• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Spezielle Frage zu Wohngeld/BAföG

vcvcv

Nun auch angekommen...

Registriert
4 Nov. 2013
Beiträge
111
Guten Abend,

ich setzte mich gerade damit außeinander ob es mir irgendwie möglich ist Wohngeld zu erhalten.

Problem:
Wer "dem Grunde nach Anspruch auf BaföG" hat, dem wird das Wohngeld verwehrt.
-> Hier geht es nicht darum ob(!) und wie viel man bekäme, sondern nur, dass man die theoretischen Voraussetzungen erfüllt.
Ich habe dem Grunde nach Anspruch ab BaföG, würde aber null Euro erhalten.

Idee 1:
Ausnahme von der Regel "Studierende können Wohngeld beantragen, wenn ihnen BAFöG ausschließlich als Darlehen gewährt wird"
Die Kriterien treffen leider nicht auf mich als (demnächst) Zweitsemester zu.

-> Kann ich mir das irgendwie hinschustern, dass ich doch einen Mini Bafög Vollkredit bekomme?

Idee 2:
Mir irgendwie den Anspruch vergeigen.
-> Leistungsnachweis nicht einreichen.
Problem: So wie ich das verstehe geht das erst am dem 5. Semester.

Idee 3:
Versuchen ein Stipendium zu bekommen -> Anspruch auf BAföG verfällt -> Stipendium+Wohngeld $$
Problem: Dauert noch lange bis zur nächsten Auswahlrunde, ist nicht sicher ob ich ein Stipendium bekomme.


Meine Frage:
Wisst Ihr, wie ich meinen "Grundanspruch" auf BAföG zerstören kann?
War vielleicht schonmal Jemand von Euch in einer ähnlichen Situation?


Danke und liebe Grüße!
 

musv

Bekannter NGBler

Registriert
15 Juli 2013
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Ich hatte mal vor ca. 10 Jahren Wohngeld als Student bekommen. Die Höhe und die Regeln haben sich bestimmt etwas geändert. Meine Erfahrungen von damals.

Richtig ist (war):
Hast du Anspruch auf Bafög, dann hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.

Falsch verstanden hast du vermutlich die Sache mit dem Darlehen:
Es gibt Darlehen, die du zusätzlich zum Bafög beantragen kannst. Die sind damit nicht gemeint. Dann gibt es aber noch sowas wie einen Studienabschlusskredit. Der ist dafür da, wenn du keinen Anspruch mehr auf reguläres Bafög hast, z.B. über die Regelstudienzeit schon darüber hinaus bist, aber innerhalb von 12 Monaten Dein Studium erfolgreich abschließen kannst. Der Studienabschlusskredit ist dem Wesen nach Bafög (= Problem für den Wohngeldbezug). Oder du hast wegen eines Studiengangwechsels den Baföganspruch verloren.

Ich war damals schon über die Regelstudienzeit hinaus. Ich hab das damals so hingebogen, dass ich mir vom Prüfungsamt bestätigen lassen hab, dass ich das Studium nicht mehr erfolgreich abschließen kann (zuviele ausstehende Prüfungen, Diplomarbeit in zu wenig Zeit zu erledigen). Damit bin ich dann zum Bafögamt gegangen und hab den Studienabschlusskredit beantragt. Der wurde - wie gewollt - abgelehnt. Mit dieser Ablehnung bin ich dann zur Wohngeldstelle gegangen und hab Wohngeld bekommen.

Dabei kommt es auch auf den Willen und die Kompetenz der Leute in der Wohngeldstelle an, ob die das akzeptieren. Bei mir hatten die den Antrag erst abgelehnt. Ich bin dann wieder zur Bafögstelle gegangen. Der Bafögstellenmitarbeiter hatte dann bei der Wohngeldstelle angerufen und denen die Gesetzeslage erklärt, die sie nach einiger Diskussion dann auch akzeptiert hatten.

Jetzt kommen wir aber zum nächsten Problem:
Das Wohngeld ist per gesetzlicher Definition ein Zuschuss. Heißt in der Praxis, du brauchst einen Mindestverdienst, der über der Miete liegen muss. Auf Basis von Miete (ich glaub Kaltmiete) und Deinem Verdienst wird dann die Wohngeldhöhe berechnet. Dazu kommt noch ein ortsabhängiger Faktor. Ist Dein Mindestverdienst zu gering (Bankguthaben können mit eingerechnet werden, wenn du davon dauerhaft leben kannst), erscheinst du für die Wohngeldstelle nicht überlebensfähig und hast demzufolge auch keinen Anspruch auf Wohngeld.

Beispiel (von vor 10 Jahren)
Ich hatte ein Einkommen (Studentenjobs) von ca. 530 €. Meine Miete lag bei 200€. Soweit ich mich erinnere, musste das Mindesteinkommen 300€ über der Miete liegen, was bei mir gerade so der Fall war. Bekommen hab ich damals dann 37€ / Monat an Wohngeld. Die 37€ haben mir damals schon geholfen. Aber insgesamt war der Aufwand (die ganzen Anträge: Wohngeld, Bafög, dazu die Rennerei: Bafögamt, Prüfungsamt, Wohngeldstelle) wohl ziemlich grenzwertig.

Fazit:
Soweit ich weiß, gibt's mittlerweile mehr Wohngeld. Ob die Voraussetzungen bezüglich des Bafögs noch genauso sind, musst du nachlesen. Die Paragraphen dazu bekommst du bei der Wohngeldstelle. Ich kann Dir aber definitiv versichern, dass es viel Arbeit, viel Gesetztetextestudium und viel Rennerei wird. Ob sich dann die paar Kröten, die du als Wohngeld erhalten wirst, richtig lohnen, musst du entscheiden.
 

vcvcv

Nun auch angekommen...

Registriert
4 Nov. 2013
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  • #3
Hi musv,

danke für Deine ausführlichen Schilderungen.
Die Höhe meines Einkommen wäre ausreichend für den Wohngeldanspruch.

Die anderen Punkte (wie ich ja auch vermutete) leider nicht (da ich ja erst im zweiten Semester bin).

Selbst wenn es "nur" 100€ im Monat wären, würde es sich der Aufwand schon lohnen, allerdings bin ich da nicht gerade von Hoffnung erfüllt.

Liebe Grüße

vcvcv
 
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