Spiegelbest.me-Razzia: Vorgehen der Ermittler aufgedeckt


Im der aktuellen Ausgabe beschreibt Spiegel-Redakteur Marcel Rosenbach ausführlich, wie die Jagd auf die Teilnehmer des Spenderkreises von Spiegelbest (SB) gelungen ist. Ein privater Ermittler aus Jena hatte sich unter dem Pseudonym „Rivalon“ in den Dunstkreis des früheren TorBoox-Sprechers gewagt. Er war es, der später die Server von Ebookspender.me administrierte.
Die Erkenntnisse des Artikels decken sich zu 100% mit den Aussagen der Polizisten, die am 9.12.2014 . Den Ermittlern gelang der uneingeschränkte Zugriff auf den Server von Ebookspender.me, weil Andreas Caspar von der Firma CounterFights Anti-Piracy diese im Auftrag von Spiegelbest . Der Internetermittler hatte Spiegelbest in den letzten Jahren mehrfach sein Fachwissen angeboten. Nachdem es zum Eklat mit den anderen Mitbetreibern von TorBoox kam, nahm SB das Angebot dankend an.

Spiegelbest hat selbst nie über ein ausgeprägtes Fachwissen verfügt, er war bei technischen Fragestellungen stets auf die Hilfe Dritter angewiesen. Der Honeypot der deutschen Verlagshäuser hatte fortan 24 Stunden täglich geöffnet. Kaspar hatte zuvor die Aktivitäten dieses und anderer Online-Piraten über viele Monate hinweg „minutiös überwacht“. SB brauchte den Programmierer. Sein mangelndes Fachwissen war schon immer seine Schwachstelle, die „Rivalon“ dann nach monatelanger Vorarbeit ausnutzen konnte. Jede Forensoftware ist eine perfekte Überwachungsmaschinerie. Sie speichert im Detail, was die Nutzer tun, was sie herunterladen wollen und mit wem sie kommunizieren. Nach Übergabe der Login-Daten an die Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft München gingen die Mitglieder des Spenderkreises unter offizieller Bewachung ihrer Tätigkeit nach.


Spiegelbest: Seine Paranoia war sein Schutzschild


Doch auch der Spiegel musste bei seinen Recherchen feststellen, dass die Mitglieder nicht gerade „wie ausgebuffte Kriminelle“ gehandelt haben. Da die Teilnehmer ohne VPN gesurft haben, war die Feststellung der Identität der Anschlussinhaber kein Problem. Hinter den IP-Adressen des Forums „verbargen sich auffallend viele Frauen im Alter zwischen 40 und 60, nicht gerade das typische Milieu von Onlinekriminellen“, wie Rosenbach in seinem Artikel festhält. „Dass die kleinen Fische nun so rigoros verfolgt werden, lässt sich ganz offensichtlich nur mit einem erwünschten Abschreckungseffekt erklären“, erklärt der Kölner Anwalt Christian Solmecke, dessen Kanzlei einen Durchsuchten vertritt.



Spiegelbest selbst wurde bis heute nicht gefasst, er bezeichnete sich selbst als paranoid. Deswegen schlug er auch ein Treffen mit Manuel Bonik und Andreas Schaale aus, die sich mit ihm gerne ungezwungen in einem Café ausgetauscht hätten. Da die beiden Berliner Piratenjäger einen anderen Schwerpunkt haben, wäre Spiegelbest für sie als Ziel uninteressant gewesen. SB lehnte ab, auch sonst erfuhr niemand Details aus seinem Leben. Aufgrund seiner ausgeprägten Paranoia blieb er bis heute verschont. Wahrscheinlich lebt er in der Nähe einer Großstadt und hat einen Buchhandel betrieben. Zumindest muten manche Aussagen an, dass er beruflich häufiger mit der Verlagsbranche zu tun hatte. In Verlagskreisen wurde deswegen eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung oder sogar eine gespaltene Persönlichkeit angenommen. Wer sonst sorgt in seiner Freizeit dafür, dass sein eigenes Geschäft keinen Umsatz mehr machen kann? Auch gab es Gerüchte, eine seiner Persönlichkeiten sei der Blogger Lars Sobiraj, der ihn u.a. unter dem Pseudonym erlaubte, bei Tarnkappe.info eigene Beiträge zu veröffentlichen.

