Studie: Nutzungsverhalten deutscher Verbraucher bezüglich urheberrechtlich geschützter Inhalte

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erfasste in Kooperation mit dem Munich Center for Internet Research das Verhalten und die Einstellungen von deutschen Internetnutzern bezüglich urheberrechtlich geschützter Inhalte. Dafür wurden im Zeitraum vom 6. Mai 2017 bis einschließlich 3. Juli 2017 insgesamt 5.532 deutsche Verbraucher ab 12 Jahren teils online, teils in persönlichen Interviews zu ihrem Online-Nutzungsverhalten hinsichtlich der folgenden urheberechtlich geschützten, kreativen Inhaltsarten befragt: Musik, Filme, TV-Programme und Serien, Computersoftware, E-Books, Videospiele sowie E-Paper-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften, um repräsentative Ergebnisse zu bekommen. Ziel war es dabei, zur Verfügung zu stellen.



Im Ergebnis der Studie zeigte sich, dass deutsche Internetnutzer ab 12 Jahren vor allem Musik, Filme, TV-Programme und Serien über das Internet konsumieren. Rund 27 Prozent gaben an, in den letzten drei Monaten Musik über das Internet gehört zu haben. Gefragt nach der Nutzungsform, überwiegt bei Bewegtbildinhalten das Streaming und nicht das Herunterladen. Eine öffentliche Weitergabe inform von Filesharing erfolgt in erster Linie bei Musik. Etwa 3 Prozent der Befragten bekannten sich dazu, Musikinhalte in den letzten drei Monaten öffentlich weitergegeben zu haben.



Rund 32% der deutschen Internetuser ab 12 Jahren nutzen mindestens eine der abgefragten kreativen Inhaltsarten und halten diese Nutzung für komplett legal, 10% nutzen diese Inhalte ihrer eigenen Einschätzung nach teilweise auch illegal, während 5% der Internutzer ihren gesamten Inhaltskonsum für illegal halten. Die restlichen 53% der Internetnutzer hingegen haben in den drei Monaten vor der Befragung keine der abgefragten Inhalte konsumiert. Mehr als die Hälfte der Onlinekonsumenten gab an, nichts für die Nutzung dieser Inhalte auszugeben, nur etwa ein Viertel bezahlt für alle genutzten Inhalte. Die übrigen Online-Konsumenten nutzen einen Teil der Inhalte sowohl kostenfrei, während sie für einen anderen Teil bezahlen. Abmahnungen für angeblich illegales Online-Nutzungsverhalten haben in Deutschland in den letzten zwei Jahren rund 2% der Internetuser erhalten

21% der Befragten mit teilweisem illegalen Nutzungsverhalten geben an, dass sie auf illegales Online-Verhalten verzichten würden, wenn dieses besser von legalem Online-Verhalten abzugrenzen wäre. Als problematisch erscheint die offenbar in Deutschland weit verbreitete Unsicherheit bei der Unterscheidung von legalen und illegalen Online-Nutzungsformen. So sind rund 47% der deutschen Internetnutzer nicht sicher, welches Online-Nutzungsverhalten als legal und welches als illegal einzustufen ist. Mögliche rechtliche Sanktionen oder angedrohte Einschränkungen des Internetzugangs im Falle von Urheberrechtsverletzungen spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Nutzer, die ihr Verhalten zumindest teilweise für illegal halten, sind jünger und zu einem höheren Anteil männlich.

Die bei der Befragung am häufigsten genannten Gründe für illegales Nutzerverhalten waren sowohl die Kostenfreiheit, als auch die Einfachheit bzw. Bequemlichkeit sowie die Schnelligkeit. Gemäß der Studie geben Online-Konsumenten von Musik und Bewegtbildinhalten in der Regel mehr als deutsche Durchschnittskonsumenten für ihre Interessensbereiche (inkl. physischer Käufe und Leihen, Fanartikel sowie Konzert- oder Kinobesuche) aus. Konsumenten mit gemischt legalem und illegalem OnlineNutzungsverhalten tätigen sogar die höchsten Gesamtausgaben. Dieses Verhalten deutet folglich auf eine gewisse Zahlungsbereitschaft hin, somit sind die angegebenen Kostensenkungsmotive nicht mit den getätigten Ausgaben in Einklang zu bringen.

