Stadt hat Führerschein verschlampt

werner

Suchtspielmacher (ehm.)
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Mannheim
Hallo,

eine Bekannte hat vor einiger Zeit den Führerschein bestanden und hat den Fahren-mit-17 Wisch bekommen. Nun ist sie neulich 18 geworden und wollte auf der Führerscheinstelle den richtigen Führerschein abholen. Dummerweise haben die ihn verschlampt, "Scheint verloren gegangen zu sein". Und die meinten wohl auch, es könnte noch eine Gebühr anfallen, wenn sie den "neuen" abholt.

Wie kann dass sein, dass sie für deren Unordnung zahlen muss? Was kann man da tun? Klar, der Betrag wird nicht groß sein, aber als Schülerin sind auch 30 Euro (beispielhaft) nicht so wenig. Und irgendwie geht's ja ums Prinzip.

Ist das überhaupt legal so, und wo steht das? Und kann man das verhindern? :mad:

Danke!
 
Richtig. Das ist wieder so ein Problem, bei dem ich mir denke: Hat der/die Betroffene dort mal auf den Tisch gehauen oder einfach nur genickt und sich im Stillen geärgert? Man muss sich nicht alles gefallen lassen und wenn es angebracht ist, darf man durchaus mal laut werden. Das sollte nicht die Regel sein, aber ich habe oft das Gefühl, dass es helfen würde....
 
Ich würde auch über die Fahrschule druck machen. Die kennen sich normalerweise aus, da sie oft zusammen mit oder für die Schüler den Schriftkram machen.
Wenn da alles dokumentiert ist ("Am Tag X hat Schülerin Y den Führerschein beantragt, hier und da die ab-17-Erlaubnis bekommen mit Zusage ab dem 18. Lebensjahr den richtigen Schein zu bekommen"), kann man mehr Druck machen.
Ansonsten ist das behördliche Chaos auf den Bürgerämtern/Landratsämtern normal. Muss man halt mal als erfahrener Erwachsener vorbeischauen und Tacheles reden und nicht eine 18jährige ohne Erfahrung im Umgang mit Behörden.
 
was matte und hector sagen, aber: druck machen heißt für mich nicht laut werden. 'ich werde anzeige erstatten' klingt viel lässiger, wenn man ruhig und deutlich spricht.
auch wegen einer verkehrkontrolle würde ich mir keinen kopf machen. der gewöhnliche straßencop hat verständnis, falls in so einem fall die pappe nicht gezeigt werden kann. die checken dann die fahrerlaubnis über den perso. weiß ich aus erfahrung ;)
 
Druck machen ja, aber freundlich bleiben.
Nicht aus purer Höflichkeit, sondern aus eigennutz.
Im öffentlichen Dienst ist es üblich, dass unfreundliche Kunden gerne mal auf der prioritätslsite nach unten rutschen - ist nicht schön, aber isso.

Das heißt: Mit freundlicher bestimmtheit erreicht man oft mehr, als mit purem gemecker.
 
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  • #8
Du meinst vielleicht nicht laut, sondern bestimmt?

Das mit der Fahrschule ist eigentlich auch eine gute Idee. Das werde ich mal weiterreichen!
 
Kann auch sein, ja :p
Jedenfalls sollte man da Druck machen, wie auch immer er aussieht. Beamte sind in einer Konfortzone, die sie nie verlassen wollen, die ist seit Jahren durch die tägliche, genau geregelte Arbeit da drin. Die merken das nicht mal. Daher muss man sie mit Gewalt (in dem Fall ist damit eben Widerrede gemeint, und zwar sehr bestimmte!) dort rausholen.
 
noch was:
Versuch bei sowas immer einen entscheidunsgträger zu erwischen.
Beim mittleren Dienst brauchst du es garnicht versuchen (Computer sagt nein...)
 
Beamte sind da mittlerweile die wenigsten.
Anzeige heißt in dem Fall: Dienstaufssichtsbeschwerde.

Falls die Fahrschule, die übrigens bei den Straßenverkehrsämtern eigene *Schalter* haben, nicht helfen kann,
dann vor weiteren Besuchen erst telefonisch höflich-bestimmt nachfragen, wer von Abteilung XY der Team-, bzw. Behördenleiter ist.

Die Gebühr für das Ausweisdokument wurde bestimmt schon von der Fahrschule entrichtet und sollte auf keinen Fall ein zweites mal bezahlt werden!
 
das Ding wird sein, einen Vorgang für einen kostenlosen Führerschein gibt es da im System nicht. Und der Fall das was verschlampt wird ist von niemandem einkalkuliert.
Wenn dann der Sachbearbeiter keinen Bock hat passiert sowas.
Einfach nicht abwimmeln lassen, Beschwerde einreichen , Vorgesetzten sprechen etc.
 
Jede Behörde hat Auskunfts und Beratungspflichten. Der Sachbearbeiter, muss auf Nachfrage begründen, warum ein erneutes Entgeld fällig ist. Sofern ein Sachbearbeiter nicht willends ist zu antworten und um den heissen Brei redet, kann man derlei Auskünfte auch schriftlich beantragen. Das muss dann seitens der Behörde beschieden werden. Und gegen jenen Bescheid, hat man dann diverse Rechtsmittel zur Hand. Rumstreiten beim SB bringt nach meiner Erfahrung wenig, meist wird man dann am Ende doch nur höflich aber bestimmend abgewiesen.
 
Ich entschuldige mich erst einmal dafür, daß mein Beitrag keine Hilfestellung enthält.

Mittlerweile kann ich meine Neugier nicht mehr zügeln.

Was hat die Stadt damit zu tun und von welchen Gebühren reden wird hier?

Geht es um Aufbewahrungsgebühren?

Ausstellende Behörde ist doch das zuständige Straßenverkehrsamt, oder nicht?
 


Ich erklär's Dir für uns Alte:D

Also heutzutage können die Leute mit zarten 17 Jahren den Führerschein machen.
Inklusive Prüfung und kompletter Bezahlung.
Also auch die übliche Grundgebühr in der Fahrschule, die schon die Gebühr fürs Straßenverkehrsamt und das ersehnte Kärtchen enthält.

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die Kleinen aber nur begleitet Auto fahren. Mit einer Prüfungsbestätigung in der auch die angegebenen
Begleitpersonen vermerkt sind. (Ab dem Zeitpunkt haben die Großen ständig die Worte im Ohr: darf ich darf ich darf ich darf ich....bitte bitte bitte)

Pünktlich auf den Tag des 18. Geburtstags stehen die Kleinen ausnahmsweise mal morgens topfit gegen 5 Uhr auf und wollen nur noch eins:
Zum Straßenverkehrsamt und den bereits vorgefertigten *echten* Führerschein abholen. Der ja bereits ausgestellt und bezahlt ist.

Und genau das ist im oben genannten Fall nicht möglich gewesen, da dieses heißersehnte Kärtchen im entsprechenen Amt verschütt ging.

Ich habe absolutes Verständnis, wenn jemand deswegen stinkesauer ist.
Ich habe damals ™ 8 Wochen vor meinem 18. die Prüfung gemacht und wollte dann nur noch die Fleppe abholen und *mein* Auto fahren dürfen :D
 
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