[Politik und Gesellschaft] Staatsanwaltschaft Hamburg leitet Ermittlungen wegen Redtube-Abmahnungen ein

redtube.png Neues von den . Die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) teilte gestern auf ihrer Website mit, dass ihre Strafanzeige vom 19.12.2014 nun beantwortet wurde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann ein. Dieser ist Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen. Nach Ansicht von Anwalt Christian Müller wurde juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege gedroht, um offensichtlich nicht vorhandene Forderungen einzutreiben. Darin könne laut der Kanzlei MMR eine versuchte Nötigung liegen.
 
"Strafanzeige vom 19.12.2014" ;)
im Originalartikel ist es übrigends richtig, ich schiebe es einfach mal auf die Nachwirkungen der Silvesterfeier :beer:
 
Na dann kanns ja doch noch was werden mit der Gerechtigkeit.
Hauptsache, sie kriegen ordentlich auf die Fresse.
 
Naja, bevor wir hier in Jubelschreie ausbrechen erstmal abwarten was passiert. Auf Ermittlungen gebe ich erstmal gar nichts. Zu oft werden diese bei solchen Leuten wieder eingestellt. Lobbyarbeit lässt grüßen. Siehe Wulff. Dessen Verfahren steht doch auch vor der Einstellung.

Naja, wenigstens ist der seinen "Job" los. Vielleicht läufts hier ja wenigstens aufs gleiche hinaus.
 
"Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach Paragraf 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz zulässig ist. Thomas Urmann behaupte jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil", begründete Rechtsanwalt Carl Christian Müller die Anzeige.

Bei der schwachen Begründung wird da wohl nicht viel rauskommen.
Bei 2 verschiedenen Rechtsauffassungen, die gerichtlich wohl noch nicht ausgefochten wurden, geschweige denn vor einem Höchstgericht gelandet sind, steht die Begründung auf tönernen Füssen. Bei der unklaren Rechtslage wirds wohl mit Betrug nichts werden, besonders, da jeder das Recht hat, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.
 
Es wird ja auch nicht wegen Betrugs, sondern wegen Nötigung ermittelt. ;)

Das ist aber auch eine etwas brüchige Konstruktion. Schließlich müsste sonst wegen Nötigung eingebunkert werden, das seine Kinder mit der Androhung von Fernsehentzug ins Bett schickt.
 
Ich finde es niemals falsch, diesen Abmahnanwälten einen Dämpfer zu verpassen. Damit wissen die, dass sie sich nicht alles erlauben dürfen.
 

Erst vor kurzem hat der BGH eine Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung in einem ähnlich gelagertem Fall bejaht (siehe ).
Ich sprach jedoch von Betrug und Erpressung, so wie die Anzeige gestellt wurde.
Auch ist dein Beispiel kein ähnlich gelagerter Fall, da es schon Verurteilungen in Sachen "Gewinnspiele" gab, sprich es gab schon gerichtliche Entscheidungen dazu, die diese Veranstalter belangbar gemacht haben. Das in diesem Fall jedoch nicht so.
Zur Nötigung muss eine rechtswidrige Drohung ausgesprochen werden. Wie kann man einen Abmahnanwalt wegen Nötigung verurteilen, wenn es keine Urteile gibt, die die Rechtswidrigkeit seiner Forderung belegen?
Aber lehnen wir uns zurück und wir warten ab, was passiert. Irgendwann muss die ganze Streamingsache sowieso vor ein Höchstgericht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hoppla, da sollte eigentlich @bevoller stehen^^.

Er wird spätestens dann ähnlich, wenn die Vermutung stimmt, dass die The Archive AG gar nicht die Rechte an den Werken besessen hat (und man nachweisen kann, dass Urmann + Collegen das wussten beziehungsweise hätten wissen müssen).

Allerdings habe ich mich selbst nicht mit dem Fall befasst sondern nur ein paar Pressemeldungen gelesen, kann also nicht einschätzen, was da noch bei raus kommen kann.
Mir ging es dabei eigentlich nur darum, dass eine Verurteilung wegen Nötigung für nicht rechtmäßige Abmahnungen unter gewissen Bedingungen grundsätzlich möglich ist (was ja bevoller bezweifelt hat).
 
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