Stille SMS: Über 107.000 Einsätze im ersten Halbjahr 2015


Peilwagen der BNetzA aus dem Jahr 2004. Foto: , thx! ( )



Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage des MdB wurden im ersten Halbjahr 2015 107.449 Stille SMS von verschiedenen Behörden verschickt. Zudem wurden im gleichen Zeitraum IMSI-Catcher zur Funkzellenüberwachung in 48 Fällen eingesetzt. Uns wurde kürzlich die ungekürzte Antwort des Bundesinnenministeriums zugespielt.

Uns wurde von einer anonymen Person kürzlich die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) zugespielt. Demnach hat der Verfassungsschutz in den ersten sechs Monaten des Vorjahres 53.227 Stille SMS verschickt, das Bundeskriminalamt (BKA) 22.357 und die Bundespolizei 31.865 Stille SMS.

Eine sogenannte „ “ wird auf dem Handy bzw. Smartphone nicht angezeigt. Diese Kurzmitteilung löst beim Empfang auch kein akustisches Signal aus. Zum Zeitpunkt des Empfangs der Stillen SMS kann das Gerät unbemerkt geortet werden. Verschickt man die Stille SMS in kurzen Abständen, kann man daraus vom Überwachten ein Bewegungsprofil erstellen. Die Behörden wissen dann genau, innerhalb welcher Funkzellen sich das Gerät bzw. die Person zu bestimmten Uhrzeiten aufgehalten hat. Angaben über die Anzahl der betroffenen Personen oder Ermittlungsverfahren können (angeblich) mangels entsprechender statistischer Erfassungen nicht gemacht werden. Soll heißen: Da die Behörden die Anzahl der Fälle nicht gezählt haben oder nicht zählen konnte, muss man darüber auch keine Auskunft geben.




48 Einsätze von IMSI-Catchern von Januar bis Juni 2015


Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums wurden im ersten Halbjahr 2015 von der Bundespolizei in 29 Fällen und vom BKA in 19 Fällen eingesetzt. Dies betraf sieben Personen, bei denen ein Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vorlag. Beim BKA wurden die Geräte bei 17 strafprozessualen Ermittlungsverfahren und einem Zielfahndungsverfahren eingesetzt. Konkret waren beim BKA 22 Personen betroffen sowie zur Gefahrenabwehr in einem einzigen Fall gegen einen Betroffenen. IMSI-Catcher gaukeln dem Smartphone vor, sie seien die Funkzelle des Mobilfunkanbieters. Dadurch können alle vom Gerät übertragenen Daten mitgeschnitten und der Aufenthaltsort bestimmt werden. Bei der Simulation des Mobilfunknetzwerkes ist aber im Regelfall nicht nur ein Handy, sondern alle Geräte betroffen, die sich im Umkreis des IMSI-Catchers befinden. Den Ermittlern ist dadurch auch das Mithören der über das Handy/Smartphone geführten Telefonate möglich. Auch der Datenverkehr vom und zum Internet und alle SMS können protokolliert werden.


Niemand wurde benachrichtigt


Im Nachhinein wurde niemand wurde über den Einsatz der IMSI-Catcher informiert. Man verweigerte die Weitergabe der Information mit Hinweis auf die Tatsache, dass es sich dabei ausschließlich um laufende Ermittlungen handeln soll. Im Dokument des Bundesinnenministeriums wird zudem immer wieder auf die Einstufung der Antworten als GEHEIM bzw. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH hingewiesen. In der Vorbemerkung ist die Bundesregierung „nach sorgfältiger Abwägung“ zur Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung (einiger) Fragen in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen könne. Die Antworten würden die genaue Funktionsweise und Methoden diverser Behörden aufdecken, wodurch Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Maßnahmen der Ermittlungsbehörden möglich wären, was man durch die Geheimhaltung zu vermeiden sucht. Von daher wird in der Erwiderung der 10 Fragen von MdB Hunko immer wieder auf die Vorbemerkung verwiesen, statt diese konkret zu beantworten.




Autor: Lars Sobiraj
 
pfff.........
wer nicht überwacht werden will kennt den Weg.
Sind die wenigen , aufälligen, Personen eine Meldung wert? Es muß ja was dazu geführt haben, daß ein Richter eine solche Entscheidung getroffen hat.
 
pfff.........
wer nicht überwacht werden will kennt den Weg.
Ja, ja, wems nicht passt, der hockt eben in ner Höhle und hat dort seinen Spaß.

