Steuerliche Abschreibungen bei TV-Sendungen: Wie sieht das in der Praxis aus?

linkinpark2020

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Hallo zusammen,

ich habe gestern einen Artikel über eine TV-Serie gelesen, die fertig produziert ist, bislang aber nicht ausgestrahlt wurde. In diesem Artikel bin ich über folgenden Satz gestolpert:

"Beispiel: „Arm, aber sexy“ – die Serie lief lange nicht, nach einem Jahr dann nur auf „Sat.1 Emotion“ (Pay-TV). Möglicher Grund: In solchen Fällen glauben die Sender nicht mehr an den Quotenerfolg. Um die Projekte wenigstens steuerlich abzuschreiben, müssen sie senden. Dann eben versteckt im Nachtprogramm oder beim Pay-TV."

Kann mir das jemand erklären? Als was deklarieren Sender denn solche Sendungen in ihrer Bilanz? Nach welchen Maßstäben wird der Wert dieser Sendungen ermittelt? Und wieso muss man die zwangsläufig senden, um sie abschreiben zu können? Könnte man es nicht auch ohne Ausstrahlung aus der Bilanz verschwinden lassen, vielleicht vergleichbar mit verdorbener Ware bei Lebensmittelgeschäften?

Danke euch :)
 
Nach welchen Maßstäben wird der Wert dieser Sendungen ermittelt?
ich denke mal über die produktionskosten.

Könnte man es nicht auch ohne Ausstrahlung aus der Bilanz verschwinden lassen, vielleicht vergleichbar mit verdorbener Ware bei Lebensmittelgeschäften?
wie kommst du drauf, das die abgeschriebene ware aus dem lebensmittelgeschäft nicht in der bilanz auftaucht?
 
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  • #3
wie kommst du drauf, das die abgeschriebene ware aus dem lebensmittelgeschäft nicht in der bilanz auftaucht?
Naja, ich rede von wertloser Ware. Wenn Rewe bspw. versehentlich 1 Tonne verdorbener Joghurts hat, deren Wert = 0 ist, unter welchem Posten und mit welchem Wert sollen die dann in der Bilanz auftauchen?

Aber in erster Linie beschäftigt mich die Frage, warum die gesendet werden muss, um sie abzuschreiben.
 
Solche Ware wie verdorbener Joghurt wird selbstverständlich in der Bilanz als Verlust angegeben (Einkaufspreis) und bei der Steuer abgeschrieben.
Sprich man zahlt weniger Steuern durch den Verlust.

Wie das jetzt aber bei Filmen und Serien ausschaut, kann ich dir auch nicht sagen.
 
Als was deklarieren Sender denn solche Sendungen in ihrer Bilanz?
Zumindest die Jahresabschlussbilanzen müssen afaik veröffentlicht werden, die kannst du also auch einsehen. Schaus dir halt an.
Das Ganze sollte im ersten Abschnitt der Bilanz, wahrscheinlich unter kurzfristige Vermögenswerte und dort etwa unter "Programmvermögen" auftauchen.
Im zweiten Abschnitt Und natürlich noch mal unter B oder C als irgendwelche Verbindlichkeiten(, die durch Dreh entstanden sind).
Aber so eindeutig kann man das nicht sagen, betrifft ja verschiedene Bereiche.

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So ein Dreh kostet ja nicht nur direkt monetäre Werte, eventuell wurde dafür auch Material verbraucht, dieser Materialverbrauch (etwa Kulisse, Technik etc) taucht natürlich auch in der Bilanz auf. Die genaue Aufschlüsselung wirst du wahrscheinlich nicht zu Gesicht bekommen.

Nach welchen Maßstäben wird der Wert dieser Sendungen ermittelt?
Der Wert der Sendung ist zunächst mal das, was in die Produktion geflossen ist. Das heißt Geld, das man Schauspielern, Setmitarbeitern etc zahlen musste, das was in Kulisse, Technik, Cut, etc geflossen ist alles zusammen aufaddiert.

