, Jugendliche und Rentner anzusetzen, gehören genauso bestraft.

P.S. Hab vergessen, aufs Zitat zu antworten. Autsch.
 
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War-10-ck

střelec
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Sicherlich. Nur ist mir nicht klar in wie weit das etwas mit meinem Post zu tun hat, den du zitiert hast. :unknown:
 

VacuumCleaner

Board-Staubsauger

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  • #18
Diejenigen, die die Befehle geben, Wasserwerfer auf Frauen, Kinder, Jugendliche und Rentner anzusetzen, gehören genauso bestraft.

Kinder - ok. Kind ist, wer unter 14 Jahren alt ist. Der Rest ist insbesondere so pauschal wie er da steht schlicht Unsinn.
 

godlike

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Ist aber auch einfach am Ende den Unschuldigen zu mimen. Wie kann man Kinder auch auf so eine Demo mitnehmen und noch besser: Wie kann man die dazu bringen irgendwelche Baugeräte u,Ä. zu besetzen? Sorry, aber dafür ghören die Eltern allesamt gehörigst bestraft. Und das mit dem Typen der sein Augenlicht verliert ist natürlich scheiße. Aber das war sicher keine fiese Strategie der Polizei, die wollten einfach nur den Platz da räumen. Und mal ehrlich, für was sollen Wasserwerfer gut sein wenn man sie sofort abschalten muss wenn auch nur jemand mal sein Gesicht in die Richtung streckt? Das ist doch dämlich!

Sorry, mir tut es für den Menschen auch leid. Aber: Wenn ich auf eine Demo gehe, mich der Polizei widersetze, auch noch mehrmaliger Bitte den Platz nicht verlasse, Wasserwerfer angerollt kommen, dann ist das eben ein Unfall. Alles andere ist doch echter Quatsch und diese ganzen Hippies, die da teilweise über mehrere Wochen in Bäumen gewohnt haben während unten andauernd Barfuß zu Reggae und Electro getanzt wurde, sollten sich lieber mal nach den echten Problemen dieser Welt den Kopf verdrehen anstatt hier einen auf Woodstock zu machen. Nein falsch, Woodstock für Heulsusen.

Mir als Stuttgarter geht das alles nur noch extrem auf den Sack. Und jedes mal wenn ich wider wegen einer dieser verdammten Demos im Stau stehe, weil man eine Demo anscheinend nur auf den Hauptstraßen während des Berufsverkehrs abhalten kann, braucht es mit Sicherheit keinen Wasserwerfer mehr :mad:
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ist aber auch einfach am Ende den Unschuldigen zu mimen. Wie kann man Kinder auch auf so eine Demo mitnehmen ...
Weil Deutschland nicht zu jenen Ländern gehört, wo man damit rechnen muss, dass man als Demonstrant an Leib und Leben geschädigt wird.

... und noch besser: Wie kann man die dazu bringen irgendwelche Baugeräte u,Ä. zu besetzen?
Nennt sich ziviler Ungehorsam und ist in vielen Ländern üblich und meist auch von den behörden in gewissem Rahmen akzeptiert.

Aber das war sicher keine fiese Strategie der Polizei, die wollten einfach nur den Platz da räumen. Und mal ehrlich, für was sollen Wasserwerfer gut sein wenn man sie sofort abschalten muss wenn auch nur jemand mal sein Gesicht in die Richtung streckt? Das ist doch dämlich!
Sprich, es ist ein Kollateralschäden, weil man ja nicht dämlich sein will.

Aber: Wenn ich auf eine Demo gehe, mich der Polizei widersetze, auch noch mehrmaliger Bitte den Platz nicht verlasse, Wasserwerfer angerollt kommen, dann ist das eben ein Unfall.
Das sehen Gerichte anscheinend anders. Wieso wohl nur?
 
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