Es muß ja was dazu geführt haben, daß ein Richter eine solche Entscheidung getroffen hat.
In Österreich führen 2/3 aller Hausdurchsuchungen zu keiner Verurteilung. Tja, was veranlasst wohl die Richter zu derartigen Entscheidungen?
Übrigens...
Haut er seinen Sanktus darunter, dann ist die Sache für ihn gegessen, verweigert er seine Unterschrift, dann muss er eine ausfürhliche Begründung schreiben, wieso er dem Begehren nicht zugestimmt hat.
Das könnte auch einer der Gründe sein, wieso Richter so handeln, wie sie handeln.
 
107.000 Fälle, in denen Stille SMS zur Ortung von Verdächtigen geführt hat, halte ich nicht für wenig. Und glaube hier bitte niemand, dass Richter derartige Beschlüsse ausführlich prüfen, bevor sie sie unterschreiben. Ich habe das beste Beispiel im eigenen Haus gehabt vor einem Jahr, als die Durchsuchung bei mir stattgefunden hat. Das ist auch der Grund, wieso wir nie Akteneinsicht bekommen haben. Dann wäre nämlich offensichtlich gewesen, dass man sich die Indizien zusammengereimt hat.
 
@Ghandy
Hunderte SMS werden an eine Person geschickt um ein Bewegungsprofil zu erstellen und so genau sind die Dinger auch nicht, gerade in Städten kommt es zu einiger Abweichung von mehreren hundert Metern (wenn man das GSM-Netz mit 900MHz nutzt). Also, wie viele Leute werden es wohl sein die stille SMSen bekommen haben?! Persönlich gehe ich mal nicht von mehr als 1000Leuten bei 108000 SMSen aus. Es gibt auch Geräte die zeigen dir die stille SMS an. (Geht auch andersrum, PIN-SMS werden von Wp10-Geräten verschluckt). Viel schlimmer sehe ich die Fälle des IMSI-Catcher an.

@TBow
meine HD (10/2007) hat auch zu keiner Verurteilung geführt ........ und weiter?
 
@TBow
meine HD (10/2007) hat auch zu keiner Verurteilung geführt ........ und weiter?
Keine Ahnung, wie es bei dir weiter ging.
Wenn du aber nicht verstehst, wieso 2/3 Erfolglosigkeit eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffes ein Problem darstellt, dann erspare ich mir die Erklärung. Tbow ist kein Erklärbär fürs Offensichtliche.
 
(...)Im Nachhinein wurde niemand wurde über den Einsatz der IMSI-Catcher informiert. Man verweigerte die Weitergabe der Information mit Hinweis auf die Tatsache, dass es sich dabei ausschließlich um laufende Ermittlungen handeln soll.(...)

Gezielte SMS um schwere Verbrechen aufzuklären, kann ich durchaus noch nachvollziehen. Aber IMSI-Catcher zu verwenden, ohne die nebenher betroffenen Personen im Umkreis, zu informieren was von denen unbegründet und unberechtigt abgegriffen wurde und vor allem, wie damit datenschutztechnisch verfahren wird, geht gar nicht.
 
Wenn du aber nicht verstehst, wieso 2/3 Erfolglosigkeit eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffes ein Problem darstellt, dann erspare ich mir die Erklärung. Tbow ist kein Erklärbär fürs Offensichtliche.
Das sind aber auch 33% Erfolg ..... wenn man kein Auge fürs offensichtliche hat. Alles unter 90% ist wohl bei dir daneben oder? Es gibt eben auch Bereiche im Leben wo die Erfolgsaussichten nicht so rosig sind. Stell dir aber einfach mal vor, du gehörst zu den Leuten wo die 33% zur Vermeidung weiteren Schäden zum Erfolg führt. Ich denke denn siehst du es nicht so negativ.
 
Uns wurde von einer anonymen Person kürzlich die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) zugespielt. Demnach hat der Verfassungsschutz in den ersten sechs Monaten des Vorjahres 53.227 Stille SMS verschickt, das Bundeskriminalamt (BKA) 22.357 und die Bundespolizei 31.865 Stille SMS.