Die Sendung selbst schreibst du dann irgendwie geartet ab. Etwa linear. Wobei ich vermute, dass die Sendung nach dem ersten Ausstrahlen zur größten Abschreibung, danach zu immer geringeren Abschreibungen führt. Also wahrscheinlich umgekehrt exponentiell (x^-1 oder sowas?). Also so würde ich es (sofern rechtlich erfüllbar!) machen, da die Sendung nach dem ersten mal senden den größten Wertverlust erfährt ("wer schaut sich das schon zwei mal an") und danach halt zwar auch noch an Wert verliert, aber nicht mehr so stark ("wenn sie quasi nichts mehr Wert ist, kann sie auch nicht mehr so viel an Wert verlieren"). Vergleichbar mit dem Wert eines Autos, das in den ersten 1-2 Jahren am stärksten an Wert verliert.

Und wieso muss man die zwangsläufig senden, um sie abschreiben zu können?
Beim Abschreiben sagst du ja, dass ein Ding, meist durch Nutzung, an Wert verliert. Weil du aber diesen Wertverlust nicht direkt beschreiben kannst (häufig wird ja nichts direkt aufgebraucht, wie etwa beim Verkauf einer Ware, wo dein Bestand geringer wird), schreibst du eben ab. Wie du wann abschreiben darfst, dazu gibt es diverse gesetzliche Vorgaben, wahrscheinlich wird das bei Film/Serien-Produktionen an deren Ausstrahlung geknüpft sein.

Könnte man es nicht auch ohne Ausstrahlung aus der Bilanz verschwinden lassen, vielleicht vergleichbar mit verdorbener Ware bei Lebensmittelgeschäften?
Du kannst nichts einfach so aus der Bilanz "verschwinden lassen".
 
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  • #6
Erstmal Danke für die Antworten!

Trotzdem verstehe ich nicht, warum die Sendung jetzt im Spartenkanal ausgestrahlt werden musste, um steuerlich abgeschrieben werden zu können? Wenn wir mal beim Beispiel des Joghurts bleiben: Ein Supermarkt bestellt eine Ware (nämlich den Joghurt), der am Ende aber verdorben ist und nicht mehr verwertbar ist. Ähnlich verhält es sich ja auch bei den TV-Sendern: Ein Sender produziert eine Ware (nämlich die Sendung), die am Ende aber nicht verwertbar ist. Wenn ein Sender diese Sendung nun aber im Spartenkanal ausstrahlen muss, um sie steuerlich absetzen zu können, müsste ja der Supermarkt die verdorbene Ware auch noch im Discount-Regal verkaufen....

Ihr versteht den Gedanken dahinter?


Edit:

Zwei Fragen noch, wo ich gerade die Bilanz von Pro7/Sat1 anschaue:

1) Worin genau unterscheiden sich kurzfristiges und langfristiges Programmvermögen? Im Falle von einem Supermarkt ist das ja einfacher, aber bei einer Rundfunkanstalt? Selbst wenn ich beispielsweise Rechte für die 10 nächsten Staffeln habe und somit noch 10 Jahre überbrücken könnte, weiß ich ja gar nicht, ob die Quoten dieser Serie in absehbarer Zeit noch stimmt? So könnte das langfristig gedachte Programmvermögen ja ganz schnell wertlos(er) werden?

2) Den größten Posten dieser Bilanz machen ja die immateriellen Vermögenswerte aus. Was genau fällt denn da bei einem TV-Sender drunter außer Patente/Ideen für Produktionen? Und wenn nur die, ist es ja beachtlich, dass eine solch erhebliche Summe dafür draufgeht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotzdem verstehe ich nicht, warum die Sendung jetzt im Spartenkanal ausgestrahlt werden musste, um steuerlich abgeschrieben werden zu können?
Steuerrecht.