Fazit der Studie:

“Erste Ergebnisse aus unserer Untersuchung weisen darauf hin, dass mit einfacheren, flexibleren und bequemeren Lösungen von Seiten der Anbieter urheberrechtsverletzendes Verhalten im Internet einzudämmen wäre. Insbesondere sollten Inhalte, die in anderen Ländern bereits genutzt werden können, auch in Deutschland schnell verfügbar gemacht werden, um vorhandene Zahlungsbereitschaft abzuschöpfen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass auch der Gesetzgeber durch die Schaffung eindeutiger, insbesondere verständlicher Regeln bezüglich legalem Nutzungsverhalten im Internet und durch entsprechende Informationen für Verbraucher einen Teil der Urheberrechtsverletzungen verhindern kann.”

Stellungnahme des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI):

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzende des BVMI, äußert sich zu den Studien-Schlussfolgerungen verhalten. Er meint, man solle aus der Erhebung zur „Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet durch deutsche Verbraucher“, aus der das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb diese Woche erste Ergebnisse vorgestellt hat, “keine falschen oder undifferenzierten Schlüsse zu ziehen. […] Wenn man jedoch eine ‚Vereinfachung des deutschen Rechtsrahmens‘ und ‚einfachere, flexiblere und bequemere Lösungen von Seiten der Anbieter‘ fordert, um das urheberrechtsverletzende Verhalten im Internet einzudämmen, springt dies zu kurz”, kritisiert er. “Die Unternehmen der Musikbranche – wie auch vieler anderer Kreativbranchen – sind im digitalen Raum mit einer sehr breiten Palette legaler Angebote vertreten, von kostenlosen bis zu Premium-Konfigurationen. Unsere eigenen repräsentativen Umfragen zu Musikinhalten ergeben, dass 80 Prozent der Deutschen die legalen Angebote ausreichend finden, um Musik im Internet zu kaufen oder zu nutzen, 56 Prozent haben sogar ihr perfektes legales Angebot bereits gefunden.“, so Drücke weiter.

Drückes Lösung gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet wäre daher die Folgende: “Man sollte doch viel eher schauen, wie wir als Gesellschaft es schaffen, im Sinne aller Beteiligen, illegalen Plattformen die Finanzierung zu entziehen, indem es mit einer neuen Bundesregierung zum Beispiel endlich gelingt, Werbung auf illegalen Seiten zu bekämpfen – in der letzten Legislaturperiode ist das leider gescheitert. Im Jahr 2018 mal wieder auf die Branche zu zeigen, anstatt auf diejenigen, die Geld mit illegalen Angeboten verdienen, klingt wie eine Zeitreise zurück zum Anfang des Jahrtausends.“

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Unsere eigenen repräsentativen Umfragen zu Musikinhalten ergeben, dass 80 Prozent der Deutschen die legalen Angebote ausreichend finden, um Musik im Internet zu kaufen oder zu nutzen, 56 Prozent haben sogar ihr perfektes legales Angebot bereits gefunden.“

Was damit zusammenhängen könnte, dass sie keine Ahnung haben. Außerdem sind solche Statistiken mit äußerster Vorsicht zu genießen, meistens sind sie vollkommen wertlos.

Das gilt analog auch für die Max-Plank-„Studie‟, die von " ", einer Tochter von "Kantar TNS".