Von einer anonymen Person zugespielt? Das klingt ja geheimnisvoll. :rolleyes:

Gibt es irgendwelche neueren Erkenntnisse, als die, die aus der am 24. Juli veröffentlichten von Andrej Hunko herausgegebenen Pressemitteilung mit als PDF beigefügter Antwort?
 
Das sind aber auch 33% Erfolg ..... wenn man kein Auge fürs offensichtliche hat. Alles unter 90% ist wohl bei dir daneben oder?
Yippie, 33% "Erfolg" bei einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Da muss ich wohl beten, dass du nie ins Qualitätsmanagement gehst, oder gar eine Position mit Verantwortung erreichst.

Oder biste gar ein Internist mit Qualitätsanspruch: "Genial, bei einem Drittel der "verdächtigen" Bauchschmerzen, war eine Herausnahme des Blinddarms notwenig. Echt gute Quote. " :D
 
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@Jan_de_Marten: warum beantwortest du meine Frage nicht? Ich nehme deshalb an, dass du dir das alles nur ausgedacht hast, mit den Geräten, die stille SMS anzeigen.
 

Eigentlich kann jedes alte Handy dieses, welches die SMS auf der SIM speichern mußte.
Bei den Nokias zB das Nokia 8210 ist es in Netmonitor zusehen. Der Netmonitor muß aber erst freigeschaltet werden. Es gab aber auch Geräte wie das Alcatel 512, wo eine leere SMS zusehen war.

@TBow
deine Wohnung, Keller samt KFZ ist wohl ein Saustall, daß du dem netten Beamten von nebenan nicht zeigen magst ?
Definiere mal "schwerwiegend". Es geht nicht immer um ein Pornodownload.
 
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Definiere mal "schwerwiegend". Es geht nicht immer um ein Pornodownload.
Sorry, aber wenn dir nicht bekannt ist, dass eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Bürgers ist, dann erübrigt sich wohl jeglich weitere Diskussion über Grundrechte und die Bedeutung dieser für das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat.
Such dir einfach selber im Netz die Infos zusammen, was unter einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff zu verstehen ist. Dann hast du nicht nur meine Definition, sondern du kannst dich auf dutzende Quellen stützen.

deine Wohnung, Keller samt KFZ ist wohl ein Saustall, daß du dem netten Beamten von nebenan nicht zeigen magst ?
Ach ja, richtig. Wer nichts zu verbergen hat, der hat ja nichts zu befürchten. Freut mich, dass solche Sprüche noch nicht ausgestorben sind. Bisschen Amusement tut in der Tat jedem gut.

Übrigens, wer schön brav aufgeräumt hat, der kann nach einer Hausdurchsuchung das Pech haben, dass er einen Saustall vorfindet. Aufräumen gehört nämlich nicht zu der Aufgabe der "netten Beamten von nebenan". Wems nicht passt, der kann ja klagen.
 
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@causa: Einfach mal googeln...

Ich denke nicht daran. Wer hier Insiderwissen behauptet, muss das belegen. Und nicht so geheimnisvoll tun.



Definiere mal "schwerwiegend". Es geht nicht immer um ein Pornodownload.
Der Staat ist immer im Vorteil, weil Erkenntnisse und Beweise aus illegalen HDS verwertet werden dürfen. Das stellt den Durchsuchten in eine ganz schwache Rechtsposition und stützt den Überwachungsstaat. Hausdurchsuchungen werden zu häufig und zu schnell angeordnet und oft unangemessen durchgeführt. Die richterlichen Prüfungen sind zu lax.





usw.
 
Hatte vor Jahren schon Befall, kurz danach HD. Die Sache wäre noch nicht vom Tisch meint er. Wenn er meint...
 
Die machen eh was sie wollen. Und es widert mich an
cwm8VD546X.gif
 
Richtig, genau aus diesem Grund wird man vorsichtiger ........ selbst ein Zufallsfund wird es bei mir nicht geben.
 
@Causa auch bei aktuellen Smartphones ist das mit der Stillen-SMS kein Problem, z.B. zeigt dir welche an... für iOS mit JailBrake vermute ich mal das es ähnliches gibt.
 
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