Die Razzia im Dezember 2014 wurde beschleunigt, weil Bernd Fleisig, wie sich SB auch nannte, vor etwa einem Jahr öffentlich seinen Rückzug angekündigt hatte. Dem Piraten war klar, dass der größte Feind der Piraten die legalen Flatrateanbieter wie oder waren und bis heute sind. Wenn Amazon den Markt für E-Books , braucht es keine Piraten mehr. Er wäre in dem Fall schlichtweg überflüssig.

Unter dem Strich haben die Ermittler fast ausschließlich die harmlosen Mitglieder des Spenderkreises überführt. Die großen illegalen Anbieter wie sind trotz der Durchsuchungen uneingeschränkt verfügbar. Sie bieten bis heute Download-Links zu den aktuellen Top 50 der Spiegel Bestsellerliste an. Im Interview , in absehbarer Zeit werde es keinen Straßenbuchhandel mehr geben. Bis sich seine Prophezeiung bewahrheitet, mag noch etwas Zeit vergehen. Dennoch könnte er am Ende sogar Recht mit dieser Aussage behalten.





Autor: tarnkappe
 
Wenn Rivalon im Auftrag der Verlagsbranche gehandelt hat und damit beschäftigt war die Server von SB zu betreiben, war das Angebot dann nicht sogar schon legal?
Nope. Die Verlagsbranche hat dem Infiltranten wohl kaum das Recht eingeräumt, das illegale Angebot zu legalisieren.
Wenn jemand im Auftrag bestimmter Personen handelt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass dieser damit etwas legalisiert.


Also rechtlich gesehen musste/sollte/durfte Rivalon ja die Server von SB mit dem Content online halten. Damit hatte man ihm wohl implizit eine Lizenz erteilt, dass er die Inhalte in dieser Form anbieten darf. Folglich müssten auch die "Kunden" legal gehandelt haben. :confused:
Man hat ihm keine Lizenz zur Verbreitung erteilt, sondern, man hat ihm erlaubt zu recherchieren und zu infiltrieren. Wenn nötig, war es ihm wohl auch erlaubt, Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu leisten.

Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Beispiel?
Höchstens Mitgliedschaft. ABER
(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, ...

 
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Höchstens Mitgliedschaft. ABER
Ich kenne mich damit nicht gut genug aus, das war nur eine Frage.


Wenn jemand im Auftrag bestimmter Personen handelt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass dieser damit etwas legalisiert.
Das hängt aber doch mit den Rechen und den Gesetzen zusammen. Ich habe nicht gesagt, dass man pauschal mit einem Auftrag Handlungen legalisieren kann.
Person A kann Person B nicht mit dem Mord an Person C beauftragen und Person B handelt dann legal. Das hängt aber mit "Mord" zusammen, den das Gesetz verbietet.
Beim Urheberrecht hat Person A die Rechte an seinen Werken und diese Rechte kann man in einem bestimmten Rahmen völlig legal übertragen und weitergeben. Daher kann sie auch Person B mit der Verbreitung der Werke beauftragen und Person B kann diese dann legal verbreiten und alle Personen C können diese legal von B beziehen.


Man hat ihm keine Lizenz zur Verbreitung erteilt, sondern, man hat ihm erlaubt zu recherchieren und zu infiltrieren. Wenn nötig, war es ihm wohl auch erlaubt, Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu leisten.
Meiner Ansicht nach schon: Auch wenn das nicht explizit kommuniziert wird, werden bei einem solchen Auftrag (Lizenz-)Rechte einräumt. Das passiert automatisch mit dem Auftrag einhergehend und muss dann nicht explizit noch gesagt werden.
Ähnlich verhält es sich ja auch bei Geschenken. Du kannst nicht einfach etwas "schenken". Auch wenn das wohl niemand so explizit praktiziert, kommt es bei einer Schenkung zu einem Vertrag(!), der die Eigentumsrechte zwischen den beteiligten Parteien neu regelt.


Oder sehe ich das nun falsch?
 
