vcvcv
Nun auch angekommen...
- Registriert
- 4 Nov. 2013
- Beiträge
- 111
Guten Abend,
ich setzte mich gerade damit außeinander ob es mir irgendwie möglich ist Wohngeld zu erhalten.
Problem:
Wer "dem Grunde nach Anspruch auf BaföG" hat, dem wird das Wohngeld verwehrt.
-> Hier geht es nicht darum ob(!) und wie viel man bekäme, sondern nur, dass man die theoretischen Voraussetzungen erfüllt.
Ich habe dem Grunde nach Anspruch ab BaföG, würde aber null Euro erhalten.
Idee 1:
Ausnahme von der Regel "Studierende können Wohngeld beantragen, wenn ihnen BAFöG ausschließlich als Darlehen gewährt wird"
Die Kriterien treffen leider nicht auf mich als (demnächst) Zweitsemester zu.
-> Kann ich mir das irgendwie hinschustern, dass ich doch einen Mini Bafög Vollkredit bekomme?
Idee 2:
Mir irgendwie den Anspruch vergeigen.
-> Leistungsnachweis nicht einreichen.
Problem: So wie ich das verstehe geht das erst am dem 5. Semester.
Idee 3:
Versuchen ein Stipendium zu bekommen -> Anspruch auf BAföG verfällt -> Stipendium+Wohngeld $$
Problem: Dauert noch lange bis zur nächsten Auswahlrunde, ist nicht sicher ob ich ein Stipendium bekomme.
Meine Frage:
Wisst Ihr, wie ich meinen "Grundanspruch" auf BAföG zerstören kann?
War vielleicht schonmal Jemand von Euch in einer ähnlichen Situation?
Danke und liebe Grüße!
ich setzte mich gerade damit außeinander ob es mir irgendwie möglich ist Wohngeld zu erhalten.
Problem:
Wer "dem Grunde nach Anspruch auf BaföG" hat, dem wird das Wohngeld verwehrt.
-> Hier geht es nicht darum ob(!) und wie viel man bekäme, sondern nur, dass man die theoretischen Voraussetzungen erfüllt.
Ich habe dem Grunde nach Anspruch ab BaföG, würde aber null Euro erhalten.
Idee 1:
Ausnahme von der Regel "Studierende können Wohngeld beantragen, wenn ihnen BAFöG ausschließlich als Darlehen gewährt wird"
Die Kriterien treffen leider nicht auf mich als (demnächst) Zweitsemester zu.
-> Kann ich mir das irgendwie hinschustern, dass ich doch einen Mini Bafög Vollkredit bekomme?
Idee 2:
Mir irgendwie den Anspruch vergeigen.
-> Leistungsnachweis nicht einreichen.
Problem: So wie ich das verstehe geht das erst am dem 5. Semester.
Idee 3:
Versuchen ein Stipendium zu bekommen -> Anspruch auf BAföG verfällt -> Stipendium+Wohngeld $$
Problem: Dauert noch lange bis zur nächsten Auswahlrunde, ist nicht sicher ob ich ein Stipendium bekomme.
Meine Frage:
Wisst Ihr, wie ich meinen "Grundanspruch" auf BAföG zerstören kann?
War vielleicht schonmal Jemand von Euch in einer ähnlichen Situation?
Danke und liebe Grüße!