Wenn wir mal beim Beispiel des Joghurts bleiben: Ein Supermarkt bestellt eine Ware (nämlich den Joghurt), der am Ende aber verdorben ist und nicht mehr verwertbar ist. Ähnlich verhält es sich ja auch bei den TV-Sendern: Ein Sender produziert eine Ware (nämlich die Sendung), die am Ende aber nicht verwertbar ist.
Während Lebensmittel durch ihre Haltbarkeit natürlich begrenzt werden, ist das bei Filmen ja nicht der Fall. Ein Film läuft ja nicht ab.

Wenn ein Sender diese Sendung nun aber im Spartenkanal ausstrahlen muss, um sie steuerlich absetzen zu können, müsste ja der Supermarkt die verdorbene Ware auch noch im Discount-Regal verkaufen....
Lebensmittel unterliegen da noch mal ganz anderen gesetzlichen Bestimmungen. So einfach kannst du das nicht vergleichen. Wie gesagt, Filme und Serien laufen nicht ab.

1) Worin genau unterscheiden sich kurzfristiges und langfristiges Programmvermögen? Im Falle von einem Supermarkt ist das ja einfacher, aber bei einer Rundfunkanstalt? Selbst wenn ich beispielsweise Rechte für die 10 nächsten Staffeln habe und somit noch 10 Jahre überbrücken könnte, weiß ich ja gar nicht, ob die Quoten dieser Serie in absehbarer Zeit noch stimmt? So könnte das langfristig gedachte Programmvermögen ja ganz schnell wertlos(er) werden?
Die Fristigkeit gibt dir in der Regel an, wie lange das Kapital gebunden ist. Das ist natürlich vollkommen unabhängig davon, wie es mit Quoten aussieht.
Nehmen wir mal an, dass du eine Maschine für 20.000 Euro linear über 10 Jahre abschreibst, dann ist sie zu t=0 20.000 Euro wert, bei t=1 noch 18.000, t=2 noch 16.000 etc. Das ist allerdings der Buchwert. Dieser muss nicht zwangsweise dem Realwert der Maschine entsprechen. Es könnte sein, dass dir auf dem freien Markt dafür nach 2 Jahren nur noch 10.000 Euro geboten wird.
Wie man jetzt lang- und kurzfristig differenziert ist immer ein bisschen komplizierter. Ich kenne mich da jetzt nicht so genau aus, aber vermutlich gibt es auch dafür entsprechende Regelungen.

2) Den größten Posten dieser Bilanz machen ja die immateriellen Vermögenswerte aus. Was genau fällt denn da bei einem TV-Sender drunter außer Patente/Ideen für Produktionen? Und wenn nur die, ist es ja beachtlich, dass eine solch erhebliche Summe dafür draufgeht...
Patente und wahrscheinlich Senderechte, die sind extrem "wertvoll", besonders bei Exklusivrechten.
 
Während Lebensmittel durch ihre Haltbarkeit natürlich begrenzt werden, ist das bei Filmen ja nicht der Fall. Ein Film läuft ja nicht ab.

Wollte ich eben auch sagen. Die Serie ist doch deswegen nichtmehr verwendbar. Es gibt ja nur Prognosen ob das ganze erfolgreich ist, daher ist es ja eher ungenau.

Wenn sie die Serie einmal ausgetrahlt haben, dann ist sie wohl sowas wie "verbraucht" da man dann nur noch Wiederholungen senden kann.

Wenn Sie noch nie gesendet wurde, ist sie ja noch "potentiell wertvoll". Ich kann mir dann schon vorstellen, dass der Fiskus sagt: "so bitte nicht".

Der Supermarkt darf den Joghurt ja auch erst abschreiben wenn dieser wirklich im Müll liegt und nicht schon auf den Verdacht hin, dass er bis zum Verfallsdatum nicht mehr verkauft werden kann.
 
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