Beim Urheberrecht hat Person A die Rechte an seinen Werken und diese Rechte kann man in einem bestimmten Rahmen völlig legal übertragen und weitergeben. Daher kann sie auch Person B mit der Verbreitung der Werke beauftragen und Person B kann diese dann legal verbreiten und alle Personen C können diese legal von B beziehen.
Der Rechteinhaber sagt Person A "Du darfst bei den phösen Purchen mitmachen, um sie zu enttarnen! Du hältst uns immer auf dem Laufenden, damit wir mit dir absprechen können, was du in den nächsten tun darfst und was nicht. Dafür bekommste Kohle und anzeigen werden wir dich auch nicht. Machst du etwas, was mit uns nicht abgesprochen ist, oder hintergehst du uns, dann bekommste trotzdem Ärger."
Nirgendwo steht, dass Person A irgendwelche Rechte in Bezug auf die Verwertung erworben hat. Der Rechteinhaber duldet höchstens etwaige Rechtsverletzungen durch den Spitzel.
Wenn dir das nicht genügt dann gibts eben den Zusatz "Die aktive Verbreitung von urheberrechtlich geschützen Werken ist verboten, jedoch erstatten wir keine Anzeige, wenn dies in Zusammenhang mit der Enttarnung der Buchpiraten steht".

Anwalt Solmecke, der zumindest einen Mandanetn vertritt, hätte wohl schon diesen Ansatz abgeklopft, um das gesamte Verfahren zum Kollaps zu bringen, wenn man denn Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
Geiler Ansatz wäre es aber in der Tat schon. Der Spitzel in den eigenen Reihen legitimiert das eigene Tun.
 
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Deine Begründung scheint mir nicht schlüssig. Wenn so eine Absprache stattgefunden hat mit "Du darfst", dann wurden dabei Rechte eingeräumt und dann kannst du noch 3x sagen, dass er das nicht durfte, die Rechteinhaber aber auf eine Anzeige verzichten, weil er durfte eben schon. :unknown:

Es geht um Person B, die der Spitzel war. Person A, in dem Fall wohl präziser juristische Person, ist iA der Auftraggeber. Sollte der nicht im Besitz der Rechte sein oder eine Vertretungsvollmacht der Rechteinhaber haben, so wäre nämlich auch sein Vorgehen illegal, dann wäre er nämlich direkt mitverantwortlich an der illegalen Verbreitung der Werke. :confused:
 
Muss man bei der dortigen Rechtslage nicht noch hoffen, dass sich der Einbrecher beim Aufbrechen der Kellerabteile nicht zB an einem (rostigen) Nagel verletzt, weil der sonst noch Schmerzensgeld einklagen kann?
Oder ist das ein Gerücht?

Eher ein Arbeitsunfall, da springt die Berufsgenossenschaft ein :T
 
Ich bin auch nicht der Meinung des Ex-Piraten, dass Amazon das Feld kampflos überlassen werden soll. Mit dem neuen angeblich unknackbaren und bisher nicht geknackten E-Buchformat geht der Handelsriese dazu über, die Menschen kulturell zu enteignen. In Zukunft bestimmt dann nämlich Amazon, was in unserer Bibliothek wie lange stehen darf. E-Bookpiraterie ist also so wichtig wie nie zuvor.
... :m
So lange du die Möglichkeit hast, selbst über die Wege der Publikation zu entscheiden, ist das wieder mal nur eine dümmliche "Raubmordkopierer"-Ausrede. Solltest du deine geistigen Ergüsse allerdings in ähnlicher Form wie hier per Buch zum Ausdruck bringen wollen, würde ich mich (wenn überhaupt) auch für eine "Raubkopie" entscheiden. Geld würde ich dafür nämlich nicht ausgeben wollen. :p

Fragt sich nur, gegen welche Gesetze er verstossen haben soll.
Potentiell gegen §§ 26 und 27 StGB. Anstiftung und Beihilfe zu einer Straftat ist nämlich ebenfalls eine Straftat.

Ich frage mich, wie das rechtlich zu bewerten ist.