Wikipedia schrieb:
Zu den Kunden von TNS Infratest zählen Großunternehmen und die mittelständische Wirtschaft ebenso wie Ministerien, Behörden oder Einrichtungen der Wissenschaft. Seit den 1950er-Jahren betreibt TNS Infratest Politik- und Sozialforschung und ist ein Anbieter sozialwissenschaftlicher Umfrageforschung. In den letzten 40 Jahren hat TNS Infratest eine Reihe von empirischen Projekten und Projekttypen konzipiert und durchgeführt.

Die wichtigste Frage bei der Beurteilung solcher „Studien‟ ist immer „cui bono‟- wer hat warum wem den Auftrag gegeben. Wer bezahlt (die offiziellen Auftraggeber können Strohmänner sein). Wie sieht es mit "Material & Methoden" aus? Die Max-Plank-„Studie‟ erwähnt einen „angepaßten britischen Online-Copyright-Infringement-Tracker‟ als „Erhebungsinstrument‟, was ist das denn? So kommt man bei der Prüfung solcher „Studien‟ von "Hütchen auf Stöckchen" und steht am Ende als oft Betrogener da.

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, YT by
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag, Shodan hier vom NGB Institut für Boardforschung.
Wir hätten da ein paar Fragen an Sie:
- Was haben Sie in letzter Zeit illegales gemacht?
- Haben Sie das vorsätzlich gemacht?
- Planen Sie damit weiter zu machen?
Können Sie uns kurz noch Name und Adresse bestätigen?
Vielen Dank, wir melden uns dann bei Ihnen.

15% geben es zu ist schon eine Hausnummer, was sich daraus vor allem ableiten lässt:
Es wird von der Bevölkerung als salonfähig / Kavaliersdelikt eingeschätzt.
 
Das letzte Mal, als ich legal irgendwelche Musik gekauft habe, dürfte vor ca. 15 Jahren gewesen sein. War irgendne Single.
 
Ich lebe in den Philippinen - downloaden von torrents ist hier legal (bis mal einer das Gesetz ändert, aber das kann dauern lol)
ABER upload oder Verbreitung ist genauso illegal.

Kino ist hier im Grunde preiswert mit knapp 8 Euro für nen Blockbuster - dennoch ist es mir zu aufwändig immer ins Kino zu fahren.
Leichter ist es halt nen schönen grossen Flachbildschirm zu haben.

Ich WÜRDE auch bezahlen - wenn die Industrie nicht der Meinung wäre dass der Nutzer eben KEINE Rechte haben soll - aber BLUTEN muss.
Früher hab ich Musik gekauft - dann konnte ich sie hören sooft ich wollte - heute soll ich streamen - und teuer zahlen - aber gehören soll mir nichts ! Und genauso ists mit Fernsehn. Früher kamen Filme im TV - kostenlos - heute soll ich sie einmalig sehen dürfen - aber eben nicht speichern. Früher hatten wir einen VHS Rekorder - da hat keiner uns als Raubkopierer verurteilt. ICh hab Musik auf Kassetten aufgenommen (ich war als Kind wohl schon böse ...)

Die Industrie nimmt dank GEMA horrende Summen, die GEMA ist eine Art Mafia und kann tun und lassen was sie will - wir alle sind in den Augen der GEMA Verbrecher !

Ich bin froh hier in den Philippinen zu leben - ich würde mir wünschen es gäbe eine Möglichkeit mittels "Bewertung" zu bezahlen - dann könnten die User abstimmen wieviel Ihnen ein Film oder eine Musik wert ist NACHDEM sie sie konsumiert haben !
ICh würde dadurch viel sparen bei dem ganzen Sch*** der heute auf den Markt kommt lol
 
Die Industrie nimmt dank GEMA horrende Summen, die GEMA ist eine Art Mafia und kann tun und lassen was sie will - wir alle sind in den Augen der GEMA Verbrecher !

Immerhin haben sie sich mit YT geeinigt. Davor waren in D mehr Videos gesperrt als in den VAE.
Das war der Meinungsfreiheit ziemlich abträglich. Die GEMA ist keine Mafia, sondern Laufbursche der Konzerne.
 
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