Störerhaftung: Förderung offener Netze durch neues WLAN-Gesetz



Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter vermindern. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die dritte Änderung des Telemediengesetzes hervor, berichtet die .



Demnach sollen Besitzer von Cafés oder Hotels auch dann von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr WLAN illegal Filme herunterladen. Der geplanten Neuregelung zufolge sollten die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, wenn ihr Funknetz bereits einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sei.

Im Gesetzentwurf heißt es: Diese weitere Anpassung sei aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, „dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen“. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Nach dem Urteil mussten Betreiber von offenen Funknetzen also fürchten, abgemahnt zu werden oder zu einer Verschlüsselung gezwungen zu werden.

Einig sind sich die Koalition aus Union und SPD jedoch darin, dass sämtliche Barrieren für eine weitere Verbreitung offener WLAN-Netze fallen sollen. Um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren. Mit dieser Regelung soll eine allgemeine Passwort-Schranke – und damit ein Hemmnis für die freie Nutzung eines Funknetzes – vermieden werden.

Bei Branchenvertretern stieß das Gesetzesvorhaben weitgehend auf Zustimmung. So meinte auch Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin des IT-Verbandes Bitkom, dass die weitere Einschränkung der Haftung von Accessprovidern und WLAN-Anbietern zu begrüßen sei. Darüber hinaus sieht sie aber auch mögliche Defizite: „Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht in Paragraf 7 eine neue Anspruchsgrundlage vor, nach der auch WLAN-Betreiber dazu verpflichtet werden könnten, bestimmte Nutzungen über die Routereinstellung für seine Nutzer zu sperren.“

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Störerhaftung, die Gefühlte 1000 Nachbesserung. Ist der Gesetzgeber zu blöde, oder bekommt er für jeden neuen Vorschlag nen Fuffi bar auf die Hand?
In anderen Ländern klappt das reibungslos, nur in Deutschland ist das eine unendliche Geschichte.
 
Ist der Gesetzgeber zu blöde, oder bekommt er für jeden neuen Vorschlag nen Fuffi bar auf die Hand?
Kommt vermutlich drauf an in welche Richtung der Vorschlag geht :)

In anderen Ländern klappt das reibungslos, nur in Deutschland ist das eine unendliche Geschichte.
Ist das in den meisten anderen Ländern nicht eher eine Grauzone ohne jede Rechtssicherheit?
 
Ist das in den meisten anderen Ländern nicht eher eine Grauzone ohne jede Rechtssicherheit?
In Österreich wurde das schon vor einigen Jahren klar geregelt. Vereinfacht gesagt ist man als W-LAN Betreiber kein Störer und muss seine Surfer nicht überwachen bzw Rechtsverstöße unterbinden. Siehe § 13 ECG.
In der Schweiz gibt es auch keine Störerhaftung.

Störerhaftung ist eine typisch deutsche Erfindung. In Haftung genommen wird dabei nicht nur der eigentliche Täter, sondern auch derjenige, der dem Täter (unwissentlich) Infrastruktur für seine Tat zur Verfügung stellt - eben ein Netzzugang.

Weil dem so ist, passiert dann Folgendes.
Auf 10.000 Einwohner kommen nur etwa 1,9 offene Wlan-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7
 
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