Wenn Rivalon im Auftrag der Verlagsbranche gehandelt hat und damit beschäftigt war die Server von SB zu betreiben, war das Angebot dann nicht sogar schon legal?
Zu bewerten ist das eher schwierig.
Legal kann so ein Angebot eigentlich nicht sein oder werden, denn Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. Demnach wäre ein "Vertrag" sittenwidrig. Da ist dann auch wieder der Knackpunkt, ob der Urheber wirklich das Recht eingeräumt hat, seine geschützten Werke auf diesem Weg zu verbreiten bzw. ein Nutzungsrecht der Downloader eingeräumt hat. Letzteres wäre ja maßgeblich.
Dazu kommt eben der Umstand, dass so ein "Honeypot" ggf. als Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat anzusehen wäre. Deshalb ist ja auch in dem Bereich die Rechtslage alles andere als eindeutig.
 
Potentiell gegen §§ 26 und 27 StGB. Anstiftung und Beihilfe zu einer Straftat ist nämlich ebenfalls eine Straftat.
Anstiftung sicherlich nicht. Zumindest kann ich aus dem Artikel nicht erkennen, wo er sich dessen strafbar gemacht haben könnte. In Sachen der Beihilfe wurde schon geklärt, dass es sich um kein Offizialdelikt handelt. Hier kann natürlich ein Spitzel mit dem Rechteinhaber eine Abmachung der Straffreiheit treffen.

virtus schrieb:
Deine Begründung scheint mir nicht schlüssig. Wenn so eine Absprache stattgefunden hat mit "Du darfst", dann wurden dabei Rechte eingeräumt und dann kannst du noch 3x sagen, dass er das nicht durfte, die Rechteinhaber aber auf eine Anzeige verzichten, weil er durfte eben schon.
Lassen wir es dabei. Möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass zB Anwalt Solmecke nicht vor hatte, die Ermittlungen auf diese Art zu Fall zu bringen.
 
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Legal kann so ein Angebot eigentlich nicht sein oder werden, denn Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat.

Bitte was?
Nehmen wir an ich bin Content-Schaffender.
Du verbreitest meine Werke - Urheberrechtsverletzung
Ich gebe dir offiziell (und rückwirkend?!) die Erlaubnis meine Werke zu verbreiten - legal

Wieso sollte das nicht möglich sein?


@TBow Ich weiß nicht, wie Herr Solmecke seine Mandanten verteidigt. Natürlich schätze ich, dass er aufgrund seiner Qualifikation bessere Wege gehen wird. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es, wie immer 1000 Wege gibt, die nach Rom führen, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Ich schätze, dass Herr Solmecke den für seine Mandanten am wenigsten risikoreichen und gleichzeitig Kosten/Nutzen-optimierten Weg gehen wird.
Aber wenn du sagst, dass das, was ich vorgeschlagen habe, nicht geht, dann wird das wohl so sein.
 
Hoffe, dass Lars da dran bleibt und uns dann mit neuen Infos versorgt. Wie war die Verteidigungsstrategie, wer hat was für ne Strafe aufgebrummt bekommen, was haben die "Hausfrauen" bekommen, was ist mit dem Maulwurf und und und.
 
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@TBow:
Wo ist dein Original Beitrag hin verschwunden?

Was besser sein könnte, als ein "Hey, das war alles legal"?
Na ich denke, dass ein solcher Prozess, der ja durchaus schon etwas mehr Tiefe hat, sich mutmaßlich über zig Jahre und ebenso viele Instanzen ziehen würde und sehr viel teurer wäre, als z.B. ein Vergleich. Daher bezweifele ich, dass man den Weg mal eben gehen wird.
 
@virtus
Hab ich umgeschrieben, weil ich die Schiene nicht weiter ausreizen will.
Ich Teile deine Einschätzung keinesfalls, ich möchte es dennoch einfach dabei belassen.
 
Bisher sind (soweit mir bekannt) noch keine Verfahren gegen die Hausfrauen abgeschlossen worden, die warten AFAIK alle noch auf das Ende der Ermittlungen und auf eine Anklage etc. Wären die E-Books im Spenderkreis geblieben, hätte das am Ende keine Sau interessiert. Doch mit dem Geld wurden die Werke automatisch auch illegal veröffentlicht.
 
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